Noch 2019 Campus Tierpark (erst ISS, dann...) , statt 2026 Waldowallee 115, 117 ( HOWOGE), Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg

Ihr Prüfungsergebnis

>dieses Standorts als dauerhafte Standortverlagerung der ISS von der Waldowallee (fertig 2026) zum Campus Tierpark (Start 2019!!!)
>zu diesem landesweit einmaligen mit Potenzial auf Bundesaufmerksamkeit, nachhaltigen, einzigartig für das Natur- und Tierschutzbewusstsein von heutigen Nachwuchs & morgigen Erwachsenen und dem kinderfreundlichsten unendlich Potenzial habenden ISS Standort

Und noch dazu folgenden Gründen:
-aus Naturschutzgründen, Einsparung von unnötigen Baumfällungen und Biotopschutz Waldowallee, dort durch Fotobeweis belegten auf der Roten Liste Deutschlands vom Aussterben bedrohten stehenden Großen Eichbockkäfers,
- aus Nachhaltigkeitsgründen
- zur schnellst möglichen ISS Schulplatzrealisierung die überhaupt möglich ist (2019)
- einmalige Erreichbarkeit und damit optimalste Einhaltung elementarer Standardvorgaben für ISS Schüler:
direkt: diverse Buslinien, diverse Tramlinien, U-Bahn (sogar eine Mensa),
im Kurzstreckenbereich: viele S Bahnlinien durch die beiden S-Bahnhöfe: S-Bhf Karlshorst und S-Bhf Friedrichsfelde Ost
(einen aus allen Richtungen Lichtenbergs so perfekt mit Verkehrsmitteln zu erreichenden Standort, der noch Karlshorst nah ist, finden Sie an keiner anderen Stelle Berlins).

Hier die Einzelheiten und Fotos
https://www.berliner-woche.de/lichtenberg/c-bauen/100-iss-plaetze-schaffen-campus-tierpark-2019-jetzt-und-sofort_a215119

Die Kurzfrist- oder Langzeitlösung Nr. 1
Räume anmieten neben dem Bürgeramt (im Tierparkcenter), 12 freie Räume in der 1 Etage (davon 1 so groß, wie eine kleine Turnhalle), 1 Raum frei im Erdgeschoss . (Beitspiel: Ein Raum könnte im 1. OG könnte dieser sein - Foto unten)
(möglicherweise können noch Räume im Tierparkhotel angemietet werden)
1. Sporthalle nutzen vom Coppi, ehemals vom Coppi genutzte Sporthallen oder vom HTW
2. Pausenhof – großer Platz neben dem Tierparkcenter
3. Bücherei ist nebenan
4. Toiletten vorhanden
5. Mensa vorhanden – wenige Fußminuten entfernt = Mensa der HTW

Die Langzeitlösung Nr. 2
Parkplatz P 2: Platz für Schule und Natur
(Parkplätze sind nämlich sowieso gegenüber im Tierparkcenter zu finden und noch viel mehr als auf dem Parkplatz P2)

Weitere Informationen hier:
https://www.berliner-woche.de/karlshorst/c-bauen/campus-tierpark-2020_a214978

Wenn dann noch der S-Bahnhof Karlshorst fertiggebaut wäre, wäre es ein noch sicherer Schulweg für die Köpenicker Kinder.
https://www.berliner-woche.de/lichtenberg/c-verkehr/die-regionalbahn-wurde-allen-genommen-bitte-jetzt-wenigstens-den-s-bahnhof-karlshorst-wieder-allen-fahrgaesten-zurueckgeben_a214993

Campus Tierpark – was für eine Chance ...

