(Nicht)Anschaffung, Nutzung und Kreierung von freier und quelloffenen Softwarelösungen durch die Kommunalverwaltung Gelsenkirchen

Anfrage an: Stadt Gelsenkirchen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den gesamten Schriftverkehr und alle weiteren Unterlagen, Vermerke, Vorlagen und ähnliche Schriftstücke, deren Inhalt Aufschluss darüber gibt, inwieweit durch die Kommunalverwaltung Gelsenkirchen freie und quelloffene (Open Source) Softwarelösungen (oder nicht) angeschafft, genutzt oder in Auftrag gegeben wurden und werden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
(Nicht)Anschaffung, Nutzung und Kreierung von freier und quelloffenen Softwarelösungen durch die Kommunalverwaltung Gelsenkirchen [#236940]
Datum
6. Januar 2022 19:18
An
Stadt Gelsenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den gesamten Schriftverkehr und alle weiteren Unterlagen, Vermerke, Vorlagen und ähnliche Schriftstücke, deren Inhalt Aufschluss darüber gibt, inwieweit durch die Kommunalverwaltung Gelsenkirchen freie und quelloffene (Open Source) Softwarelösungen (oder nicht) angeschafft, genutzt oder in Auftrag gegeben wurden und werden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236940/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „(Nicht)Anschaffung, Nutzung und Kreierung von …
An Stadt Gelsenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: (Nicht)Anschaffung, Nutzung und Kreierung von freier und quelloffenen Softwarelösungen durch die Kommunalverwaltung Gelsenkirchen [#236940]
Datum
9. Februar 2022 15:54
An
Stadt Gelsenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „(Nicht)Anschaffung, Nutzung und Kreierung von freier und quelloffenen Softwarelösungen durch die Kommunalverwaltung Gelsenkirchen“ vom 06.01.2022 (#236940) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236940/
Stadt Gelsenkirchen
Ihre Anfrage IFG NRW
Von
Stadt Gelsenkirchen
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage IFG NRW
Datum
23. März 2022
Status
Warte auf Antwort

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Stadt Gelsenkirchen
IFG Anfrage - Ihr Schreiben vom 21.4.2022 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für das offene und …
Von
Stadt Gelsenkirchen
Betreff
IFG Anfrage - Ihr Schreiben vom 21.4.2022
Datum
10. Mai 2022 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für das offene und freundliche Telefonat, das wir gerade führen konnten. Ich hoffe, dass die zwischen uns besprochene Lösung bzw. Konkretisierung Ihres Anliegens zielführend sein wird. Ihre Anfrage vom 21.4.2022 betrachte ich damit als zurückgezogen. Für Fragen stehe ich Ihnen natürlich weiterhin gerne auch direkt zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen