Nicht-Umsetzung Ratsbeschluss

seit einem Jahr wird in Duisburg ein Ratsbeschluss, der von SPD, CDU und Grünen gefasst wurde, vom OB bzw. der Verwaltung nicht umgesetzt. Wo kann man Beschwerde einlegen, wer kann das tun? Wer ist die vorgesetzte Behörde des OB?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Januar 2023
  • Frist
    4. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: se…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nicht-Umsetzung Ratsbeschluss [#266833]
Datum
2. Januar 2023 20:45
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
seit einem Jahr wird in Duisburg ein Ratsbeschluss, der von SPD, CDU und Grünen gefasst wurde, vom OB bzw. der Verwaltung nicht umgesetzt. Wo kann man Beschwerde einlegen, wer kann das tun? Wer ist die vorgesetzte Behörde des OB?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266833/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> als Kommunalaufsicht nimmt die Bezirksregierung Düsseldorf unmittelbar di…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
WG: Nicht-Umsetzung Ratsbeschluss [#266833]
Datum
3. Januar 2023 13:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> als Kommunalaufsicht nimmt die Bezirksregierung Düsseldorf unmittelbar die Aufgaben der allgemeinen Rechtsaufsicht des Landes über kreisfreien Städte, hier Duisburg, wahr. In diesem Zusammenhang weise ich zunächst darauf hin, dass die Kommunalaufsichtsbehörden die Aufgabe haben zu überwachen, dass die Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen verwaltet werden (§ 119 Absatz 1 in Verbindung mit § 11 GO NRW). Sie sind Rechtsaufsichtsbehörden, das heißt, ihre Prüfung ist auf eine reine Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkt. Die Kommunalaufsicht ist deshalb nicht dazu geeignet, das Verhalten der Verwaltung zu korrigieren, solange sich dieses im Rahmen des Rechts bewegt. Um den von Ihnen herangetragenen Vorfall auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen zu können, möchte ich Sie bitten Ihr Anliegen sowie den gegenständlichen Rechtsverstoß zu konkretisieren. Im Anschluss daran, werde ich die Stadt Duisburg um eine Stellungnahme bitten. Da der Bezirksregierung Düsseldorf als Kommunalaufsicht keine stadtinternen Unterlagen vorliegen, kann Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW und VIG nicht entsprochen werden. Der frühestmögliche Zeitpunkt zur Offenlegung von amtlichen Informationen liegt vor, wenn meinem Haus selbst Unterlagen zu dem Vorgang bekannt sind. Es steht Ihnen frei einen Antrag nach IFG bei der Stadt Duisburg selbst zu stellen, um die dort vorliegenden amtlichen Informationen zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Hiermit sende ich Ihnen nun eine ausführlich…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Nicht-Umsetzung Ratsbeschluss [#266833]
Datum
10. Januar 2023 20:22
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Hiermit sende ich Ihnen nun eine ausführlichere Anfrage in Bezug auf einen Beschluss, der von der Verwaltung seit November 2021 nicht umgesetzt wird. Aufgrund der bisher unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen der Stadt Duisburg hat sich im Sommer 2021 ein breites Bündnis aus knapp 30 Organisationen und Parteien sowie Privatpersonen zusammengefunden, um in Duisburg das Thema Klimaschutz voran zu bringen. Es wurde ein dementsprechendes Bürgerbegehren geplant mit der Minimalforderung, einen Klimaaktionsplan für die Stadt Duisburg und deren städtische Unternehmen erstellen zu lassen. Mehr dazu auf https://klimaentscheid-duisburg.de/ Die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Duisburg haben sich im Herbst 2021 dieses Anliegen und die Forderungen des Bündnisses zu eigen gemacht und einen entsprechenden Antrag eingebracht, der am 15.11.2021 im Ausschuss für Umwelt, Klima und Naturschutz mehrheitlich beschlossen wurde. Hier finden Sie den Antrag DS 21-1421 zur Erstellung eines konkreten Planes zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035, bezogen auf die Stadt Duisburg: https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/vo0050.asp?__kvonr=20094137 Für die Arbeit der externen Sachverständigen wurden Mittel im Duisburger Haushalt 2022 bereitgestellt. Die Ausschreibung sollte erfolgen, sobald der Haushalt von der Bezirksregierung in 2022 genehmigt wird. Dies erfolgte im April des Jahres 2022 und wir sind davon ausgegangen, dass die Ausschreibung dann umgehend erfolgen würde. Die Ausschreibung ist jedoch nach wie vor nicht erfolgt - und dies über ein Jahr nach der Verabschiedung des Antrages. Wir sehen hier eine Untätigkeit von Seiten der Stadt seit dem 15.11.2021. Wie können Sie als Kommunalaufsicht hier tätig werden? Sollten Sie eine offizielle Beschwerde benötigen, möchte ich diese hiermit einreichen. Ein Beschluss der Ratsfraktionen ist unserer Meinung nach für die Verwaltung rechtlich bindend, außer sie kann nachweisen, dass er unrechtmäßig ist. Ich schreibe im Namen des Bündnisses für einen Klimaentscheid in Duisburg, ich bin darin eine der Vertreterinnen der Parents for Future. Ich schreibe auch als Bürgerin, die sich fragt. welche Bedeutung Beschlüsse der Ratsgremien haben, wenn sie von der Verwaltung ignoriert werden. Als Anlage sende ich Ihnen den Antrag der drei Fraktionen sowie das Beschlussprotokoll der Ausschuss-Sitzung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 2021-11-15-21-1421-antrag.pdf - 2021-11-15-oeffentliche-nichtoeffentliche-sitzung-des-ausschusses-fuer-umwelt-klima-und-naturschutz-20211-1.pdf Anfragenr: 266833 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266833/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>