Nicht veröffentlichte Daten zur Impfstoffsicherheit

Das BMG ist zuständig für Gesundheitspolitik. Seit über zwei Jahren animiert das BMG die Bevölkerung zum Impfen gegen COVID-19 und setzte Teile dieser massiv unter Druck. Die im dem BMG unterstellten RKI ansässige STIKO empfiehlt die Impfungen für fast die gesamte Bevölkerung.

Das BMG behauptet, die Impfungen seien sicher. Zur ständigen Überprüfung der Sicherheit ist das ebenfalls dem BMG unterstellte Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gesetzlich verpflichtet. Doch das PEI legt seit geraumer Zeit immer weniger Sicherheitsdaten (Verdachtsmeldefälle) offen. Seit Mitte 2022 gibt es keine Sicherheitsberichte in der bisherigen Form mehr heraus. Die Arbeit des PEI ist so für Dritte nicht überprüfbar.

Dies vor dem Hintergrund, dass mehr als 64 Millionen Bürger in Deutschland, darunter viele Millionen Kinder und Jugendliche, mindestens einmal mit diesen Impfstoffen geimpft sind. Die Bevölkerung hat somit ein gewichtiges Interesse an den Daten.

Das PEI begründet die Verheimlichung der Daten bisher wie folgt:

1. Man könne bei der EMA nachfragen.

Problem: Dort kann man die folgend erfragten Daten nur für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum erhalten, nicht aber für ein einzelnes Land, auch nicht für Deutschland. Die EMA unterliegt auch nicht deutschem Recht.

2. Die Verdachtsmeldungen seien nicht relevant für die Bevölkerung, weil es sich nicht um belegte Nebenwirkungen handele.

Problem: Das PEI und das BMG haben bisher keinen Verdachtsfall wissenschaftlich widerlegt. Das PEI interpretiert die Verdachtsfallmeldungen nur statistisch. Es ist ein merkwürdiges Rechtsverständnis, selbstverschuldete fehlende wissenschaftliche Untersuchungen als Begründung heranzuziehen, um Daten unter Verschluss zu halten. Da bereits bis Mitte 2022 mehr als 3.000 Todesfälle und über 50.000 schwerwiegende Verdachtsfälle gemeldet wurden, ist Transparenz um so wichtiger.

3. Die Daten seien entweder nicht vorhanden oder müssten extra aufbereitet werden.

Problem: Das PEI ist gesetzlich verpflichtet, Verdachtsmeldungen zu sammeln und zu dokumentieren, um sie bewerten zu können. Wenn die Daten dokumentiert sind, sind sie vorhanden. Ich erwarte keine Interpretationen, sondern nur die Daten, also amtliche, zwingend dokumentierte Informationen.

Die folgend erfragten Daten sind von enormer Bedeutung für die großteils geimpfte Öffentlichkeit. Sie betreffen keine laufenden Ermittlungsverfahren, keine Persönlichkeitsrechte Dritter und sind auch nicht geeignet, die öffentliche Sicherheit zu gefährden. Im Gegenteil könnte ihre fortgesetzte Geheimhaltung die öffentliche Sicherheit gefährden. Das PEI muss über die erfragten Daten verfügen, da es gesetzlich verpflichtet ist, sie zu erheben und zu dokumentieren. An die EMA kann es nicht verweisen, da die EMA diese Daten für Deutschland nicht herausgibt und nicht deutschem Recht unterliegt.

Das BMG muss Kenntnis von den folgend erfragten Sicherheitsdaten haben, schon deshalb, weil es für die Impfstoffe wirbt.

Bei den folgend erfragten Daten handelt es sich um dokumentierte, amtliche Informationen von gewichtiger Bedeutung für die gesamte Bevölkerung, die dem angefragten BMG vorliegen müssen. Und selbst wenn sie ihm nicht vorlägen, könnte das BMG die Daten umgehend vom ihm unterstellten PEI einholen und weiterleiten.

Ich beantrage nach dem IFG somit folgende, gesetzlich verpflichtend dokumentierte, amtliche Informationen:

1. die Anzahl der beim PEI eingegangenen tödlichen Verdachtsfallmeldungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung (Todesfälle) insgesamt, gestaffelt nach Altersgruppen, bis zum 31.12.2022

2. die Anzahl der beim PEI eingegangenen tödlichen Verdachtsfallmeldungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung (Todesfälle) bei Kindern und Jugendlichen, jeweils in den Altersgruppen 0-4 Jahre, 5-11 Jahre und 12-17 Jahre, bis zum 31.12.2022

