(Nicht)Anerkennung des generischen Femininum
Im Artikel „Justizministerium verfasst Gesetzentwurf in weiblicher Form“ vom Magazin Spiegel am 12. Oktober 2020 ( https://www.spiegel.de/politik/deutschland/justizministerium-schreibt-gesetzentwurf-in-weiblicher-form-glaeubigerinnen-und-inhaberinnen-a-0b1c74d4-e02e-4510-8c10-706786538577 ) werden Ihre Aussagen „Während das generische Maskulinum Frauen mit einschließt, ist ein generisches Femininum [...] im vorliegenden Zusammenhang nicht anerkannt. Die Richtigkeit der Sprache muss insbesondere bei Gesetzestexten, auch im Hinblick auf die Rechtsförmlichkeit, gewährleistet sein.“ sowie „Das generische Femininum sei "zur Verwendung für weibliche und männliche Personen bislang sprachwissenschaftlich nicht anerkannt".“ zitiert.
Dazu habe ich zwei Fragen:
- Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Inklusion der Frauen im generischen Maskulinum beziehungsweise für die Exklusion der Männer im generischen Femininum in Gesetzestexten?
- Auf welcher sprachwissenschaftlichen Grundlage treffen Sie die Aussage, dass das generische Femininum zur Verwendung beider Geschlechter sprachwissenschaftlich nicht anerkannt ist?
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Oktober 2020
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14. November 2020
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