Notarztstandorte ohne Fahrer
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Ingolstadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:
1. Gibt es im Bereich des ZRF Region Ingolstadt Notarztstandorte, an denen der Zweckverband von der Besetzung des Notarzteinsatzfahrzeuges mit einer Fahrerin oder einem Fahrer absieht (§ 6 Abs. 1 AVBayRDG)?
2. Sind dem Zweckverband Standorte bekannt, an denen Notarzteinsatzfahrzeuge seit 2010 generell oder gelegentlich nicht mit einer Fahrerin oder einem Fahrer besetzt sind oder waren?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Ingolstadt (Informationsfreiheitssatzung Ingolstadt).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Anfrage fällt nicht unter das IFG, da der ZRF nicht zum direkten Wirkungskreis der Stadt zählt (untersteht nicht nur Ingolstadt, sondern weiteren Landkreisen).
Information nicht vorhanden
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Datum25. April 2015
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29. Mai 2015
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