Nicht krankenversichert durch Ablehnung Hartz IV

Durch das Einkommen meiner nichtehelichen Partnerin als Krankenschwester steht mir kein ALG 2 oder Hartz IV zu, Sie soll meine KV von Ihrem Lohn für mich bezahlen,monatlich ca. 200,-€,was Sie
aber nicht tut und kann.Das geht schon seit Jahren durch die Einführung von Hartz IV so,und meine Schulden an die KV werden immer höher.Ich war immer mal Leiharbeiter und immer wieder arbeitslos geworden,nirgendwo übernommen worden!Das Sozialgericht Chemnitz hat unser Fall auch nicht interessiert,ich kann nur in eine eigene Wohnung ziehen,dann wäre ich auch wieder krankenversichert,ist das ein Witz ? Dieser Fall ist viel wichtiger wie das Urteil von heute den 05.11.2019.Man kann ja die Menschen die gar nichts vom Jobcenter bekommen wenigstens krankenversichern. Hochachtungsvoll und mfG. Mario Eckert

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. November 2019
  • Frist
    7. Dezember 2019
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Michael Mario Eckert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch das E…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
Michael Mario Eckert
Betreff
Nicht krankenversichert durch Ablehnung Hartz IV [#169848]
Datum
5. November 2019 12:39
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch das Einkommen meiner nichtehelichen Partnerin als Krankenschwester steht mir kein ALG 2 oder Hartz IV zu, Sie soll meine KV von Ihrem Lohn für mich bezahlen,monatlich ca. 200,-€,was Sie aber nicht tut und kann.Das geht schon seit Jahren durch die Einführung von Hartz IV so,und meine Schulden an die KV werden immer höher.Ich war immer mal Leiharbeiter und immer wieder arbeitslos geworden,nirgendwo übernommen worden!Das Sozialgericht Chemnitz hat unser Fall auch nicht interessiert,ich kann nur in eine eigene Wohnung ziehen,dann wäre ich auch wieder krankenversichert,ist das ein Witz ? Dieser Fall ist viel wichtiger wie das Urteil von heute den 05.11.2019.Man kann ja die Menschen die gar nichts vom Jobcenter bekommen wenigstens krankenversichern. Hochachtungsvoll und mfG. Mario Eckert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Mario Eckert <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Mario Eckert << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Mario Eckert

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Bundesverfassungsgericht
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Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. November 2019 12:41
Status
Anfrage abgeschlossen

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