3. die Anzahl der beim PEI eingegangenen schwerwiegenden Verdachtsfallmeldungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung (schwerwiegende Nebenwirkungen) bei Kindern und Jugendlichen, jeweils in den Altersgruppen 0-4 Jahre, 5-11 Jahre und 12-17 Jahre, bis zum 31.12.2022

4. die Anzahl der beim PEI eingegangenen Verdachtsfallmeldungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung mit Myokarditis und Perikarditis, gestaffelt nach den Altersgruppen 0-4 Jahre, 5-11 Jahre, 12-17 Jahre, 18-29 Jahre, 30-39 Jahre, 40-49 Jahre, 50-59 Jahre, 60-69 Jahre, 70-79 Jahre sowie 80 Jahre und älter, bis zum 31.12.2022

5. den amtlich dokumentierten Ausgang der eingegangenen schwerwiegenden Verdachtsfallmeldungen bei Kindern und Jugendlichen sowie der eingegangenen Myokarditis/Perikarditis-Verdachtsfallmeldungen insgesamt, gestaffelt nach Altersgruppen, bis zum 31.12.2022.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
  • 15 Follower:innen
Susan Bonath
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das BMG ist zuständig für Gesundheits…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Susan Bonath
Betreff
Nicht veröffentlichte Daten zur Impfstoffsicherheit [#268092]
Datum
18. Januar 2023 17:48
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das BMG ist zuständig für Gesundheitspolitik. Seit über zwei Jahren animiert das BMG die Bevölkerung zum Impfen gegen COVID-19 und setzte Teile dieser massiv unter Druck. Die im dem BMG unterstellten RKI ansässige STIKO empfiehlt die Impfungen für fast die gesamte Bevölkerung. Das BMG behauptet, die Impfungen seien sicher. Zur ständigen Überprüfung der Sicherheit ist das ebenfalls dem BMG unterstellte Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gesetzlich verpflichtet. Doch das PEI legt seit geraumer Zeit immer weniger Sicherheitsdaten (Verdachtsmeldefälle) offen. Seit Mitte 2022 gibt es keine Sicherheitsberichte in der bisherigen Form mehr heraus. Die Arbeit des PEI ist so für Dritte nicht überprüfbar. Dies vor dem Hintergrund, dass mehr als 64 Millionen Bürger in Deutschland, darunter viele Millionen Kinder und Jugendliche, mindestens einmal mit diesen Impfstoffen geimpft sind. Die Bevölkerung hat somit ein gewichtiges Interesse an den Daten. Das PEI begründet die Verheimlichung der Daten bisher wie folgt: 1. Man könne bei der EMA nachfragen. Problem: Dort kann man die folgend erfragten Daten nur für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum erhalten, nicht aber für ein einzelnes Land, auch nicht für Deutschland. Die EMA unterliegt auch nicht deutschem Recht. 2. Die Verdachtsmeldungen seien nicht relevant für die Bevölkerung, weil es sich nicht um belegte Nebenwirkungen handele. Problem: Das PEI und das BMG haben bisher keinen Verdachtsfall wissenschaftlich widerlegt. Das PEI interpretiert die Verdachtsfallmeldungen nur statistisch. Es ist ein merkwürdiges Rechtsverständnis, selbstverschuldete fehlende wissenschaftliche Untersuchungen als Begründung heranzuziehen, um Daten unter Verschluss zu halten. Da bereits bis Mitte 2022 mehr als 3.000 Todesfälle und über 50.000 schwerwiegende Verdachtsfälle gemeldet wurden, ist Transparenz um so wichtiger. 3. Die Daten seien entweder nicht vorhanden oder müssten extra aufbereitet werden. Problem: Das PEI ist gesetzlich verpflichtet, Verdachtsmeldungen zu sammeln und zu dokumentieren, um sie bewerten zu können. Wenn die Daten dokumentiert sind, sind sie vorhanden. Ich erwarte keine Interpretationen, sondern nur die Daten, also amtliche, zwingend dokumentierte Informationen. Die folgend erfragten Daten sind von enormer Bedeutung für die großteils geimpfte Öffentlichkeit. Sie betreffen keine laufenden Ermittlungsverfahren, keine Persönlichkeitsrechte Dritter und sind auch nicht geeignet, die öffentliche Sicherheit zu gefährden. Im Gegenteil könnte ihre fortgesetzte Geheimhaltung die öffentliche Sicherheit gefährden. Das PEI muss über die erfragten Daten verfügen, da es gesetzlich verpflichtet ist, sie zu erheben und zu dokumentieren. An die EMA kann es nicht verweisen, da die EMA diese Daten für Deutschland nicht herausgibt und nicht deutschem Recht unterliegt. Das BMG muss Kenntnis von den folgend erfragten Sicherheitsdaten haben, schon deshalb, weil es für die Impfstoffe wirbt. Bei den folgend erfragten Daten handelt es sich um dokumentierte, amtliche Informationen von gewichtiger Bedeutung für die gesamte Bevölkerung, die dem angefragten BMG vorliegen müssen. Und selbst wenn sie ihm nicht vorlägen, könnte das BMG die Daten umgehend vom ihm unterstellten PEI einholen und weiterleiten. Ich beantrage nach dem IFG somit folgende, gesetzlich verpflichtend dokumentierte, amtliche Informationen: 1. die Anzahl der beim PEI eingegangenen tödlichen Verdachtsfallmeldungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung (Todesfälle) insgesamt, gestaffelt nach Altersgruppen, bis zum 31.12.2022 2. die Anzahl der beim PEI eingegangenen tödlichen Verdachtsfallmeldungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung (Todesfälle) bei Kindern und Jugendlichen, jeweils in den Altersgruppen 0-4 Jahre, 5-11 Jahre und 12-17 Jahre, bis zum 31.12.2022 3. die Anzahl der beim PEI eingegangenen schwerwiegenden Verdachtsfallmeldungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung (schwerwiegende Nebenwirkungen) bei Kindern und Jugendlichen, jeweils in den Altersgruppen 0-4 Jahre, 5-11 Jahre und 12-17 Jahre, bis zum 31.12.2022 4. die Anzahl der beim PEI eingegangenen Verdachtsfallmeldungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung mit Myokarditis und Perikarditis, gestaffelt nach den Altersgruppen 0-4 Jahre, 5-11 Jahre, 12-17 Jahre, 18-29 Jahre, 30-39 Jahre, 40-49 Jahre, 50-59 Jahre, 60-69 Jahre, 70-79 Jahre sowie 80 Jahre und älter, bis zum 31.12.2022 5. den amtlich dokumentierten Ausgang der eingegangenen schwerwiegenden Verdachtsfallmeldungen bei Kindern und Jugendlichen sowie der eingegangenen Myokarditis/Perikarditis-Verdachtsfallmeldungen insgesamt, gestaffelt nach Altersgruppen, bis zum 31.12.2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susan Bonath Anfragenr: 268092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268092/ Postanschrift Susan Bonath << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Susan Bonath
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bonath, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen üb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Nicht veröffentlichte Daten zur Impfstoffsicherheit [#268092]
Datum
20. Januar 2023 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Bonath, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bonath, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG besche…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Nicht veröffentlichte Daten zur Impfstoffsicherheit [#268092]
Datum
20. Januar 2023 12:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Bonath, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG bescheidet diejenige Behörde den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrte Information berechtigt ist. Verfügungsberechtigt über eine Information ist grundsätzlich deren Urheber, also diejenige Behörde, die Informationen im Rahmen der Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben erhoben oder selbst geschaffen hat. Wird die Information im weiteren Verlauf anderen Behörden übermittelt und ist sie demnach an mehreren Stellen verfügbar, ist das Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde zu konzentrieren, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.11.2011 – 7 C 4 /11). Für die von Ihnen angesprochenen Themen ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig. Ich bitte daher, Ihre Anfrage dorthin zu richten. Mit freundlichen Grüßen

