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(Nicht rückzahlbare Direkt-) Subventionen zur Kapazitätserweiterung in der Landwirtschaft

Neben den flächenbezogenen EU Agrarsubventionen (die in den Nationalstaaten berechnet und verteilt werden) und anderen EU Subventionen gibt es
- Subventionen auf nationaler (Staats-) und
- Landesebene.

Nachdem in den letzten Jahren viele Milchviehställe gebaut wurden welche zur Kapazitätserhöhung und nun zu erhöhten Produktionsmengen und dem Verfall der Milchpreise führen, erbitte ich allgemeine Informationen über
(1) alle gezahlten Gelder an Betriebe in der Landwirtschaft zur Schaffung neuer Produktionseinrichtungen gesplittet nach Jahren, Landkreis, Art, Erweiterung/Veränderung der Produktionskapazität (z.B. 120 Milchkuhstellplätze, 500 Mastschweine)
- (a) Tierställe zur Fleischproduktion,
- (b) Kuhställe zur Milchproduktion,
- (c) periphere Zahlungen für Produktionseinrichtungen wie Traktoren, Melkroboter etc
- (d) alle anderen Zahlungen.
(2) wie hoch sind bei den unter (1) genannten Bereichen die umgewidmeten und die erweiterten Kapazitäten?
(3) gab es Mindestgrenzen für die Erweiterungen ?
(4) gab es Progressionen/Degressionen, Unter- bzw Obergrenzen
(5) inwieweit werden Melkroboter, Futterautomaten, Schlepper etc gefördert
(6) gibt es einen Flächenbezug (Mindestfläche pro Grossvieheinheit um eine Übersendung zu verhindern ?
(7) die gesetzlichen Grundlagen dieser Zahlungen
(8) der Nachweis über die Rechtmässigkeit gegen die EU Vorgaben (EU Richtlinie, EU Gesetz). Verstoßen Gelder für Kapazitätserweiterungen nicht gegen EU bzw. OECD etc. Vereinbarungen ?
(9) die Anzahl der (scheinbar) geschaffenen Arbeitsplätze
(10) welche Kapazitäten wurden im Gegenzug der Produktion entnommen (nach Landkreis, Betriebsart und Jahr).
(11) woher kamen diese Gelder ?
(12) Wie viele Menschen sind als Vollzeitarbeitskräfte im Bundesland in der Landwirtschaft beschäftigt (Bitte um Aufsplittung nach Selbstständige und Arbeitnehmer)?
(13) Es stellt sich die Frage wie viele Menschen für die abnehmende Anzahl an Landwirten bei öffentlichen Organisationen (EU, Staatliche, Halbstaatlich, Land, Kommune etc) beschäftigt sind. Deshalb, wie viele Menschen sind im Bundesland für den Bereich Landwirtschaft in Behörden beschäftigt (z.B. Landwirtschaftsämter, Lebensmittelüberwachung, Institute etc. Bitte Splittung nach Kreis.
(14) Fallen die Regelungen ab 2014 alle unter das Agrarinvestitionsförderungsprogramm 1305/2013EC - http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R1305&from=ET ?

