„Non-Paper“-Warnung der Sicherheitsbehörden

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Unter Bezugnahme auf

https://www.welt.de/print/wams/politik/article148002217/Aufstand-gegen-Merkel.html

bitte ich Sie, mir das zitierte „Non-Paper“ zu senden, das eine klare Warnung beinhaltet: „Die deutschen Sicherheitsbehörden sind und werden nicht in der Lage sein, diese importierten Sicherheitsprobleme und die hierdurch entstehenden Reaktionen auf Seiten der deutschen Bevölkerung zu lösen.“

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. September 2018
  • Frist
    23. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Bezugnahme…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
„Non-Paper“-Warnung der Sicherheitsbehörden [#33617]
Datum
19. September 2018 10:09
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Bezugnahme auf https://www.welt.de/print/wams/politik/article148002217/Aufstand-gegen-Merkel.html bitte ich Sie, mir das zitierte „Non-Paper“ zu senden, das eine klare Warnung beinhaltet: „Die deutschen Sicherheitsbehörden sind und werden nicht in der Lage sein, diese importierten Sicherheitsprobleme und die hierdurch entstehenden Reaktionen auf Seiten der deutschen Bevölkerung zu lösen.“
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „„Non-Paper“-Warnung der Sicherheitsbehörden“ v…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: „Non-Paper“-Warnung der Sicherheitsbehörden [#33617]
Datum
26. Oktober 2018 13:38
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „„Non-Paper“-Warnung der Sicherheitsbehörden“ vom 19.09.2018 (#33617) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundeskanzleramt
IFG
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
29. Oktober 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,7 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „„Non-Paper“-Warnung der Sicherheitsbehörden“ [#33617] [#33617]
Datum
1. November 2018 12:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33617 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil man sich ersichtlich keine Mühe gemacht hat, das angefragte "Non-Paper" zu finden. Dieses muss vorliegen und auch bekannt sein, zumal die Presse intensiv darüber berichtet hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 33617.pdf - 2018-10-29_1-ifg-bkanza.pdf Anfragenr: 33617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Dezember 2018 10:01
Status
Warte auf Antwort

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Betreff
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Datum
12. Dezember 2018 15:32
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. März 2019 15:58
Status
Anfrage abgeschlossen

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