Normenkontrollklage gg. Mietendecke

* Antragsschrift und Begründung zur Normenkontrollklage der Bundestagsabgeordneten von CDU/FDP in Sachen Berliner Mietendeckel vor dem BVerfG
* bisherigen Schriftverkehr aus dem BVerfG-Verfahren

vgl. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundestag-abgeordnete-fdp-cdu-csu-stellen-normenkontrollantrag-berliner-mietendeckel-bverfg/

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Juli 2020
  • Frist
    26. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Fo…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Normenkontrollklage gg. Mietendecke [#193463]
Datum
24. Juli 2020 15:24
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Antragsschrift und Begründung zur Normenkontrollklage der Bundestagsabgeordneten von CDU/FDP in Sachen Berliner Mietendeckel vor dem BVerfG * bisherigen Schriftverkehr aus dem BVerfG-Verfahren vgl. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundestag-abgeordnete-fdp-cdu-csu-stellen-normenkontrollantrag-berliner-mietendeckel-bverfg/
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/193463/upload/f24a4f548ff8f548900e58cb8f54b3faa8f77f38/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Abgeordnetenhaus von Berlin
Ihre Anfrage per E-Mail vom 24.07.2020 betr. Normenkontrollverfahren von Bundestagsabgeordneten wg. Berliner Miete…
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
Ihre Anfrage per E-Mail vom 24.07.2020 betr. Normenkontrollverfahren von Bundestagsabgeordneten wg. Berliner Mietendeckelgesetz
Datum
29. Juli 2020 16:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr o. g. Antrag ist hier eingegangen. Nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) besteht jedoch kein Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft, soweit durch das Bekanntwerden des Akteninhalts Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen, die nicht dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes unterfallen, ohne deren Zustimmung offenbart werden. So verhält es sich hier. Das Berliner IFG regelt Informationsrechte nur gegenüber Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes Berlin (§ 2 Abs. 1 Satz 1 IFG). Die Antragsteller des von Ihnen genannten Normenkontrollverfahrens sind als Mitglieder des Deutschen Bundestages nicht dem Berliner IFG unterworfen. Dies gilt auch für das Bundesverfassungsgericht. Ein Informationsanspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) besteht ebenfalls nicht. Bei dem genannten Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht handelt es sich nicht um ein Erzeugnis oder Verbraucherprodukt im Sinne von § 1 VIG. Ich bedaure, Ihnen keine andere Mitteilung geben zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage per E-Mail vom 24.07.2020 betr. Normenkontrollverfahren von Bundestagsabgeordneten wg. Berliner M…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage per E-Mail vom 24.07.2020 betr. Normenkontrollverfahren von Bundestagsabgeordneten wg. Berliner Mietendeckelgesetz [#193463]
Datum
29. Juli 2020 17:04
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Der § 10 Abs. 3 Nr. 2 IFG BE dürfte hier keine Anwendung finden, da zum einen nicht der Bundestag als solcher als öffentliche Stelle, sondern lediglich eine Zahl seiner Mitglieder als Antragsteller des Normenkontrollantrags betroffen sind. Dies ergibt sich sachlogisch schon daraus, dass die Einschränkung stets unter dem Vorbehalt der Zustimmung der öffentlichen Stelle steht. Das dies kaum praktikabel wäre, würde man hier die Mitglieder des Bundestags als öffentliche Stelle iSd § 10 Abs. 3 Nr. 2 IFG BE einordnen, liegt auf der Hand. Eine Angabe oder Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts sollte in dem Normenkontrollantrag selbst nicht enthalten sein. Jedenfalls dieser muss daher meines Erachtens herausgegeben werden. Im Übrigen können entsprechende Angaben des BVerfG geschwärzt werden. Sollten Sie das nach nochmaliger Prüfung anders sehen, bitte ich Sie um einen entsprechenden Bescheid, damit ich das vorgesehene Verwaltungsverfahren durchlaufen kann. Vielen Dank und beste Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/193463/upload/f24a4f548ff8f548900e58cb8f54b3faa8f77f38/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage per E-Mail vom 24.07.2020 betr. Normenkontrollverfahren von Bundestagsabgeordneten wg. Berliner M…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage per E-Mail vom 24.07.2020 betr. Normenkontrollverfahren von Bundestagsabgeordneten wg. Berliner Mietendeckelgesetz [#193463]
Datum
9. November 2020 14:02
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich muss Sie nochmals auffordern, meinen Antrag nun zu bescheiden. Dan die gesetzliche Frist sowie die Frist zur Erhebung einer Untätigkeitsklage bereits abgelaufen ist (§ 75 Abs. 1 Satz 2 VwGO) müsste ich eine solche nun ansonsten erheben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/193463/upload/f24a4f548ff8f548900e58cb8f54b3faa8f77f38/
Abgeordnetenhaus von Berlin
Ihre E-Mail vom 09.11.2020 betr. Normenkontrollverfahren von Bundestagsabgeordneten wg. Berliner Mietendeckelgeset…
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
Ihre E-Mail vom 09.11.2020 betr. Normenkontrollverfahren von Bundestagsabgeordneten wg. Berliner Mietendeckelgesetz [#193463]
Datum
9. November 2020 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre vorbezeichnete E-Mail. Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Auf Ihren Antrag # 193463 vom 24.07.2020 habe ich zunächst per E-Mail vom 29.07.2020 geantwortet. Mit Schreiben vom 7. August 2020 an die in Ihrer E-Mail vom 24.07.2020 angegebene Postanschrift habe ich den Antrag aus den dort mitgeteilten Gründen abgelehnt. Das Schreiben wurde Ihnen lt. Postzustellungsurkunde am 13. August 2020 persönlich zugestellt. Ihr Antrag wurde mithin beschieden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 09.11.2020 betr. Normenkontrollverfahren von Bundestagsabgeordneten wg. Berliner Mietendeckelg…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 09.11.2020 betr. Normenkontrollverfahren von Bundestagsabgeordneten wg. Berliner Mietendeckelgesetz [#193463]
Datum
9. November 2020 18:06
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Abend, entschuldigen Sie bitte. Sie haben natürlich recht. Das war mir in meinem Transparenzeifer schon wieder entfallen. Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/193463/upload/f24a4f548ff8f548900e58cb8f54b3faa8f77f38/