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NIedrigwasser Schiffahrt

Anfrage an: Umweltbundesamt

Ab welchem Rheinpegel ist eine Schifffahrt für den Gütertransport nicht mehr erlaubt? Gibt es festgelegte Grenzwerte und wenn ja, wo finden wir diese?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
  • 0 Follower:innen
Helga Wagner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ab welchem Rheinp…
An Umweltbundesamt Details
Von
Helga Wagner
Betreff
NIedrigwasser Schiffahrt [#255730]
Datum
27. Juli 2022 13:20
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ab welchem Rheinpegel ist eine Schifffahrt für den Gütertransport nicht mehr erlaubt? Gibt es festgelegte Grenzwerte und wenn ja, wo finden wir diese?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner Anfragenr: 255730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255730/
Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner

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Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Wagner, besten Dank für Ihre Anfrage an das Umweltbundesamt. Leider sind die von Ihnen gewün…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
NIedrigwasser Schiffahrt [#255730]
Datum
27. Juli 2022 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Wagner, besten Dank für Ihre Anfrage an das Umweltbundesamt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Umweltbundesamt nicht vorhanden. Uns ist auch keine andere Stelle bekannt, bei der diese Informationen vorhanden sind, auf die wir Sie hinweisen könnten (vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 UIG). Unabhängig davon wäre denkbar, dass Ihnen die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes<http://www.wsv.de/> weiterhelfen kann. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen