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Niederländische DGPS-Signale im 70-cm-Amateurfunkband in NRW

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Im westlichen Nordrhein-Westfalen sind seit einiger Zeit DGPS-Signale (Differential-GPS-Systems) mit hohen Feldstärken auf den beiden Frequenzen 439,1375 und 439,1625 MHz zu beobachten. Diese Frequenzen liegen im in Deutschland primär dem Amateurfunk zugewiesenen sog. 70-cm-Band (430 - 440 MHz). Sie sind derart stark, dass im Raum Heinsberg Feldstärkenwerte von deutlich über S9 gemessen wurden.

Das Vorgehen der Niederländer verstößt gegen die bis dato übliche Vorgehensweise, ausreichende Schutzzonen einzuhalten und Sender nicht in der Nähe der Landesgrenzen zu positionieren.

In der so genannten Berliner Vereinbarung haben sich auch die Niederlande verpflichtet, Kollisionen mit den Nachbarländern zu vermeiden und koordiniert Grenzwerte an den Grenzen einzuhalten.

Bislang hatte die niederländische Fernmeldebehörde schon die Frequenzen 438,8125, 438,8375, 438,8625 und 438,8875 MHz für DGPS-Anlagen mit bis zu einem Watt effektiver Strahlungsleistung unkoordiniert genehmigt.

Bereits im Dezember 2009 hatte das VHF/UHF/SHF-Technikreferat des Deutschen Amateur-Radio-CLubs (DARC) - Distrikt Ruhrgebiet (L) - auf die Problematik der unkoordinierten DGPS-Zuteilung öffentlich hingewiesen und dabei festgestellt, dass durch die DGPS-Anwendung Kollisionspotenzial mit dem in DL primär zugewiesenen 70-cm-Amateurfunkband besteht. Aufgrund der langjährigen Zuteilung der Relaisfunkstellen im 70-cm-Band genießt der Amateurfunkdienst in Deutschland jedoch Bestandsschutz. Die nationale Amateurfunkzuteilung im Bereich 430-440 MHz ist IARU-konform. Jede individuelle Amateurfunkstation hat in Deutschland das Recht, gemäß Amateurfunkverordnung und IARU-Bandplan im Bereich 438-440 MHz Betrieb zu machen.

Daher folgende Fragen:

1. Welche Maßnahmen wurden bisher getroffen, um Beeinträchtigungen durch die niederländischen DGPS-Signale festzustellen und den Missstand zu beseitigen?

2. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Niederländer davon zu überzeugen, Schutzabstände einzuhalten?

3. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um festzustellen, welche Schutzabstände notwendig sind, um einen einwandfreien Amateurfunkbetrieb im 70-cm-Band in NRW auch nahe der niederländischen Grenze zu gewährleisten?