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
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Betreff
Noch 2019 Campus Tierpark (erst ISS, dann...) , statt 2026 Waldowallee 115, 117 ( HOWOGE), Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#144236]
Datum
21. Mai 2019 11:53
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihr Prüfungsergebnis >dieses Standorts als dauerhafte Standortverlagerung der ISS von der Waldowallee (fertig 2026) zum Campus Tierpark (Start 2019!!!) >zu diesem landesweit einmaligen mit Potenzial auf Bundesaufmerksamkeit, nachhaltigen, einzigartig für das Natur- und Tierschutzbewusstsein von heutigen Nachwuchs & morgigen Erwachsenen und dem kinderfreundlichsten unendlich Potenzial habenden ISS Standort Und noch dazu folgenden Gründen: -aus Naturschutzgründen, Einsparung von unnötigen Baumfällungen und Biotopschutz Waldowallee, dort durch Fotobeweis belegten auf der Roten Liste Deutschlands vom Aussterben bedrohten stehenden Großen Eichbockkäfers, - aus Nachhaltigkeitsgründen - zur schnellst möglichen ISS Schulplatzrealisierung die überhaupt möglich ist (2019) - einmalige Erreichbarkeit und damit optimalste Einhaltung elementarer Standardvorgaben für ISS Schüler: direkt: diverse Buslinien, diverse Tramlinien, U-Bahn (sogar eine Mensa), im Kurzstreckenbereich: viele S Bahnlinien durch die beiden S-Bahnhöfe: S-Bhf Karlshorst und S-Bhf Friedrichsfelde Ost (einen aus allen Richtungen Lichtenbergs so perfekt mit Verkehrsmitteln zu erreichenden Standort, der noch Karlshorst nah ist, finden Sie an keiner anderen Stelle Berlins). Hier die Einzelheiten und Fotos https://www.berliner-woche.de/lichtenberg/c-bauen/100-iss-plaetze-schaffen-campus-tierpark-2019-jetzt-und-sofort_a215119 Die Kurzfrist- oder Langzeitlösung Nr. 1 Räume anmieten neben dem Bürgeramt (im Tierparkcenter), 12 freie Räume in der 1 Etage (davon 1 so groß, wie eine kleine Turnhalle), 1 Raum frei im Erdgeschoss . (Beitspiel: Ein Raum könnte im 1. OG könnte dieser sein - Foto unten) (möglicherweise können noch Räume im Tierparkhotel angemietet werden) 1. Sporthalle nutzen vom Coppi, ehemals vom Coppi genutzte Sporthallen oder vom HTW 2. Pausenhof – großer Platz neben dem Tierparkcenter 3. Bücherei ist nebenan 4. Toiletten vorhanden 5. Mensa vorhanden – wenige Fußminuten entfernt = Mensa der HTW Die Langzeitlösung Nr. 2 Parkplatz P 2: Platz für Schule und Natur (Parkplätze sind nämlich sowieso gegenüber im Tierparkcenter zu finden und noch viel mehr als auf dem Parkplatz P2) Weitere Informationen hier: https://www.berliner-woche.de/karlshorst/c-bauen/campus-tierpark-2020_a214978 Wenn dann noch der S-Bahnhof Karlshorst fertiggebaut wäre, wäre es ein noch sicherer Schulweg für die Köpenicker Kinder. https://www.berliner-woche.de/lichtenberg/c-verkehr/die-regionalbahn-wurde-allen-genommen-bitte-jetzt-wenigstens-den-s-bahnhof-karlshorst-wieder-allen-fahrgaesten-zurueckgeben_a214993 Campus Tierpark – was für eine Chance ...
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ging im Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie e…
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Betreff
AW: Noch 2019 Campus Tierpark (erst ISS, dann...) , statt 2026 Waldowallee 115, 117 ( HOWOGE), Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#144236]
Datum
21. Mai 2019 14:58
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ging im Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein und wurde an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Sie erhalten von dort eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Noch 2019 Campus Tierpark (erst ISS, dann...) , …
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
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AW: Noch 2019 Campus Tierpark (erst ISS, dann...) , statt 2026 Waldowallee 115, 117 ( HOWOGE), Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#144236]
Datum
25. Juni 2019 15:38
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Noch 2019 Campus Tierpark (erst ISS, dann...) , statt 2026 Waldowallee 115, 117 ( HOWOGE), Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg“ vom 21.05.2019 (#144236) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Eine Abwägung, Begründung oder sachliche Auseinandersetzung kann ich aus der Mail von Bezirksstadtrat für SchulSpOrdUmVer an mich und an meine private Mailadresse nicht entnehmen. Das ist aber aus wirtschaftlichen, bürgerfreundlichen und standortvergleichenden Gründen unverzichtbar. Für Sie habe ich die Mail in der unten beigefügt. (Ich weiß nicht, ob es die Antwort auf diese Frag den Staat Frage sein sollte.) Ich bitte um konkrete Angaben, was konkret mit in Berlin geltenden Vorschriften für die Bereitstellung von Schulplätzen nicht zu vereinbaren ist (Rechtsgrundlage, §, Abs. Nr.) und ob Ausnahmen in Berlin vorliegen. Hiermit bitte ich Beantwortung einer zusätzlichen Frage: Ist die geplante Schule Parkstadt Blockdammweg mit in Berlin geltenden Vorschriften für die Bereitstellung von Schulplätzen zu vereinbaren? Meines Wissens ist die vorm Bauträger zur Verfügung gestellte Fläche zu