Niederschrift der Sitzung der Elternkammer Hamburg

laut §84 Absatz (4) Hamburgisches Schulgesetz wird von jeder Sitzung der Elternkammer Hamburg eine Niederschrift angefertigt.

Bitte stellen Sie mir die Niderschriften für die Sitzungen der Elternkammer Hamburg am
14.04.2015
26.05.2015
zur Verfügung.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. September 2015
  • Frist
    3. Oktober 2015
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Michael Kahnt
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
Michael Kahnt
Betreff
Niederschrift der Sitzung der Elternkammer Hamburg [#11234]
Datum
1. September 2015 13:12
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
laut §84 Absatz (4) Hamburgisches Schulgesetz wird von jeder Sitzung der Elternkammer Hamburg eine Niederschrift angefertigt. Bitte stellen Sie mir die Niderschriften für die Sitzungen der Elternkammer Hamburg am 14.04.2015 26.05.2015 zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kahnt

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrter Herr Kahnt, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.09.2015. Leider ist es nicht möglich, die Niedersc…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
AW: Niederschrift der Sitzung der Elternkammer Hamburg [#11234]
Datum
4. September 2015 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kahnt, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.09.2015. Leider ist es nicht möglich, die Niederschriften für die Sitzungen der Elternkammer an Sie weiterzugeben. Dies hat folgende Gründe: Einer Weitergabe nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) seht die Vorschrift des § 6 Absatz 2 Nr. 2 HmbTG entgegen. Danach sind von der Informationspflicht Protokolle und Unterlagen von Beratungen, die durch spezialgesetzliche Vertraulichkeitsvorschriften geschützt sind, ausgenommen. Die Sitzungen der Elternkammer sind gemäß § 84 Absatz 3 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) nicht öffentlich. Hierbei handelt es sich um die in § 6 Absatz 2 Nr. 2 HmbTG genannte spezialgesetzliche Vertraulichkeitsvorschrift. Mit freundlichen Grüßen