Nichtanerkennung der Games Academy als Ergänzungssschule

Alle Dokumente, also z.B. Einschätzungen, Berichte, Kommentare usw., betreffend die Nichtanerkennung der Niederlassung der GAMES ACADEMY Gmbh in Frankfurt als Ergänzungssschule.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
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Maximilian Henning
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokument…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
Nichtanerkennung der Games Academy als Ergänzungssschule [#242392]
Datum
3. März 2022 16:08
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente, also z.B. Einschätzungen, Berichte, Kommentare usw., betreffend die Nichtanerkennung der Niederlassung der GAMES ACADEMY Gmbh in Frankfurt als Ergänzungssschule.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 242392 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242392/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Henning
Maximilian Henning
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nichtanerkennung der Games Academy als Ergänzu…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
AW: Nichtanerkennung der Games Academy als Ergänzungssschule [#242392]
Datum
11. Mai 2022 13:24
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nichtanerkennung der Games Academy als Ergänzungsschule“ vom 03.03.2022 (#242392) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Ihre Anfrage nach §§ 80 ff. Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) zur Nichtanerkennung d…
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Betreff
Ihre Anfrage nach §§ 80 ff. Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) zur Nichtanerkennung der Games Academy
Datum
13. Mai 2022 08:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Henning, als Anhang erhalten Sie unser Antwortschreiben auf Ihre Anfrage nach §§ 80 ff. Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) zur Nichtanerkennung der Games Academy als Ergänzungsschule. Die Entscheidung nach § 87 Abs. 3 HDSIG wurde schriftlich am 5. April 2022 auf dem Postweg an die in Ihrer Anfrage mitgeteilte postalische Adresse versandt. Daher sind wir bis zum Eingang der erinnernden E-Mail-Nachricht vom 11. Mai 2022 von einem Zugang ausgegangen. Mit freundlichen Grüßen