Nicht vom PEI veröffentlichte Daten zur Impfstoffsicherheit

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Seit über zwei Jahren animiert das BMG die Bevölkerung zum Impfen gegen COVID-19. Die im dem BMG unterstellten RKI ansässige STIKO empfiehlt die Impfungen. Empfohlene Impfungen müssen sicher sein.

Zur Überprüfung der Sicherheit ist das dem BMG unterstellte Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gesetzlich verpflichtet. Doch das PEI legt immer weniger Sicherheitsdaten (Verdachtsmeldefälle) offen. Seit Mitte 2022 gibt es keine Sicherheitsberichte in der bisherigen Form mehr heraus. Die Arbeit des PEI ist für Dritte nicht überprüfbar.

Weil mehr als 64 Millionen Bürger in Deutschland, darunter viele Millionen Kinder und Jugendliche, mindestens einmal gegen COVID-19 geimpft sind, ist das öffentliche Interesse besonders hoch zu gewichten.

Das PEI begründet die Nichtveröffentlichung der Daten bisher wie folgt:

1. Man könne bei der EMA nachfragen.

Dort kann man die erfragten Daten nur für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum erhalten, nicht für ein einzelnes Land wie Deutschland. Die EMA unterliegt ferner nicht deutschem Recht.

2. Die Verdachtsmeldungen seien nicht relevant für die Bevölkerung, weil es sich nicht um belegte Nebenwirkungen handele.

Das PEI hat bisher keinen Verdachtsfall öffentlich wissenschaftlich widerleg und interpretiert die Meldungen nur statistisch. Es zieht damit amtlich verschuldete, fehlende bzw. nicht nachprüfbare wissenschaftliche Untersuchungen als Grund heran, um wichtige Daten unter Verschluss zu halten. Da bereits bis Mitte 2022 mehr als 3.000 Todesfälle und über 50.000 schwerwiegende Verdachtsfälle gemeldet wurden, ist Transparenz um so wichtiger.

3. Die Daten seien nicht vorhanden oder müssten extra aufbereitet werden.

Das PEI ist gesetzlich verpflichtet, Verdachtsmeldungen zu sammeln und zu dokumentieren, um sie bewerten zu können. Die Daten müssen vorhanden und dokumentiert sein. Ich erwarte keine weiteren Interpretationen.

Die folgend erfragten Daten betreffen keine laufenden Ermittlungsverfahren oder Persönlichkeitsrechte Dritter. Sie sind auch nicht geeignet, die öffentliche Sicherheit zu gefährden. Im Gegenteil könnte ihre Geheimhaltung die öffentliche Sicherheit gefährden. Das PEI muss über die erfragten Daten verfügen, da es gesetzlich verpflichtet ist, sie zu erheben und zu dokumentieren. An die EMA kann es nicht verweisen, da diese die Daten für Deutschland nicht herausgibt und nicht deutschem Recht unterliegt.

Ich beantrage nach dem IFG somit folgende, gesetzlich verpflichtend dokumentierte, amtliche Informationen:

1. die Anzahl der beim PEI eingegangenen tödlichen Verdachtsfallmeldungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung (Todesfälle) insgesamt, gestaffelt nach Altersgruppen, bis zum 31.12.2022

2. die Anzahl der beim PEI eingegangenen tödlichen Verdachtsfallmeldungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung (Todesfälle) bei Minderjährigen, unterteilt nach Altersgruppen 0-4, 5-11 und 12-17 Jahre, bis 31.12.2022

3. die Anzahl der beim PEI eingegangenen schwerwiegenden Verdachtsfallmeldungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung (schwerwiegende Nebenwirkungen) bei Minderjährigen, jeweils in den Altersgruppen 0-4 Jahre, 5-11 Jahre und 12-17 Jahre, bis 31.12.2022

4. die Anzahl der beim PEI eingegangenen Verdachtsfallmeldungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung zu Myokarditis/Perikarditis, gestaffelt nach den Altersgruppen 0-4 Jahre, 5-11 Jahre, 12-17 Jahre, 18-29 Jahre, 30-39 Jahre, 40-49 Jahre, 50-59 Jahre, 60-69 Jahre, 70-79 Jahre sowie 80 Jahre und älter, bis 31.12.2022

5. den amtlich dokumentierten Ausgang der eingegangenen schwerwiegenden Verdachtsfallmeldungen bei Kindern und Jugendlichen sowie der eingegangenen Myokarditis/Perikarditis-Verdachtsfallmeldungen insgesamt, bis 31.12.2022.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Januar 2023
  • Frist
    22. Februar 2023
  • 49 Follower:innen
Susan Bonath
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit über zwei Jahren animiert das BM…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Susan Bonath
Betreff
Nicht vom PEI veröffentlichte Daten zur Impfstoffsicherheit [#268216]
Datum
20. Januar 2023 13:27
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit über zwei Jahren animiert das BMG die Bevölkerung zum Impfen gegen COVID-19. Die im dem BMG unterstellten RKI ansässige STIKO empfiehlt die Impfungen. Empfohlene Impfungen müssen sicher sein. Zur Überprüfung der Sicherheit ist das dem BMG unterstellte Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gesetzlich verpflichtet. Doch das PEI legt immer weniger Sicherheitsdaten (Verdachtsmeldefälle) offen. Seit Mitte 2022 gibt es keine Sicherheitsberichte in der bisherigen Form mehr heraus. Die Arbeit des PEI ist für Dritte nicht überprüfbar. Weil mehr als 64 Millionen Bürger in Deutschland, darunter viele Millionen Kinder und Jugendliche, mindestens einmal gegen COVID-19 geimpft sind, ist das öffentliche Interesse besonders hoch zu gewichten. Das PEI begründet die Nichtveröffentlichung der Daten bisher wie folgt: 1. Man könne bei der EMA nachfragen. Dort kann man die erfragten Daten nur für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum erhalten, nicht für ein einzelnes Land wie Deutschland. Die EMA unterliegt ferner nicht deutschem Recht. 2. Die Verdachtsmeldungen seien nicht relevant für die Bevölkerung, weil es sich nicht um belegte Nebenwirkungen handele. Das PEI hat bisher keinen Verdachtsfall öffentlich wissenschaftlich widerleg und interpretiert die Meldungen nur statistisch. Es zieht damit amtlich verschuldete, fehlende bzw. nicht nachprüfbare wissenschaftliche Untersuchungen als Grund heran, um wichtige Daten unter Verschluss zu halten. Da bereits bis Mitte 2022 mehr als 3.000 Todesfälle und über 50.000 schwerwiegende Verdachtsfälle gemeldet wurden, ist Transparenz um so wichtiger. 3. Die Daten seien nicht vorhanden oder müssten extra aufbereitet werden. Das PEI ist gesetzlich verpflichtet, Verdachtsmeldungen zu sammeln und zu dokumentieren, um sie bewerten zu können. Die Daten müssen vorhanden und dokumentiert sein. Ich erwarte keine weiteren Interpretationen. Die folgend erfragten Daten betreffen keine laufenden Ermittlungsverfahren oder Persönlichkeitsrechte Dritter. Sie sind auch nicht geeignet, die öffentliche Sicherheit zu gefährden. Im Gegenteil könnte ihre Geheimhaltung die öffentliche Sicherheit gefährden. Das PEI muss über die erfragten Daten verfügen, da es gesetzlich verpflichtet ist, sie zu erheben und zu dokumentieren. An die EMA kann es nicht verweisen, da diese die Daten für Deutschland nicht herausgibt und nicht deutschem Recht unterliegt. Ich beantrage nach dem IFG somit folgende, gesetzlich verpflichtend dokumentierte, amtliche Informationen: 1. die Anzahl der beim PEI eingegangenen tödlichen Verdachtsfallmeldungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung (Todesfälle) insgesamt, gestaffelt nach Altersgruppen, bis zum 31.12.2022 2. die Anzahl der beim PEI eingegangenen tödlichen Verdachtsfallmeldungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung (Todesfälle) bei Minderjährigen, unterteilt nach Altersgruppen 0-4, 5-11 und 12-17 Jahre, bis 31.12.2022 3. die Anzahl der beim PEI eingegangenen schwerwiegenden Verdachtsfallmeldungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung (schwerwiegende Nebenwirkungen) bei Minderjährigen, jeweils in den Altersgruppen 0-4 Jahre, 5-11 Jahre und 12-17 Jahre, bis 31.12.2022 4. die Anzahl der beim PEI eingegangenen Verdachtsfallmeldungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung zu Myokarditis/Perikarditis, gestaffelt nach den Altersgruppen 0-4 Jahre, 5-11 Jahre, 12-17 Jahre, 18-29 Jahre, 30-39 Jahre, 40-49 Jahre, 50-59 Jahre, 60-69 Jahre, 70-79 Jahre sowie 80 Jahre und älter, bis 31.12.2022 5. den amtlich dokumentierten Ausgang der eingegangenen schwerwiegenden Verdachtsfallmeldungen bei Kindern und Jugendlichen sowie der eingegangenen Myokarditis/Perikarditis-Verdachtsfallmeldungen insgesamt, bis 31.12.2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susan Bonath Anfragenr: 268216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268216/ Postanschrift Susan Bonath << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Susan Bonath
Paul-Ehrlich-Institut
Sehr geehrte Frau Bonath, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Paul Ehrlich-Institut hat im Sinne der Transparenz…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Nicht vom PEI veröffentlichte Daten zur Impfstoffsicherheit [#268216]
Datum
23. Januar 2023 17:22
Status
Warte auf Antwort
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6,8 KB