Welche Informationen sind bis dato seitens der BNetzA zu dem o.g. Vorgang veröffentlicht wurden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2012
  • Frist
    26. April 2012
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Niederländische DGPS-Signale im 70-cm-Amateurfunkband in NRW
Datum
25. März 2012 16:53
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Im westlichen Nordrhein-Westfalen sind seit einiger Zeit DGPS-Signale (Differential-GPS-Systems) mit hohen Feldstärken auf den beiden Frequenzen 439,1375 und 439,1625 MHz zu beobachten. Diese Frequenzen liegen im in Deutschland primär dem Amateurfunk zugewiesenen sog. 70-cm-Band (430 - 440 MHz). Sie sind derart stark, dass im Raum Heinsberg Feldstärkenwerte von deutlich über S9 gemessen wurden. Das Vorgehen der Niederländer verstößt gegen die bis dato übliche Vorgehensweise, ausreichende Schutzzonen einzuhalten und Sender nicht in der Nähe der Landesgrenzen zu positionieren. In der so genannten Berliner Vereinbarung haben sich auch die Niederlande verpflichtet, Kollisionen mit den Nachbarländern zu vermeiden und koordiniert Grenzwerte an den Grenzen einzuhalten. Bislang hatte die niederländische Fernmeldebehörde schon die Frequenzen 438,8125, 438,8375, 438,8625 und 438,8875 MHz für DGPS-Anlagen mit bis zu einem Watt effektiver Strahlungsleistung unkoordiniert genehmigt. Bereits im Dezember 2009 hatte das VHF/UHF/SHF-Technikreferat des Deutschen Amateur-Radio-CLubs (DARC) - Distrikt Ruhrgebiet (L) - auf die Problematik der unkoordinierten DGPS-Zuteilung öffentlich hingewiesen und dabei festgestellt, dass durch die DGPS-Anwendung Kollisionspotenzial mit dem in DL primär zugewiesenen 70-cm-Amateurfunkband besteht. Aufgrund der langjährigen Zuteilung der Relaisfunkstellen im 70-cm-Band genießt der Amateurfunkdienst in Deutschland jedoch Bestandsschutz. Die nationale Amateurfunkzuteilung im Bereich 430-440 MHz ist IARU-konform. Jede individuelle Amateurfunkstation hat in Deutschland das Recht, gemäß Amateurfunkverordnung und IARU-Bandplan im Bereich 438-440 MHz Betrieb zu machen. Daher folgende Fragen: 1. Welche Maßnahmen wurden bisher getroffen, um Beeinträchtigungen durch die niederländischen DGPS-Signale festzustellen und den Missstand zu beseitigen? 2. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Niederländer davon zu überzeugen, Schutzabstände einzuhalten? 3. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um festzustellen, welche Schutzabstände notwendig sind, um einen einwandfreien Amateurfunkbetrieb im 70-cm-Band in NRW auch nahe der niederländischen Grenze zu gewährleisten? Welche Informationen sind bis dato seitens der BNetzA zu dem o.g. Vorgang veröffentlicht wurden?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Mail vom 25.03.12. Mit freundlichen Grüßen Achim Pas…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Niederländische DGPS-Signale im 70-cm-Amateurfunkband in NRW
Datum
27. März 2012 14:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Mail vom 25.03.12. Mit freundlichen Grüßen Achim Passauer
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Mail vom 25.03.12 haben Sie u.a. auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelu…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Niederländische DGPS-Signale im 70-cm-Amateurfunkband in NRW; Ihre Mail vom 25.03.12
Datum
20. April 2012 13:03
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Mail vom 25.03.12 haben Sie u.a. auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Auskunft über die Maßnahmen verlangt, die die Bundesnetzagentur im Fall der Störungen des Amateurfunks durch niederländische D-GPS-Stationen getroffen hat. Zunächst hatten Sie hierzu am 27.03.12 ebenfalls per Mail eine Empfangsbestätigung erhalten. Ich möchte zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen: 1. Welche Maßnahmen wurden bisher getroffen, um Beeinträchtigungen durch die niederländischen D-GPS-Signale festzustellen und den Missstand zu beseitigen? Im Rahmen einer Störungsmeldung eines Funkamateurs wurden im November 2011 Messfahrten unternommen, die Hinweise auf niederländische D-GPS-Stationen als Verursacher der gemeldeten Störung ergaben. Um die Standorte der Sender