klein, und wenn, dann bitte ich um Erläuterung warum hinsichtlich Parkstadt andere Regeln gelten sollen, als andererorts. Die Stadträdtin aus Köpenick hat sich zu meiner Freude über diesen Alternativvorschlag bedankt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anlage: Mail vom Bezirksstadtrat für SchulSpOrdUmVer ---------- Mail vom 18.06.2019, 18:57 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Vorschläge sind mit den in Berlin geltenden Vorschriften für die Bereitstellung von Schulplätzen nicht zu vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen W.N. Bezirksstadtrat für SchulSpOrdUmVer Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin (Postanschrift: 10360 Berlin) Anfragenr: 144236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachfrage ging im Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie…
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AW: Noch 2019 Campus Tierpark (erst ISS, dann...) , statt 2026 Waldowallee 115, 117 ( HOWOGE), Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#144236]
Datum
27. Juni 2019 09:18
Status
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An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
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Betreff
AW: Noch 2019 Campus Tierpark (erst ISS, dann...) , statt 2026 Waldowallee 115, 117 ( HOWOGE), Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#144236]
Datum
27. Juli 2019 15:26
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in weitere 30 Tage ohne Antwort: meine Informationsfreiheitsanfrage „Noch 2019 Campus Tierpark (erst ISS, dann...) , statt 2026 Waldowallee 115, 117 ( HOWOGE), Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg“ vom 21.05.2019 (#144236) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 144236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachfrage ging im Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie…
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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Noch 2019 Campus Tierpark (erst ISS, dann...) , statt 2026 Waldowallee 115, 117 ( HOWOGE), Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#144236]
Datum
29. Juli 2019 08:32
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachfrage ging im Infopunkt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein und wurde an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Anfragen Waldowallee Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidende…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Anfragen Waldowallee
Datum
29. Juli 2019 16:57
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidenden Anfragen vom 13.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 16.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 21.05.2019, (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 22.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) und 07.06.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) teilen wir Ihnen folgendes mit: Die vorgesehene Schule an der Waldowallee ist eine von über 60 geplanten Schulneubaumaßnahmen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) und mit Beschluss der verwaltungsübergreifenden "Taskforce Schulbau" der sogenannten "Tranche V - Umsetzung durch die HOWOGE" zugeordnet. Diesem Beschluss gingen einvernehmliche Abstimmungen mit dem zuständigen Bezirk als Schulträger voraus. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Monitoringverfahrens und diesbezüglicher Abstimmungen mit dem Bezirk wurden die Vorgaben der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung eingehalten. Von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 109 Schulgesetz grundsätzlich den Berliner Bezirken als Schulträger die Zuständigkeit für die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, d.h. die Planung und Umsetzung von Bau, Ausstattung und Unterhaltung der Schulen obliegt. Im Rahmen ihrer schulorganisatorischen Befugnisse sind sie u. a. auch für die Festsetzung der Aufnahmekapazität der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Schulen verantwortlich. Neben kleinteiligen Betrachtungen zur Schülerzahlenentwicklung, beispielsweise zur Festlegung von Einschulungsbereichen für Grundschulen, betrifft dies auch Standortabwägungen, die Gewährleistung eines sicheren Schulweges und Fragen der altersangemessenen Erreichbarkeit. In diesem Zusammenhang ist ebenso festzuhalten, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine - wie Sie schreiben - "Dienstaufsicht" über Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte ausübt. In Bezug auf Ihre Darstellungen zur Bürgerbeteiligung ist mitzuteilen, dass es Ihnen als Anliegerin der betreffenden Fläche - wie jeder Person - frei steht, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens Einwände geltend zu machen. Ihre umfangreichen Fragestellungen und Ausführungen zum Grundstückserwerb, den korrespondierenden Aspekten der Finanzierung, zur Arbeit der HOWOGE, zum Naturschutz oder zur Atomsicherheit fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Bitte betrachten Sie diese Antwort in der oben angegebenen Angelegenheit als abschließend. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Anfragen Waldowallee Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidende…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Anfragen Waldowallee