Sehr geehrte Frau Bonath, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Paul Ehrlich-Institut hat im Sinne der Transparenz regelmäßig Berichte zur Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen veröffentlicht. Darin befinden sich Daten und Auswertungen der gemeldeten Verdachtsfälle auf eine Impfkomplikation (UAW). Es ist jedoch nicht möglich, zusätzliche Auswertungen zu bestimmten Fragestellungen zu erstellen. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 IFG, allerdings kein Anspruch auf die Erstellung von neuen Informationen. Herauszugeben sind amtliche Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG. Nicht vorhandene Aufzeichnungen müssen nicht generiert werden. Jeder Anspruch auf Informationszugang setzt vielmehr voraus, dass die begehrten Informationen bei der in Anspruch genommenen Stelle bereits vorhanden sind (BVerfG, Beschl. v. 20.6.2017 - 1 BvR 1978/13, ZD 2017, 476; BVerwG, Beschl. vom 27. 5. 2013 - 7 B 43/12, NJW 2013, 2538). Eine Behörde ist nicht verpflichtet, Informationen extra für den Antragsteller zu erschaffen, z.B. durch Auswertungen und Aufbereitung von vorhandenen Informationen (VG Berlin, Urt. v. 12.10.2009 - 2 A 20/08). In der UAW-Datenbank der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) sind unter www.adrreports.eu/de/<http://www.adrreports.eu/de/> alle UAW-Meldungen aus den EU/EWR-Staaten dokumentiert. Mit freundlichen Grüßen
Susan Bonath
Guten Tag, [geschwärzt], "vielen Dank" für die Ablehnung der Beantwortung meiner Anfrage nach dem IFG m…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Susan Bonath
Betreff
AW: Nicht vom PEI veröffentlichte Daten zur Impfstoffsicherheit [#268216]
Datum
23. Januar 2023 18:20
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, [geschwärzt], "vielen Dank" für die Ablehnung der Beantwortung meiner Anfrage nach dem IFG mit der immergleichen Nonsens-Begründung. Nach gesonderten zusätzlichen Auswertungen gemäß meiner Frage habe ich nicht gefragt. Ebenso wenig habe ich nach der Erstellung neuer Informationen gefragt. Die erfragten Daten betreffen schlicht Verdachtsfallmeldungen zu Todesfällen und Myokarditis/Perikarditis, die dem PEI passiv von Ärzten, Betroffenen oder Angehörigen übermittelt wurden. Das PEI ist gesetzlich verpflichtet, diese entgegenzunehmen und zwecks Auswertung zu dokumentieren. Das ist die ureigene gesetzliche Aufgabe des PEI. Anders kann es die Impfstoffsicherheit nicht überwachen und wäre als Behörde überflüssig. Mit Ihrer Begründung legen Sie allerdings nahe, das PEI verfüge entgegen seiner gesetzlichen Pflicht nicht über eine Dokumentation der von mir erfragten Verdachtsfallmeldungen. Sie wollen mir also tatsächlich weismachen, das PEI hat die erfragten, bei ihm eingegangenen Verdachtsfallmeldungen (Todesfälle bei Kindern und insgesamt, Fälle von Myokarditis/Perikarditis) nicht dokumentiert, nicht ausgewertet, sondern stattdessen einfach gelöscht und ist damit seiner ureigenen esetzlichen Aufgabe nicht nachgekommen, die Impfstoffsicherheit der COVID-19-Vakzine zu überwachen? Das wäre so ein unglaublicher Skandal, dass ich zunächst andere Gründe der Verweigerung der Herausgabe dieser zwingend vorhandenen Dokumente unterstelle. Damit würde Ihre Weigerung allerdings gegen das IFG verstoßen. Ich fordere Sie daher erneut auf, mir innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 22. Februar 2023 die erfragten Informationen zu übermitteln. Sollten Sie dies weiterhin verweigern, werde ich Widerspruch einlegen und klagen. Meine Anwältin ist über den Vorgang informiert. Mit freundlichen Grüßen Susan Bonath Anfragenr: 268216 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Susan Bonath
Guten Tag, [geschwärzt], und bitte senden Sie mir einen widerspruchsfähigen Bescheid über die Entscheidung auf In…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Susan Bonath
Betreff
AW: Nicht vom PEI veröffentlichte Daten zur Impfstoffsicherheit [#268216]
Datum
23. Januar 2023 22:10
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, [geschwärzt], und bitte senden Sie mir einen widerspruchsfähigen Bescheid über die Entscheidung auf Informationszugang bis zum 22. Februar 2023 zu. Besten Dank. Mit freundlichen Grüßen Susan Bonath Anfragenr: 268216 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Paul-Ehrlich-Institut
Sehr geehrte Frau Bonath, anbei das Schreiben des Paul-Ehrlich-Institut. Mit freundlichen Grüßen
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Nicht vom PEI veröffentlichte Daten zur Impfstoffsicherheit [#268216]
Datum
17. Februar 2023 15:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Bonath, anbei das Schreiben des Paul-Ehrlich-Institut. Mit freundlichen Grüßen
Susan Bonath
Sehr geehrte Damen und Herren, am 17. Februar 2023 teilten Sie mir in einem rechtsmittelfähigen Bescheid mit, das…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Susan Bonath
Betreff
AW: Nicht vom PEI veröffentlichte Daten zur Impfstoffsicherheit [#268216]
Datum
30. März 2023 10:12
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 17. Februar 2023 teilten Sie mir in einem rechtsmittelfähigen Bescheid mit, dass das PEI die Herausgabe der von mir nach IFG angeforderten Daten zu gemeldeten Verdachtsfällen im Zusammenhang mit den COVID-19-Impfstoffen verweigert. Da das PEI verpflichtet ist, die angeforderten Daten zu sammeln und auszuwerten, muss es über sie verfügen. Daher ist davon auszugehen, dass Ihre Weigerung rechtswidrig ist. Am 2. März 2023 hat meine Rechtsanwältin Brigitte Röhrig in meinem Auftrag fristgerecht Widerspruch eingelegt. Ich fordere Sie hiermit nachdrücklich auf, diesen Widerspruch zeitnah zu bearbeiten. Ich erinnere Sie dabei an die Verpflichtung von deutschen Behörden (wie das PEI) zur Transparenz gegenüber den Bürgern. Das vom PEI gegenüber der Öffentlichkeit und auch der Presse praktizierte Verheimlichen der angeforderten Daten seit teilweise mehr als einem Jahr lässt den Verdacht der Vertuschung aufkommen. Für diesen Verdacht spricht außerdem, dass das PEI die UAW-Datenbank für gemeldete Verdachtsfälle nach Impfungen von 2000 bis Ende 2020 am 14.04.2022 offline gestellt hat. Sie ist seither nicht mehr für die Öffentlichkeit verfügbar, ein Vergleich der Anzahl der Meldungen ist für die Bürger nicht mehr möglich. Das PEI begründet dies damit, die UAW-Datenbank habe den hohen IT-Sicherheitsanforderungen nicht mehr entsprochen. Allerdings habe ich mir die Daten in der UAW-Datenbank seinerzeit rechtzeitig vor der Entfernung derselben notiert. Ich stelle hier einen Vergleich ein, der sich auf die verimpften Dosen bezieht, um die Daten die Daten der Öffentlichkeit transparent verfügbar zu machen. Von Anfang 2000 bis Ende 2020 (21 Jahre) wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ingesamt über alle Impfstoffe hinweg rund 773 Millionen Dosen verimpft. Vom 27.12.2020 bis zum 31.10.2022 (Zeitraum des letzten PEI-Berichts) wurden laut RKI rund 188 Millionen COVID-19-Impfdosen verabreicht. Bis zum 30.06.2022 wurden rund 183 Millionen Dosen verimpft. Gemeldete Verdachtsfälle von 2000 bis 2020: insgesamt: knapp 54.500 davon als schwerwiegend eingestuft: 24.438 davon tödlich: 456 Gemeldete Verdachtsfälle nach COVID-19-Impfungen bis 31.10.2022 Insgesamt rund 333.500 davon als schwerwiegend eingestuft: 50.833 Gemeldete tödliche Verdachtsfälle bis 30.06.2022 nach C-19-Impfungen: 3.023 Für die Jahre 2000 bis 2020 wurde damit insgesamt ein Verdachtsfall pro 14.183 Impfdosen gemeldet. Für die