Normaler Mundschutz bei intubierten- Corona-positiven- Patienten

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Ich arbeite als Operationstechnische Assistentin im OP. Heute wurden wir darüber aufgeklärt welchen Eigenschutz wir im Umgang mit Corona-positiven-Patienten im OP betreiben sollen. Zur Intubation und Extubation soll der Anästhesist/in und der Anästehsiepfleger/in eine FFP2 Maske tragen. Während der OP, also in der Zeit in der, der Patient intubiert ist soll ein normaler Mundschutz ausreichen. (Da die Atmung in einem abgeschlossenen Kreislauf stattfindet und der Rachen nicht ventiliert ist)

Meine Frage:
Reicht ein normaler Mundschutz bei intubierten Patienten aus?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich arbeite als Ope…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Normaler Mundschutz bei intubierten- Corona-positiven- Patienten [#183321]
Datum
24. März 2020 17:59
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich arbeite als Operationstechnische Assistentin im OP. Heute wurden wir darüber aufgeklärt welchen Eigenschutz wir im Umgang mit Corona-positiven-Patienten im OP betreiben sollen. Zur Intubation und Extubation soll der Anästhesist/in und der Anästehsiepfleger/in eine FFP2 Maske tragen. Während der OP, also in der Zeit in der, der Patient intubiert ist soll ein normaler Mundschutz ausreichen. (Da die Atmung in einem abgeschlossenen Kreislauf stattfindet und der Rachen nicht ventiliert ist) Meine Frage: Reicht ein normaler Mundschutz bei intubierten Patienten aus?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183321
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. März 2020 17:59
Status
Warte auf Antwort

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Fragen zur Anwendung von Masken, die als Teil der persönlichen Schutzausrü…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Normaler Mundschutz bei intubierten- Corona-positiven- Patienten [#183321]
Datum
25. März 2020 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Fragen zur Anwendung von Masken, die als Teil der persönlichen Schutzausrüstung eine Arbeitsschutzmaßnahme darstellen, wäre die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die zuständige Stelle (siehe https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/FAQ-PSA/FAQ_node.html). Mit freundlichen Grüßen