zu ermitteln, waren anschließend weitere mobile Messeinsätze erforderlich, nachdem zuvor geeignet erscheinende Messpunkte bestimmt wurden. Nach Abstimmung mit dem Fachreferat der Bundesnetzagentur für Navigations-/Ortungsfunk wurde zur Vorbereitung einer internationalen Störungsmeldung eine aktuelle Bestandsaufnahme der störenden Aussendungen erforderlich. Daher wurden durch den Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur am 16.03.12 im grenznahen Raum Messungen der Feldstärke der niederländischen D-GPS-Stationen durchgeführt. Anschließend wurde am 26.03.12 eine internationale Störungsmeldung nach Anhang 10 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Radio Regulations, WRC 2007) an die Verwaltung der Niederlande übermittelt. Diese Meldung schloss alle Standorte von D-GPS-Sendern ein, die zuvor im Rahmen der genannten Messungen ermittelt worden waren. Die niederländische Verwaltung hat nach der Bestätigung des Empfangs der Störungsmeldung (29.03.12) am 30.03.12 die Zuweisungskonformität der niederländischen Frequenznutzungen betont. Darüber hinaus hat sie einen Vorschlag für eine Vereinbarung vorgelegt, die u. a. die Festlegung zulässiger Feldstärken an der Grenze sowie von Präferenzfrequenzen beinhalten soll. Dieser Vorschlag ist nun auf deutscher Seite durch die Referate der Bundesnetzagentur zu bewerten, deren Aufgabenspektrum durch den Vorschlag tangiert wird. 2. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Niederländer davon zu überzeugen, Schutzabstände einzuhalten? Die internationale Störungsmeldung enthält die Aufforderung, die schädlichen Störungen (harmful interference) des Amateurfunks durch die D-GPS-Stationen zu beenden. Aufgrund der Stellungnahme der niederländischen Verwaltung muss davon ausgegangen werden, dass zunächst keine unmittelbaren Maßnahmen auf niederländischer Seite erfolgen werden. Bei einem Abschluss der angestrebten Vereinbarung wird aller Voraussicht nach nicht ausschließlich das Problem der Frequenznutzung durch D-GPS im Frequenzbereich 438-440 MHz anzusprechen sein; vielmehr sind in einem übergeordneten Zusammenhang auch Sachverhalte, die in benachbarten Frequenzbereichen bestehen, zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist im Rahmen solcher Verhandlungen keine einseitige Interessenswahrung möglich. Es wird vielmehr das Ziel zu verfolgen sein, einen Kompromiss im Hinblick auf einen ausgewogenen Zugang zum Frequenzspektrum beider Seiten zu erarbeiten. 3. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um festzustellen, welche Schutzabstände notwendig sind, um einen einwandfreien Amateurfunkbetrieb im 70-cm-Band in NRW auch nahe der niederländischen Grenze zu gewährleisten? Sofern sich Ihre Anfrage auf die erforderliche Entfernung der D-GPS-Stationen zur Grenze bezieht, wäre ein notwendiger Abstand zur Sicherstellung eines störungsfreien Amateurfunk-Betriebs in Deutschland von den Parametern jedes einzelnen D-GPS-Senders (Leistung, Antennengewinn, Strahlungscharakteristik), aber auch von der Topographie und vom Grenzverlauf abhängig. Bei Anwendung der in benachbarten Frequenzbereichen geltenden Regelungen (HCM-Vereinbarung, siehe http://hcm.bundesnetzagentur.de/http/de…) ist von einer zulässigen Feldstärke der D-GPS-Signale von 20 dB über 1 µV/m an der Grenze auszugehen; dieser Wert kann für vereinbarte Präferenz-Frequenzen auch überschritten werden. Daher wäre im grenznahen Raum auch auf deutscher Seite ein Empfang der D-GPS-Aussendungen aus den Niederlanden teilweise gegeben. Die Anwendung der HCM-Vereinbarung und die Festlegung von Präferenz-Frequenzen stehen unter dem Vorbehalt einer noch abzuschließenden Vereinbarung mit der niederländischen Verwaltung. 4. Welche Informationen sind bis dato seitens der BNetzA zu dem o.g. Vorgang veröffentlicht wurden? Die Personen, die aktuell Störungen des Amateurfunks durch niederländische D-GPS-Stationen gemeldet haben, wurden telefonisch bzw. auch in schriftlicher Form über die Aktivitäten der Bundesnetzagentur informiert. Mit freundlichen Grüßen Achim Passauer Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Referat 511 Canisiusstrasse 21 55122 Mainz Telefon (06131) 18 50 14 Telefax (06131) 18 56 02