C-19-Impfstoffe wurde bis 31.10.2022 demnach ein Verdachtsfall pro 564 Impfdosen gemeldet - also 25 mal häufiger. Für die Jahre 2000 bis 2020 wurde demnach insgesamt ein schwerwiegender Verdachtsfall pro 31.631 Impfdosen gemeldet. Für die C-19-Impfstoffe wurde bis 31.10.2022 demnach ein schwerwiegender Verdachtsfall pro 3.700 Impfdosen gemeldet - also 8,6 mal häufiger. Für die Jahre 2000 bis 2020 wurde demnach insgesamt ein tödlicher Verdachtsfall pro ca. 1,7 Millionen Impfdosen gemeldet. Für die C-19-Impfstoffe wurde bis 30.06.2022 demnach ein tödlicher Verdachtsfall pro 60.536 Impfdosen gemeldet - also 28 mal häufiger. Da eine derart erhöhte Meldequote von Verdachtsfällen, insbesondere schwerwiegenden und tödlichen, unverkennbar auf vermehrte Risiken für die Bevölkerung hindeutet, zugleich aber nie (jedenfalls öffentlich zugänglich) untersucht wurde, verweise ich auf die Dringlichkeit der umgehenden Offenlegung der Daten. Eine Ursachenforschung und Aufarbeitung ist dringend notwendig. Dies darf nicht länger durch Geheimhaltung von Daten verhindert werden. Mit freundlichen Grüßen Susan Bonath
Paul-Ehrlich-Institut
PEI-Stellungnahme an den BfDI zur Widerspruchsablehnung Stellungnahme des PEI an den Bundesbeauftragen für Datensc…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Via
Briefpost
Betreff
PEI-Stellungnahme an den BfDI zur Widerspruchsablehnung
Datum
6. April 2023
Status
Warte auf Antwort
Stellungnahme des PEI an den Bundesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit: Das PEI behauptet darin, dass es die geforderten Daten zu bestimmten Verdachtsmeldungen nicht gesondert erfasst habe und somit nicht herausgeben könne. Dazu gehören: Gemeldete Todesfälle bis 31.12.2022 insgesamt, Gemeldete schwere und tödliche Nebenwirkungen bei Minderjährigen bis 31.12.2022 und Myokarditis/Perikarditis-Fälle. Dem PEI wurden demnach zwar all diese Fälle gemeldet, es habe sie aber nicht aus den Gesamtfällen analysiert. Mit anderen Worten: Das PEI weiß angeblich nicht, wie viele Todesfälle insgesamt, Todesfälle und schwere Nebenwirkungen bei Kindern u. Jugendlichen sowie Myokarditis/Perikarditisfälle (anerkannte Nebenwirkung) ihm mit Verdacht auf Impfzusammenhang gemeldet wurden. Das PEI räumt also ein, seinem gesetzlichen Auftrag nicht einmal minimal nachzukommen, die Sicherheit der Impfstoffe zu überprüfen. Es untersucht nicht einmal, wie viele Menschen, darunter Kinder, möglicherweise an den Coronaimpfungen gestorben sind. Anders ist das Schreiben nicht interpretierbar. Zudem verweist das PEI notorisch an die EMA, obwohl ihm bekannt sein muss, dass man die gewünschten Daten so nicht herausfiltern kann und dass die EMA ohnehin nicht deutschem Recht unterliegt, also gar keine Auskunftspflicht gesonderter Nachfrage hat. Mein Widerspruch ist noch in Bearbeitung.
Susan Bonath
Sehr geehrte Damen und Herren, am 02.03.2023 habe ich mit meiner Rechtsanwältin Widerspruch gegen Ihren ablehnend…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Susan Bonath
Betreff
AW: Nicht vom PEI veröffentlichte Daten zur Impfstoffsicherheit [#268216]
Datum
18. April 2023 09:49
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 02.03.2023 habe ich mit meiner Rechtsanwältin Widerspruch gegen Ihren ablehnenden rechtsmittelfähigen Bescheid eingelegt. Einen Monat später reagierten Sie auf die beantragte Akteneinsicht. Daraus ging hervor, dass sich der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) auf meine Bitte hin bereits am 06. Februar 2023 eingeschaltet und eine Stellungnahme vom PEI über die Gründe der Ablehnung erbeten hatte. Bis zum 06.03.2023 hatte das PEI demnach nicht darauf reagiert. Der BfDI forderte das PEI erneut auf, bis zum 27.03.2023 Stellung zu nehmen. Am 11.04. erhielt ich eine Nachricht vom BfDI (siehe Anhang). Darus geht hervor, dass das PEI inzwischen eine Stellungnahme abgegeben hätten. In dieser hätten Sie demnach folgendes mitteilt: "Zusammengefasst hat das PEI im Wesentlichen darauf abgestellt, dass die von Ihnen erbetene Zusammenstellung von Impfnebenwirkungen von COVID-19-Imfpstoffen dem PEI in der gewünschten Form nicht vorlägen. Die Daten müssten vor einer Herausgabe individuell nach den von Ihnen gewünschten Kriterien (Altersgruppen) recherchiert und zusammengestellt werden." (Zitat vom BfDI) Dies würde allerdings einer Arbeitsverweigerung des PEI gleichkommen. Denn das PEI gesetzlich dazu verpflichtet, gemeldete Verdachtsfälle auszuwerten. Das beinhaltet explizit auch die Erfassung der Zahlen gemeldeter Todesfälle, der Zahlen von bereits bekannten schwerer Nebenwirkungen wie Myokarditis und Perikarditis sowie die Erfassung aller Sicherheitsdaten speziell für Kinder und Jugendliche (die keine "kleinen Erwachsenen" sind), also genau jene Daten, die ich beantrage. Sie teiltem dem BfDI laut dessen Aussage damit praktisch mit, dass Sie die wichtigsten Daten überhaupt nicht auswerten, nicht einmal gesondert erfassen, also gar keine Kenntnis darüber hätten. Wenn dies stimmen sollte, würde das PEI seinem gesetzlichen Auftrag nicht nachkommen. Dies habe ich in meiner Stellungnahme an den BfDI (siehe Anhang) für meine unter Punkt 1 bis 5 beantragten Daten ausgeführt. Da mir die Stellungnahme des PEI in an den BfDI nicht vorliegt, beantrage ich hiermit nach dem IFG, mir diese hier zu übermitteln, um Ihre vollständige Begründung einsehen zu können. Mit freundlichen Grüßen Susan Bonath
Susan Bonath
Guten Tag, hier das Anschreiben des BfDI. Mit freundlichen Grüßen Susan Bonath
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Susan Bonath
Betreff
AW: Nicht vom PEI veröffentlichte Daten zur Impfstoffsicherheit [#268216]
Datum
18. April 2023 09:57
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hier das Anschreiben des BfDI. Mit freundlichen Grüßen Susan Bonath
Paul-Ehrlich-Institut
Sehr geehrte Frau Bonath, das Paul-Ehrlich-Institut hat die Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Instituts an den BfDI …
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Nicht vom PEI veröffentlichte Daten zur Impfstoffsicherheit [#268216]
Datum
20. April 2023 13:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Bonath, das Paul-Ehrlich-Institut hat die Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Instituts an den BfDI vom 06.04.2023 am 18.04.2023 an Ihre Rechtsanwältin übersandt. Mit freundlichen Grüßen

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Susan Bonath
Guten Tag, hiermit erinnere ich Sie an die Bearbeitung des Widerspruchsverfahrens, das ich eingeleidet habe. Zude…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Susan Bonath
Betreff
AW: Nicht vom PEI veröffentlichte Daten zur Impfstoffsicherheit [#268216]
Datum
28. April 2023 10:00
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit erinnere ich Sie an die Bearbeitung des Widerspruchsverfahrens, das ich eingeleidet habe. Zudem veröffentliche ich Ihre Stellungnahme an den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, den ich eingeschaltet hatte. Damit erklären Sie sinngemäß, dass sie die bei Ihnen gemeldeten Verdachtsfälle nicht so analysiert haben, dass Ihnen Zahlen zu den hier erbetenen Auskünften vorliegen: Tödliche Verdachtsfälle insgesamt, tödliche und schwerwiegende Verdachtsfälle bei Minderjährigen sowie Verdachtsfälle von Myokarditis und Perikarditis bis Ende 2022. Ich erbitte eine Antwort auf folgende Frage: Haben Sie diese Daten aus den Ihnen gemeldeten Verdachtsfällen analysiert oder nicht? Mit freundlichen Grüßen Susan Bonath