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Susan Bonath
Guten Tag, Sie teilen mir mit, dass Ihre Behörde, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), hier nicht aufkunft…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Susan Bonath
Betreff
AW: Nicht veröffentlichte Daten zur Impfstoffsicherheit [#268092]
Datum
20. Januar 2023 12:48
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie teilen mir mit, dass Ihre Behörde, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), hier nicht aufkunftspflichtig sei, auch wenn sie über die erfragten Informationen verfügt. Demnach sei nur das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auskunftspflichtig, da es Urheber der erfragten amtlichen Informationen sei. Die Informationen sind demnach vorhanden, und dies müssen sie auch sein, sofern das PEI seinem gesetzlichen Auftrag nachkommt. Allerdings verweigerte das PEI mir bisher die Übermittlung der dort ebenso erfragten Informationen nach dem IFG. Das PEI ist dem BMG unterstellt. Die erfragten Informationen sind von enormer Bedeutsamkeit für die Bevölkerung und müssen auch Grundlage für die Impfkampagnen des BMG gewesen sein. Ich fordere daher das BMG in seiner Funktion als dem PEI weisungsbefugtes Ministerum erneut auf, mir die erfragten Informationen zu übermitteln, um dem IFG nachzukommen. Mit freundlichen Grüßen Susan Bonath Anfragenr: 268092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268092/