Nichtausstrahlung von Filmen im ARD-Livestream aus rechtlichen Gründen

Der von Ihnen im Internet angebotene Livestream des ARD-Hauptprogramms auf ardmediathek.de weist häufig nachts während der Austrahlung von Filmen darauf hin, dass diese Filme "aus rechtlichen Gründen" nicht im Livestream gezeigt werden können.

1. Welche rechtlichen Gründe genau sprechen dagegen? Bitte um Verweis auf das entsprechende Gesetz. Falls Verträge, Lizenzen o.ä. einer Internet-Austrahlung entgegenstehen, bitte ich um Übersendung entsprechender Dokumente.

2. Diverse private Internetfernsehen-Anbieter übertragen das ARD-Programm ebenfalls als Livestream ins Internet, inklusive aller Filme.
a) Warum übertragen private Anbieter diese Filme ins Internet, nicht jedoch die ARD selbst?
b) Hat die ARD rechtliche Bedenken gegen derartige, uneingeschränkte Übertragungen?
c) Welche Vereinbarungen wurde mit den privaten Internetfernsehen-Anbietern bezüglich der Programmübernahme geschlossen? Bitte um Übersendung entsprechender Dokumente.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der von Ihnen im …
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
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Betreff
Nichtausstrahlung von Filmen im ARD-Livestream aus rechtlichen Gründen [#231786]
Datum
27. Oktober 2021 01:28
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der von Ihnen im Internet angebotene Livestream des ARD-Hauptprogramms auf ardmediathek.de weist häufig nachts während der Austrahlung von Filmen darauf hin, dass diese Filme "aus rechtlichen Gründen" nicht im Livestream gezeigt werden können. 1. Welche rechtlichen Gründe genau sprechen dagegen? Bitte um Verweis auf das entsprechende Gesetz. Falls Verträge, Lizenzen o.ä. einer Internet-Austrahlung entgegenstehen, bitte ich um Übersendung entsprechender Dokumente. 2. Diverse private Internetfernsehen-Anbieter übertragen das ARD-Programm ebenfalls als Livestream ins Internet, inklusive aller Filme. a) Warum übertragen private Anbieter diese Filme ins Internet, nicht jedoch die ARD selbst? b) Hat die ARD rechtliche Bedenken gegen derartige, uneingeschränkte Übertragungen? c) Welche Vereinbarungen wurde mit den privaten Internetfernsehen-Anbietern bezüglich der Programmübernahme geschlossen? Bitte um Übersendung entsprechender Dokumente.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231786/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Email vom 27. Oktober erhalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine …
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Nichtausstrahlung von Filmen im ARD-Livestream aus rechtlichen Gründen [#231786]
Datum
27. Oktober 2021 15:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Email vom 27. Oktober erhalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Verpflichtung zu einer Auskunft nicht besteht. Hier finden Sie die gewünschten Informationen zur Verweildauer und Verfügbarkeit von Videos im Livestream und der ARD-Mediathek: https://www.daserste.de/specials/ueber-uns/verweildauer-100.html. Lizenzeinkäufe aus dem außereuropäischen Ausland ohne Produktionsbeteiligung der ARD dürfen beispielsweise aus gesetzlichen Gründen nicht in der ARD Mediathek angeboten werden, selbst wenn die Lizenzrechte dies zulassen würden. Bei älteren Produktionen kommt es vor, dass die Rechteinhaber nicht mehr nachzuvollziehen sind und deshalb keine Online-Verfügbarkeit möglich ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Zunächst möchte ich betonen, dass sich meine…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nichtausstrahlung von Filmen im ARD-Livestream aus rechtlichen Gründen [#231786]
Datum
29. Oktober 2021 01:25
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Zunächst möchte ich betonen, dass sich meine Anfrage ausschließlich auf den Internet-Livestream der ARD bezieht und ausdrücklich nicht auf die nachträgliche Bereitstellung als "Video-on-Demand". Ich habe Ihren Link ausführlich studiert; dort sind allerdings keine konkreten Gründe angeführt, die einer Ausstrahlung in Deutschland im Internet-Livestream entgegenstehen. Meine Anfrage bezieht sich nicht auf Videos-on-Demand oder Geoblocking. Offenbar wird der modernere Empfang per Internet-Livestream gegenüber den klassichen Übertragungswegen Kabel/Satellit/Terrestrisch benachteiligt. Private Internetfernsehen-Anbieter (wie Waipu, Zattoo, Joyn uvm.) übertragen jedoch sehr wohl das vollständige Programm live ins Internet. Insofern ist nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen die ARD selbst ihren Internet-Livestream von einigen Filmen ausnimmt. Es wäre deshalb schön, wenn Sie auf meine konkreten Fragen (siehe vorangegangene E-Mail) noch eingehen könnten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231786/
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr Antragsteller/in auch Ihre Rückfrage beantworten wir Ihnen gerne. Beim „Livestream“ des ARD-Programms, den…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Nichtausstrahlung von Filmen im ARD-Livestream aus rechtlichen Gründen [#231786]
Datum
4. November 2021 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auch Ihre Rückfrage beantworten wir Ihnen gerne. Beim „Livestream“ des ARD-Programms, den Sie über die von Ihnen genannten Anbieter WaipuTV, Zattoo und Joyn empfangen können, handelt es sich aus rechtlicher Sicht um eine Weitersendung unseres Gesamtprogramms. Hierfür verwenden die Anbieter das Satellitensignal der ARD-Anstalten. Die Weitersendung des Gesamtprogramms durch derartige Internet-Anbieter in einer sog. gesicherten Umgebung an ihre Kunden ist urheberrechtlich der Weitersendung des Gesamtprogramms über andere Verbreitungswege, wie z.B. der Kabelweitersendung, gleichgestellt. Die gesetzliche Regelung des § 20b UrhG ermöglicht es den Weitersendern, über die Verwertungsgesellschaften die Rechte für die Weitersendung gebündelt zu erwerben und so das Gesamtprogramm über die verschiedensten Verbreitungswege an ihre jeweiligen Kunden weiterzuverbreiten. Demgegenüber unterliegen die Livestreams der Sender im offenen Internet urheberrechtlich anderen Regularien. Wie bei den Mediatheken kann es Fälle geben, in denen die Inhalte von den Rechteinhabern nicht für eine Livestream-Nutzung der Sender freigegeben werden. Es kann daher in Einzelfällen vorkommen, dass der Livestream, den Sie in unserem ARD-eigenen Angebot sehen können, von dem abweicht, was Sie bei unserer terrestrischen Verbreitung oder unserer Verbreitung per Satellit sehen können und damit auch von dem, was Drittanbieter weitersenden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Antwort und Ihre weiterführenden Erläuterungen. Mit fr…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
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Betreff
AW: Nichtausstrahlung von Filmen im ARD-Livestream aus rechtlichen Gründen [#231786]
Datum
7. November 2021 22:20
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Antwort und Ihre weiterführenden Erläuterungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231786/