Normenscreening in Brandenburg zum BbgEGovG
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bund ist aufgrund von Artikel 30 des "Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" dazu verpflichtet, die verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Bundes hinsichtlich der Redundanz der Anordnung der Schriftform zu prüfen ("Normenscreening"). In NRW besteht ebenfalls eine solche Pflicht (§25 EGovG NRW).
Ich bitte um Auskunft darüber, warum das Land Brandenburg ein solches Normenscreening nicht als Teil der Evaluierung (§18 BbgEGovG) vorsieht.
Ich bitte um Auskunft darüber, ob das Land Brandenburg dennoch ein solches Normenscreening zur Überprüfung des Landesrechtes durchführt oder beabsichtigt, dies in Zukunft zu tun. Sollten Ergebnisse eines solchen Normenscreenings vorliegen, bitte ich um Zusendung dieser.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum24. Mai 2019
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26. Juni 2019
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Kosten dieser Information:100,00 Euro
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