Niederschrift über Tagung der Sektion "Versorgungsmedizin"

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Niederschrift der Tagung der Sektion "Versorgungsmedizin" des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vom 25. April 1990.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Dezember 2016
  • Frist
    24. Januar 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Niederschrif…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Niederschrift über Tagung der Sektion "Versorgungsmedizin" [#19633]
Datum
22. Dezember 2016 08:22
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Niederschrift der Tagung der Sektion "Versorgungsmedizin" des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vom 25. April 1990. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung u…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SOR [IVBV] Niederschrift über Tagung der Sektion "Versorgungsmedizin" [#19633]
Datum
22. Dezember 2016 10:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 22.12.2016 teile ich Ihnen - wie gewünscht per E-Mail - mit, d…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Niederschrift über Tagung der Sektion "Versorgungsmedizin" [#19633]
Datum
20. Januar 2017 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 22.12.2016 teile ich Ihnen - wie gewünscht per E-Mail - mit, dass die angefragte Niederschrift mir bzw. dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht mehr vorliegt. Die entsprechenden Akten mit den Beratungen der Sektion Versorgungsmedizin vom 25. April 1990 wurden nämlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemäß den für diesen Vorgang maßgeblichen Aufbewahrungsfristen bereits in das Bundesarchiv ausgelagert. Da die festgelegten Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, gehören die entsprechenden Papierakten auch nicht mehr zum Aktenbestand des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, sodass ich auch keinen Zugriff mehr auf diese Akten habe. Die auf Dauer aufzubewahrenden Akten werden nach § 2 Bundesarchivgesetz zu Archivgut des Bundes umgewidmet, für welches dann das Bundesarchiv die zuständige Stelle ist. Ich stelle Ihnen daher anheim, Ihre Anfrage an den Präsidenten des Bundesarchivs Dr. Michael Hollmann Potsdamer Straße 1 56075 Koblenz <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> zu richten. Ob sich die Akten tatsächlich noch im Bundesarchiv befinden, kann ich allerdings nicht beurteilen. Ggf. kann Ihnen bei der dortigen Anfrage bzw. Suche jedoch behilflich sein, dass ich aufgrund meiner Nachforschungen davon ausgehe, dass die fragliche Akte vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem Aktenzeichen „50 122-2/20“ und der Abgabenummer „119208“ an das Bundesarchiv abgegeben wurde. In der Hoffnung, Ihnen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen