NKU Hochwaldbahn (Türkismühle - Hermeskeil(-Trier)) + Hunsrückquerbahn Hermeskeil - Langenlonsheim

bitte senden Sie mir die verfügbaren Daten zu Fahrgastzahlen der Hochwaldbahn (Türkismühle - Hermeskeil(-Trier)) und der Hunsrückquerbahn Hermeskeil - Langenlonsheim zu. Bitte senden Sie mir alle Nutzen-Kosten-Untersuchungen im Zeitraum 1970 bis 2019 für die genannten Bahnstrecken zu. Bitte teilen Sie mir mit auf Basis welches NKU Faktors die Stilllegung der Strecken beschlossen wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
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Henning Lorang
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte sende…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Henning Lorang
Betreff
NKU Hochwaldbahn (Türkismühle - Hermeskeil(-Trier)) + Hunsrückquerbahn Hermeskeil - Langenlonsheim [#151774]
Datum
20. Juni 2019 12:14
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte senden Sie mir die verfügbaren Daten zu Fahrgastzahlen der Hochwaldbahn (Türkismühle - Hermeskeil(-Trier)) und der Hunsrückquerbahn Hermeskeil - Langenlonsheim zu. Bitte senden Sie mir alle Nutzen-Kosten-Untersuchungen im Zeitraum 1970 bis 2019 für die genannten Bahnstrecken zu. Bitte teilen Sie mir mit auf Basis welches NKU Faktors die Stilllegung der Strecken beschlossen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Henning Lorang <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Henning Lorang

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Stillegung von Strecken - Hochwaldbahn und Hunsrückquerbahn - Fahrgastzahlen, Nutzen-Kosten-Untersuchung
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Stillegung von Strecken - Hochwaldbahn und Hunsrückquerbahn - Fahrgastzahlen, Nutzen-Kosten-Untersuchung
Datum
12. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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