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Mail vom 25.03.12 haben Sie u.a. auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelu…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Niederländische DGPS-Signale im 70-cm-Amateurfunkband in NRW; Ihre Mail vom 25.03.12
Datum
20. April 2012 13:03
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Mail vom 25.03.12 haben Sie u.a. auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Auskunft über die Maßnahmen verlangt, die die Bundesnetzagentur im Fall der Störungen des Amateurfunks durch niederländische D-GPS-Stationen getroffen hat. Zunächst hatten Sie hierzu am 27.03.12 ebenfalls per Mail eine Empfangsbestätigung erhalten. Ich möchte zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen: 1. Welche Maßnahmen wurden bisher getroffen, um Beeinträchtigungen durch die niederländischen D-GPS-Signale festzustellen und den Missstand zu beseitigen? Im Rahmen einer Störungsmeldung eines Funkamateurs wurden im November 2011 Messfahrten unternommen, die Hinweise auf niederländische D-GPS-Stationen als Verursacher der gemeldeten Störung ergaben. Um die Standorte der Sender zu ermitteln, waren anschließend weitere mobile Messeinsätze erforderlich, nachdem zuvor geeignet erscheinende Messpunkte bestimmt wurden. Nach Abstimmung mit dem Fachreferat der Bundesnetzagentur für Navigations-/Ortungsfunk wurde zur Vorbereitung einer internationalen Störungsmeldung eine aktuelle Bestandsaufnahme der störenden Aussendungen erforderlich. Daher wurden durch den Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur am 16.03.12 im grenznahen Raum Messungen der Feldstärke der niederländischen D-GPS-Stationen durchgeführt. Anschließend wurde am 26.03.12 eine internationale Störungsmeldung nach Anhang 10 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Radio Regulations, WRC 2007) an die Verwaltung der Niederlande übermittelt. Diese Meldung schloss alle Standorte von D-GPS-Sendern ein, die zuvor im Rahmen der genannten Messungen ermittelt worden waren. Die niederländische Verwaltung hat nach der Bestätigung des Empfangs der Störungsmeldung (29.03.12) am 30.03.12 die Zuweisungskonformität der niederländischen Frequenznutzungen betont. Darüber hinaus hat sie einen Vorschlag für eine Vereinbarung vorgelegt, die u. a. die Festlegung zulässiger Feldstärken an der Grenze sowie von Präferenzfrequenzen beinhalten soll. Dieser Vorschlag ist nun auf deutscher Seite durch die Referate der Bundesnetzagentur zu bewerten, deren Aufgabenspektrum durch den Vorschlag tangiert wird. 2. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Niederländer davon zu überzeugen, Schutzabstände einzuhalten? Die internationale Störungsmeldung enthält die Aufforderung, die schädlichen Störungen (harmful interference) des Amateurfunks durch die D-GPS-Stationen zu beenden. Aufgrund der Stellungnahme der niederländischen Verwaltung muss davon ausgegangen werden, dass zunächst keine unmittelbaren Maßnahmen auf niederländischer Seite erfolgen werden. Bei einem Abschluss der angestrebten Vereinbarung wird aller Voraussicht nach nicht ausschließlich das Problem der Frequenznutzung durch D-GPS im Frequenzbereich 438-440 MHz anzusprechen sein; vielmehr sind in einem übergeordneten Zusammenhang auch Sachverhalte, die in benachbarten Frequenzbereichen bestehen, zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist im Rahmen solcher Verhandlungen keine einseitige Interessenswahrung möglich. Es wird vielmehr das Ziel zu verfolgen sein, einen Kompromiss im Hinblick auf einen ausgewogenen Zugang zum Frequenzspektrum beider Seiten zu erarbeiten. 3. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um festzustellen, welche Schutzabstände notwendig sind, um einen einwandfreien Amateurfunkbetrieb im 70-cm-Band in NRW auch nahe der niederländischen Grenze zu gewährleisten? Sofern sich Ihre Anfrage auf die erforderliche Entfernung der D-GPS-Stationen zur Grenze bezieht, wäre ein notwendiger Abstand zur Sicherstellung eines störungsfreien Amateurfunk-Betriebs in Deutschland von den Parametern jedes einzelnen D-GPS-Senders (Leistung, Antennengewinn, Strahlungscharakteristik), aber auch von der Topographie und vom Grenzverlauf abhängig. Bei Anwendung der in benachbarten Frequenzbereichen geltenden Regelungen (HCM-Vereinbarung, siehe http://hcm.bundesnetzagentur.de/http/de…) ist von einer zulässigen Feldstärke der D-GPS-Signale von 20 dB über 1 µV/m an der Grenze auszugehen; dieser Wert kann für vereinbarte Präferenz-Frequenzen auch überschritten werden. Daher wäre im grenznahen Raum auch auf deutscher Seite ein Empfang der D-GPS-Aussendungen aus den Niederlanden teilweise gegeben. Die Anwendung der HCM-Vereinbarung und die Festlegung von Präferenz-Frequenzen stehen unter dem Vorbehalt einer noch abzuschließenden Vereinbarung mit der niederländischen Verwaltung. 4. Welche Informationen sind bis dato seitens der BNetzA zu dem o.g. Vorgang veröffentlicht wurden? Die Personen, die aktuell Störungen des Amateurfunks durch niederländische D-GPS-Stationen gemeldet haben, wurden telefonisch bzw. auch in schriftlicher Form über die Aktivitäten der Bundesnetzagentur informiert. Mit freundlichen Grüßen Achim Passauer Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Referat 511 Canisiusstrasse 21 55122 Mainz Telefon (06131) 18 50 14 Telefax (06131) 18 56 02
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