Datum
29. Juli 2019 16:57
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidenden Anfragen vom 13.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 16.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 21.05.2019, (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 22.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) und 07.06.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) teilen wir Ihnen folgendes mit: Die vorgesehene Schule an der Waldowallee ist eine von über 60 geplanten Schulneubaumaßnahmen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) und mit Beschluss der verwaltungsübergreifenden "Taskforce Schulbau" der sogenannten "Tranche V - Umsetzung durch die HOWOGE" zugeordnet. Diesem Beschluss gingen einvernehmliche Abstimmungen mit dem zuständigen Bezirk als Schulträger voraus. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Monitoringverfahrens und diesbezüglicher Abstimmungen mit dem Bezirk wurden die Vorgaben der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung eingehalten. Von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 109 Schulgesetz grundsätzlich den Berliner Bezirken als Schulträger die Zuständigkeit für die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, d.h. die Planung und Umsetzung von Bau, Ausstattung und Unterhaltung der Schulen obliegt. Im Rahmen ihrer schulorganisatorischen Befugnisse sind sie u. a. auch für die Festsetzung der Aufnahmekapazität der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Schulen verantwortlich. Neben kleinteiligen Betrachtungen zur Schülerzahlenentwicklung, beispielsweise zur Festlegung von Einschulungsbereichen für Grundschulen, betrifft dies auch Standortabwägungen, die Gewährleistung eines sicheren Schulweges und Fragen der altersangemessenen Erreichbarkeit. In diesem Zusammenhang ist ebenso festzuhalten, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine - wie Sie schreiben - "Dienstaufsicht" über Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte ausübt. In Bezug auf Ihre Darstellungen zur Bürgerbeteiligung ist mitzuteilen, dass es Ihnen als Anliegerin der betreffenden Fläche - wie jeder Person - frei steht, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens Einwände geltend zu machen. Ihre umfangreichen Fragestellungen und Ausführungen zum Grundstückserwerb, den korrespondierenden Aspekten der Finanzierung, zur Arbeit der HOWOGE, zum Naturschutz oder zur Atomsicherheit fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Bitte betrachten Sie diese Antwort in der oben angegebenen Angelegenheit als abschließend. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Anfragen Waldowallee Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidende…
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Betreff
Anfragen Waldowallee
Datum
29. Juli 2019 16:57
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidenden Anfragen vom 13.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 16.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 21.05.2019, (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 22.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) und 07.06.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) teilen wir Ihnen folgendes mit: Die vorgesehene Schule an der Waldowallee ist eine von über 60 geplanten Schulneubaumaßnahmen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) und mit Beschluss der verwaltungsübergreifenden "Taskforce Schulbau" der sogenannten "Tranche V - Umsetzung durch die HOWOGE" zugeordnet. Diesem Beschluss gingen einvernehmliche Abstimmungen mit dem zuständigen Bezirk als Schulträger voraus. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Monitoringverfahrens und diesbezüglicher Abstimmungen mit dem Bezirk wurden die Vorgaben der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung eingehalten. Von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 109 Schulgesetz grundsätzlich den Berliner Bezirken als Schulträger die Zuständigkeit für die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, d.h. die Planung und Umsetzung von Bau, Ausstattung und Unterhaltung der Schulen obliegt. Im Rahmen ihrer schulorganisatorischen Befugnisse sind sie u. a. auch für die Festsetzung der Aufnahmekapazität der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Schulen verantwortlich. Neben kleinteiligen Betrachtungen zur Schülerzahlenentwicklung, beispielsweise zur Festlegung von Einschulungsbereichen für Grundschulen, betrifft dies auch Standortabwägungen, die Gewährleistung eines sicheren Schulweges und Fragen der altersangemessenen Erreichbarkeit. In diesem Zusammenhang ist ebenso festzuhalten, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine - wie Sie schreiben - "Dienstaufsicht" über Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte ausübt. In Bezug auf Ihre Darstellungen zur Bürgerbeteiligung ist mitzuteilen, dass es Ihnen als Anliegerin der betreffenden Fläche - wie jeder Person - frei steht, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens Einwände geltend zu machen. Ihre umfangreichen Fragestellungen und Ausführungen zum Grundstückserwerb, den korrespondierenden Aspekten der Finanzierung, zur Arbeit der HOWOGE, zum Naturschutz oder zur Atomsicherheit fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Bitte betrachten Sie diese Antwort in der oben angegebenen Angelegenheit als abschließend. Mit freundlichen Grüßen
