Niederländische DGPS-Signale im 70-cm-Amateurfunkband in NRW
Im westlichen Nordrhein-Westfalen sind seit einiger Zeit DGPS-Signale (Differential-GPS-Systems) mit hohen Feldstärken auf den beiden Frequenzen 439,1375 und 439,1625 MHz zu beobachten. Diese Frequenzen liegen im in Deutschland primär dem Amateurfunk zugewiesenen sog. 70-cm-Band (430 - 440 MHz). Sie sind derart stark, dass im Raum Heinsberg Feldstärkenwerte von deutlich über S9 gemessen wurden.
Das Vorgehen der Niederländer verstößt gegen die bis dato übliche Vorgehensweise, ausreichende Schutzzonen einzuhalten und Sender nicht in der Nähe der Landesgrenzen zu positionieren.
In der so genannten Berliner Vereinbarung haben sich auch die Niederlande verpflichtet, Kollisionen mit den Nachbarländern zu vermeiden und koordiniert Grenzwerte an den Grenzen einzuhalten.
Bislang hatte die niederländische Fernmeldebehörde schon die Frequenzen 438,8125, 438,8375, 438,8625 und 438,8875 MHz für DGPS-Anlagen mit bis zu einem Watt effektiver Strahlungsleistung unkoordiniert genehmigt.
Bereits im Dezember 2009 hatte das VHF/UHF/SHF-Technikreferat des Deutschen Amateur-Radio-CLubs (DARC) - Distrikt Ruhrgebiet (L) - auf die Problematik der unkoordinierten DGPS-Zuteilung öffentlich hingewiesen und dabei festgestellt, dass durch die DGPS-Anwendung Kollisionspotenzial mit dem in DL primär zugewiesenen 70-cm-Amateurfunkband besteht. Aufgrund der langjährigen Zuteilung der Relaisfunkstellen im 70-cm-Band genießt der Amateurfunkdienst in Deutschland jedoch Bestandsschutz. Die nationale Amateurfunkzuteilung im Bereich 430-440 MHz ist IARU-konform. Jede individuelle Amateurfunkstation hat in Deutschland das Recht, gemäß Amateurfunkverordnung und IARU-Bandplan im Bereich 438-440 MHz Betrieb zu machen.
Daher folgende Fragen:
1. Welche Maßnahmen wurden bisher getroffen, um Beeinträchtigungen durch die niederländischen DGPS-Signale festzustellen und den Missstand zu beseitigen?
2. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Niederländer davon zu überzeugen, Schutzabstände einzuhalten?
3. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um festzustellen, welche Schutzabstände notwendig sind, um einen einwandfreien Amateurfunkbetrieb im 70-cm-Band in NRW auch nahe der niederländischen Grenze zu gewährleisten?
Welche Informationen sind bis dato seitens der BNetzA zu dem o.g. Vorgang veröffentlicht wurden?
Anfrage erfolgreich
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Datum25. März 2012
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26. April 2012
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