Nichtbeantwortung von EchteMail-Anfragen

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den internen Schriftverkehr Ihres Hauses und weiterer Ministerien zu der Entscheidung, IFG-Anfragen mit @EchteMail.de-Adressen nicht zu beantworten

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach dem IFG. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Bitte senden Sie mir Informationen elektronisch zu.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Der Bundestag gibt an, dass es keine Kommunikation zur Nicht-Beantwortung von EchteMai-Anfragen gab.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. August 2015
  • Frist
    8. September 2015
  • 4 Follower:innen
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 6. August 2015…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
6. August 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
417,0 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 6. August 2015 bitten Sie unter Bezugnahme auf das IFG sinngemäß um Übersendung des internen Schriftverkehrs des Deutschen Bundestages und weiterer Ministerien zu der Entscheidung, IFG-Anfragen mit @EchteMail.de-Adressen nicht zu beantworten. Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden. Das IFG findet auf den Deutschen Bundestag und seine Verwaltung nur Anwendung, soweit öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 und§ 2 IFG) und die gewünschten Informationen tatsächlich vorliegen. Eine Pflicht zum Beschaffen nicht vorhandener Informationen besteht nach § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG in Verbindung mit§ 2 Nr. 1 IFG hingegen nicht. Es existiert kein Ihrem Antrag entsprechender Schriftverkehr. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den internen Schriftverkehr Ihres Hauses und …
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Nichtbeantwortung von EchteMail-Anfragen [#10966]
Datum
6. August 2015 10:40
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den internen Schriftverkehr Ihres Hauses und weiterer Ministerien zu der Entscheidung, IFG-Anfragen mit @EchteMail.de-Adressen nicht zu beantworten Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach dem IFG. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Bitte senden Sie mir Informationen elektronisch zu. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>