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Anfragen Waldowallee Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidende…
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Anfragen Waldowallee
Datum
29. Juli 2019 16:57
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Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre teils umfangreichen und sich inhaltlich überschneidenden Anfragen vom 13.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 16.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 21.05.2019, (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>), 22.05.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) und 07.06.2019 (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) teilen wir Ihnen folgendes mit: Die vorgesehene Schule an der Waldowallee ist eine von über 60 geplanten Schulneubaumaßnahmen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) und mit Beschluss der verwaltungsübergreifenden "Taskforce Schulbau" der sogenannten "Tranche V - Umsetzung durch die HOWOGE" zugeordnet. Diesem Beschluss gingen einvernehmliche Abstimmungen mit dem zuständigen Bezirk als Schulträger voraus. Im Rahmen des jährlich stattfindenden Monitoringverfahrens und diesbezüglicher Abstimmungen mit dem Bezirk wurden die Vorgaben der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung eingehalten. Von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 109 Schulgesetz grundsätzlich den Berliner Bezirken als Schulträger die Zuständigkeit für die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, d.h. die Planung und Umsetzung von Bau, Ausstattung und Unterhaltung der Schulen obliegt. Im Rahmen ihrer schulorganisatorischen Befugnisse sind sie u. a. auch für die Festsetzung der Aufnahmekapazität der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Schulen verantwortlich. Neben kleinteiligen Betrachtungen zur Schülerzahlenentwicklung, beispielsweise zur Festlegung von Einschulungsbereichen für Grundschulen, betrifft dies auch Standortabwägungen, die Gewährleistung eines sicheren Schulweges und Fragen der altersangemessenen Erreichbarkeit. In diesem Zusammenhang ist ebenso festzuhalten, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine - wie Sie schreiben - "Dienstaufsicht" über Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte ausübt. In Bezug auf Ihre Darstellungen zur Bürgerbeteiligung ist mitzuteilen, dass es Ihnen als Anliegerin der betreffenden Fläche - wie jeder Person - frei steht, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanverfahrens Einwände geltend zu machen. Ihre umfangreichen Fragestellungen und Ausführungen zum Grundstückserwerb, den korrespondierenden Aspekten der Finanzierung, zur Arbeit der HOWOGE, zum Naturschutz oder zur Atomsicherheit fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Bitte betrachten Sie diese Antwort in der oben angegebenen Angelegenheit als abschließend. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Anfragen Waldowallee [#144236] Sehr geehrteAntragsteller/in vielleicht ist versehentlich ist bei der Übersendu…
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AW: Anfragen Waldowallee [#144236]
Datum
29. Juli 2019 20:30
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielleicht ist versehentlich ist bei der Übersendung Ihres Schreiben vergessen worden, irgendeine meiner Fragen zu beantworten. Ich verstehe nicht, warum Sie zu einer Eingabe mehrere gleichlautende Schreiben versandt haben, die keine einzige meiner Fragen beantwortet hat. Möglicherweise ist ja eine Arbeitsüberlastung die Ursache, für diese Art und Weise der Bearbeitung und warum innerhalb von teilweise über 60 Tagen Bürgeranfragen unbeantwortet geblieben sind. Im Moment überlege ich noch, ob ich eine meiner Fragen und Ihre gleichlautenden zeitgleichen Schreiben dazu an einen befreundeten Journalisten weiterreiche, ob ich selbst dazu einen Artikel verfasse und veröffentliche, ob ich eines der vielen gleichlautenden Antwortssortimente an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses weiterreiche (an den ich mich mit einer Eingabe hilfesuchend gewendet habe) oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleite. Ich bitte um Mitteilung binnen 7 Tagen bis 05.08.2019 , ob Sie beabsichtigen, mir zur dieser Eingabe bis zum 15.08.2019 eine fachlich fundierte Antwort zu geben oder auch nicht. Erfolgt in dieser Zeit keinerlei Reaktion Ihrerseits, verstehe ich das als nein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 144236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>