Niederschrift Gemeinderatssitzung zum Ratsbeschluss über die Richtlinien zur finanzielle Anlage von Gemeindevermögen

Anfrage an: Gemeinde Bötzingen

Den Auszug aus der Niederschrift mit dem entsprechenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung, in der die aktuell gültigen Richtlinien zur finanziellen Anlage von Gemeindevermögen der Gemeinde Bötzingen beschlossen wurden.
(Nach der Lokalberichterstattung der Badischen Zeitung vom 12.03.21 erfolgte der Ratsbeschluss im September 2019.)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
  • Ein:e Follower:in
Mark Rauschkolb
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Auszug aus…
An Gemeinde Bötzingen Details
Von
Mark Rauschkolb
Betreff
Niederschrift Gemeinderatssitzung zum Ratsbeschluss über die Richtlinien zur finanzielle Anlage von Gemeindevermögen [#215233]
Datum
16. März 2021 00:26
An
Gemeinde Bötzingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Auszug aus der Niederschrift mit dem entsprechenden Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung, in der die aktuell gültigen Richtlinien zur finanziellen Anlage von Gemeindevermögen der Gemeinde Bötzingen beschlossen wurden. (Nach der Lokalberichterstattung der Badischen Zeitung vom 12.03.21 erfolgte der Ratsbeschluss im September 2019.)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mark Rauschkolb Anfragenr: 215233 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215233/ Postanschrift Mark Rauschkolb << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mark Rauschkolb

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Gemeinde Bötzingen
Niederschriften von Gemeinderatssitzungen Ablehnender Bescheid nach § 38 Abs. 2 Satz 4 GemO BW. Ein Anspruch auf I…
Von
Gemeinde Bötzingen
Via
Briefpost
Betreff
Niederschriften von Gemeinderatssitzungen
Datum
13. April 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Ablehnender Bescheid nach § 38 Abs. 2 Satz 4 GemO BW. Ein Anspruch auf Information nach LIFG BW wird verneint.