Die Daten bitte jährlich für den Zeitraum ab 2010.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2016
  • Frist
    5. Juli 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
(Nicht rückzahlbare Direkt-) Subventionen zur Kapazitätserweiterung in der Landwirtschaft [#16927]
Datum
1. Juni 2016 00:17
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Neben den flächenbezogenen EU Agrarsubventionen (die in den Nationalstaaten berechnet und verteilt werden) und anderen EU Subventionen gibt es - Subventionen auf nationaler (Staats-) und - Landesebene. Nachdem in den letzten Jahren viele Milchviehställe gebaut wurden welche zur Kapazitätserhöhung und nun zu erhöhten Produktionsmengen und dem Verfall der Milchpreise führen, erbitte ich allgemeine Informationen über (1) alle gezahlten Gelder an Betriebe in der Landwirtschaft zur Schaffung neuer Produktionseinrichtungen gesplittet nach Jahren, Landkreis, Art, Erweiterung/Veränderung der Produktionskapazität (z.B. 120 Milchkuhstellplätze, 500 Mastschweine) - (a) Tierställe zur Fleischproduktion, - (b) Kuhställe zur Milchproduktion, - (c) periphere Zahlungen für Produktionseinrichtungen wie Traktoren, Melkroboter etc - (d) alle anderen Zahlungen. (2) wie hoch sind bei den unter (1) genannten Bereichen die umgewidmeten und die erweiterten Kapazitäten? (3) gab es Mindestgrenzen für die Erweiterungen ? (4) gab es Progressionen/Degressionen, Unter- bzw Obergrenzen (5) inwieweit werden Melkroboter, Futterautomaten, Schlepper etc gefördert (6) gibt es einen Flächenbezug (Mindestfläche pro Grossvieheinheit um eine Übersendung zu verhindern ? (7) die gesetzlichen Grundlagen dieser Zahlungen (8) der Nachweis über die Rechtmässigkeit gegen die EU Vorgaben (EU Richtlinie, EU Gesetz). Verstoßen Gelder für Kapazitätserweiterungen nicht gegen EU bzw. OECD etc. Vereinbarungen ? (9) die Anzahl der (scheinbar) geschaffenen Arbeitsplätze (10) welche Kapazitäten wurden im Gegenzug der Produktion entnommen (nach Landkreis, Betriebsart und Jahr). (11) woher kamen diese Gelder ? (12) Wie viele Menschen sind als Vollzeitarbeitskräfte im Bundesland in der Landwirtschaft beschäftigt (Bitte um Aufsplittung nach Selbstständige und Arbeitnehmer)? (13) Es stellt sich die Frage wie viele Menschen für die abnehmende Anzahl an Landwirten bei öffentlichen Organisationen (EU, Staatliche, Halbstaatlich, Land, Kommune etc) beschäftigt sind. Deshalb, wie viele Menschen sind im Bundesland für den Bereich Landwirtschaft in Behörden beschäftigt (z.B. Landwirtschaftsämter, Lebensmittelüberwachung, Institute etc. Bitte Splittung nach Kreis. (14) Fallen die Regelungen ab 2014 alle unter das Agrarinvestitionsförderungsprogramm 1305/2013EC - http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R1305&from=ET ? Die Daten bitte jährlich für den Zeitraum ab 2010.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: (Nicht rückzahlbare Direkt-) Subventionen zur Kapazitätserweiterung in der Landwirtschaft [#16927]
Datum
10. Juni 2016 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in Am 10.06.2016 hatte ich Ihnen bereits den Eingang ihrer Anfrage bestätigt. Für die Fr…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: (Nicht rückzahlbare Direkt-) Subventionen zur Kapazitätserweiterung in der Landwirtschaft [#16927]
Datum
14. Juni 2016 15:20
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Am 10.06.2016 hatte ich Ihnen bereits den Eingang ihrer Anfrage bestätigt. Für die Fragen 1,2 und 9 liegen im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz keine Daten vor. Hierfür ist der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter zuständig. Ich habe Ihre Anfrage an den der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter weitergeleitet. Sie erhalten von dort zu den Fragen 1,2 und 9 eine gesonderte Antwort. Für die übrigen Fragen erhalten Sie von mir zu gegebener Zeit eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
: (Nicht rückzahlbare Direkt-) Subventionen zur Kapazit= E4tserweiterung in der Landwirtschaft [#16927] Sehr geehr…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
: (Nicht rückzahlbare Direkt-) Subventionen zur Kapazit= E4tserweiterung in der Landwirtschaft [#16927]
Datum
30. Juni 2016 11:14
Status
geschwärzt
829,4 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit übersende ich Ihnen die Antworten auf Ihre Anfrage vom 1. Juni 2016. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Fragestellung übersende ich, auf Bitten der ersuchten Stelle (MKULNV),…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
(Nicht rückzahlbare Direkt-) Subventionen zur Kapazitätserweiterung in der Landwirtschaft [#16927]
Datum
30. Juni 2016 12:08
Status
geschwärzt
31,7 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Fragestellung übersende ich, auf Bitten der ersuchten Stelle (MKULNV), als Anlage die von der Landwirtschaftskammer NRW zu Ziffer 1 ermittelten Zahlen. Mit freundlichen Grüßen