(Nicht)Anerkennung des generischen Femininum

Im Artikel „Justizministerium verfasst Gesetzentwurf in weiblicher Form“ vom Magazin Spiegel am 12. Oktober 2020 ( https://www.spiegel.de/politik/deutschland/justizministerium-schreibt-gesetzentwurf-in-weiblicher-form-glaeubigerinnen-und-inhaberinnen-a-0b1c74d4-e02e-4510-8c10-706786538577 ) werden Ihre Aussagen „Während das generische Maskulinum Frauen mit einschließt, ist ein generisches Femininum [...] im vorliegenden Zusammenhang nicht anerkannt. Die Richtigkeit der Sprache muss insbesondere bei Gesetzestexten, auch im Hinblick auf die Rechtsförmlichkeit, gewährleistet sein.“ sowie „Das generische Femininum sei "zur Verwendung für weibliche und männliche Personen bislang sprachwissenschaftlich nicht anerkannt".“ zitiert.

Dazu habe ich zwei Fragen:
- Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Inklusion der Frauen im generischen Maskulinum beziehungsweise für die Exklusion der Männer im generischen Femininum in Gesetzestexten?
- Auf welcher sprachwissenschaftlichen Grundlage treffen Sie die Aussage, dass das generische Femininum zur Verwendung beider Geschlechter sprachwissenschaftlich nicht anerkannt ist?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Artikel „Justizm…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
(Nicht)Anerkennung des generischen Femininum [#200591]
Datum
12. Oktober 2020 16:54
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Artikel „Justizministerium verfasst Gesetzentwurf in weiblicher Form“ vom Magazin Spiegel am 12. Oktober 2020 ( https://www.spiegel.de/politik/deutschland/justizministerium-schreibt-gesetzentwurf-in-weiblicher-form-glaeubigerinnen-und-inhaberinnen-a-0b1c74d4-e02e-4510-8c10-706786538577 ) werden Ihre Aussagen „Während das generische Maskulinum Frauen mit einschließt, ist ein generisches Femininum [...] im vorliegenden Zusammenhang nicht anerkannt. Die Richtigkeit der Sprache muss insbesondere bei Gesetzestexten, auch im Hinblick auf die Rechtsförmlichkeit, gewährleistet sein.“ sowie „Das generische Femininum sei "zur Verwendung für weibliche und männliche Personen bislang sprachwissenschaftlich nicht anerkannt".“ zitiert. Dazu habe ich zwei Fragen: - Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Inklusion der Frauen im generischen Maskulinum beziehungsweise für die Exklusion der Männer im generischen Femininum in Gesetzestexten? - Auf welcher sprachwissenschaftlichen Grundlage treffen Sie die Aussage, dass das generische Femininum zur Verwendung beider Geschlechter sprachwissenschaftlich nicht anerkannt ist?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200591/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihre…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
201013, Antragsteller/in, Antragsteller/in, (Nicht)Anerkennung des generischen Femininum [#200591]
Datum
13. Oktober 2020 10:08
Status
Warte auf Antwort
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 12. Oktober 2020. Für die Verwendung des generischen Maskulinums verweise ich auf den angehängten Bericht der Arbeitsgruppe Rechtssprache Seiten 8 ff Zum generischen Femininum beziehe ich mich auf den Sprachwissenschaftler Oswald Panagl, emeritierter Professor der Universität Salzburg, der zu einer entsprechenden Handhabung der Grünen in Österreich feststellt. „Die Richtigkeit der Sprache muss gewährleistet bleiben. Die Bezeichnung der ,Parteiobfrau' schließt Männer klar aus dem Beruf aus. Das wirkt so, als dürften nur noch Frauen das Amt ausüben. Das ist aus linguistischer Sicht kompletter Unsinn und auch irreführend.“ Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in - zur Drucksache 12/1041: Innerhalb von knapp 30 Jahren sollte es doch auch einen sp…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: 201013, Antragsteller/in, Antragsteller/in, (Nicht)Anerkennung des generischen Femininum [#200591]
Datum
13. Oktober 2020 13:46
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in - zur Drucksache 12/1041: Innerhalb von knapp 30 Jahren sollte es doch auch einen sprachlichen Fortschritt in der Gleichbereichtigung geben und auch in der damaligen Drucksache (Abschnitt 5) wird die Diskussion über eine geschlechtsneutrale Sprache differenzierter geführt als Sie es hier suggerieren. Da würde ich sagen: Chance vertan. - zum Zitat von Herrn Oswald Panagl: Können Sie bitte noch eine Quelle für dieses Zitat angeben? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200591/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihre…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
201013, Antragsteller/in, Antragsteller/in, (Nicht)Anerkennung des generischen Femininum [#200591]
Datum
14. Oktober 2020 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 13. Oktober 2020. Wunschgemäß übersende ich Ihnen den Link: vice.com ( https://www.vice.com/de/article/avqpk5/klagenfurter-gruenen-einen-mann-als-parteiobfrau-haben-254 ) Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnellen Antworten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: 201013, Antragsteller/in, Antragsteller/in, (Nicht)Anerkennung des generischen Femininum [#200591]
Datum
14. Oktober 2020 10:56
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnellen Antworten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200591/