Notendurchschnitte in den Teilzeitstudiengängen im Fachbereich Wirtschaft

Anfrage an: Hochschule Mainz

Notendurchschnitte der verschiedenen Module und Semester der Teilzeitstudiengänge MMI, AWIS und BWL.

Diese sollten einfach aus dem HIP zu entnehmen sein und somit ohne besonderen Aufwand zur Verfügung gestellt werden können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2015
  • Frist
    23. Juni 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Notendurchsc…
An Hochschule Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notendurchschnitte in den Teilzeitstudiengängen im Fachbereich Wirtschaft [#9921]
Datum
22. Mai 2015 17:04
An
Hochschule Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Notendurchschnitte der verschiedenen Module und Semester der Teilzeitstudiengänge MMI, AWIS und BWL. Diese sollten einfach aus dem HIP zu entnehmen sein und somit ohne besonderen Aufwand zur Verfügung gestellt werden können.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Notendurchschnitte in den Teilzeitstudien…
An Hochschule Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Notendurchschnitte in den Teilzeitstudiengängen im Fachbereich Wirtschaft [#9921]
Datum
25. Juni 2015 22:15
An
Hochschule Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Notendurchschnitte in den Teilzeitstudiengängen im Fachbereich Wirtschaft" vom 22.05.2015 (#9921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 9921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hochschule Mainz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihre E-Mail vom …
Von
Hochschule Mainz
Betreff
AW: Notendurchschnitte in den Teilzeitstudiengängen im Fachbereich Wirtschaft [#9921]
Datum
26. Juni 2015 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihre E-Mail vom 22.05.2015 irrtümlicherweise nicht korrekt innerhalb unseres Hauses weitergeleitet wurde. Dafür entschuldige ich mich ausdrücklich. Ihre Anfrage habe ich heute erneut aufgegriffen. Die Beantwortung dieser Anfrage wird allerdings sicherlich einige Tage in Anspruch nehmen. Ich bitte Sie daher um Geduld. Wir sind bemüht, Ihnen die Angaben unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Für die Beantwortung weiterer Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> leider wurde meine Informationsfreiheitsanfrage "Notendurchschnitte in d…
An Hochschule Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Notendurchschnitte in den Teilzeitstudiengängen im Fachbereich Wirtschaft [#9921]
Datum
11. Juli 2015 01:56
An
Hochschule Mainz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> leider wurde meine Informationsfreiheitsanfrage "Notendurchschnitte in den Teilzeitstudiengängen im Fachbereich Wirtschaft" vom 22.05.2015 (#9921) mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 9921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hochschule Mainz
Ihre Mail vom 22.05.2015 / Studierendenbüro Hochschule Mainz
Von
Hochschule Mainz
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Mail vom 22.05.2015 / Studierendenbüro Hochschule Mainz
Datum
22. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mail vom 22.05.2015 / Studierendenbüro Hochschule Mainz [#9921] Sehr geehrt<< Anrede >> vie…
An Hochschule Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail vom 22.05.2015 / Studierendenbüro Hochschule Mainz [#9921]
Datum
2. August 2015 18:00
An
Hochschule Mainz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die zugesandten Informationen zum Studiengang MMI WS13/14 - SS15. Da es den Studiengang schon vor dem WS13/14 gab, möchte ich Sie bitten auch diese Daten zu übermitteln. Außerdem sind beim Druck auch einige Werte verloren gegangen. (Siehe z.B. Bachelorprüfung WS13/14, dort fehlen alle Noten schlechter als 2,5) Des weiteren umfasste umfasste meine Anfrage zusätzlich auch die Studiengänge AWIS und BWL. Hierzu habe ich bisher keine Daten erhalten. Eine gesonderte Aufbereitung in Form von Diagrammen und auch der Ausdruck + Postversand ist nicht nötig. Eine einfache Excel-Datei (oder csv, xml, json) genügt und ist einfacher für statistische Auswertungen. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 9921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Notendurchschnitte in den Teilzeitstudiengängen im Fachbereich Wirtschaft" [#9921]
Datum
4. September 2015 12:40
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LIFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9921 Die Anfrage wurde bisher nur unzureichend beantwortet und die Reaktionszeit ist nicht im Rahmen der gesetzlichen Fristen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 9921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Eingabe vom 04. September 2015 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinla…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Eingabe vom 04. September 2015
Datum
8. September 2015 09:15
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 08.09.2015 Gesch.Z.: 4.03.15.083 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Herr << Adresse entfernt >> Ihre Eingabe vom 04. September 2015 Hochschule Mainz - Notendurchschnitt Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Eingabe habe ich am 04. September 2015 erhalten. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Geschäftszeichen geführt. Ich werde die Angelegenheit aus informationsfreiheits- rechtlicher Sicht überprüfen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich werde auf die Angelegenheit unaufgefordert zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Antrag auf Informationszugang gegenüber der Hochschule Mainz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Inf…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag auf Informationszugang gegenüber der Hochschule Mainz
Datum
10. September 2015 14:21
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 10.09.2015 Gesch.Z.: 4.03.15.083 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Antrag auf Informationszugang gegenüber der Hochschule Mainz Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe heute den Präsidenten der Hochschule Mainz schriftlich gebeten, Ihnen Zugang zu den übrigen Informationen zu gewähren. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Hochschule Mainz
Fwd: Ihre Mail vom 22.05.2015 / Studierendenbüro Hochschule Mainz [#9921] Sehr geehrter <<Anfragesteller/in&…
Von
Hochschule Mainz
Betreff
Fwd: Ihre Mail vom 22.05.2015 / Studierendenbüro Hochschule Mainz [#9921]
Datum
2. Oktober 2015 15:01
Status
Warte auf Antwort
9,0 KB
9,0 KB
17,2 KB
19,9 KB
26,6 KB
25,6 KB
33,9 KB
9,1 KB
14,3 KB
21,8 KB
27,0 KB
30,4 KB
35,5 KB
36,2 KB
8,7 KB
9,6 KB
15,3 KB
19,0 KB
27,1 KB
24,3 KB
32,9 KB
Sehr geehrter <<Anfragesteller/in>>, anbei erhalten Sie die gewünschten Informationen für die Studiengänge Ba BWL TZ (918), BSc awis TZ (626), BSc mmi TZ (A19). Alle Auswertungen sind ab Studienstart der neuen Prüfungsordungsversionen 2011 und 2013 bis einschließlich WS 14/15 enthalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Fwd: Ihre Mail vom 22.05.2015 / Studierendenbüro Hochschule Mainz [#9921] Sehr geehrte Damen und Herren, viel…
An Hochschule Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fwd: Ihre Mail vom 22.05.2015 / Studierendenbüro Hochschule Mainz [#9921]
Datum
28. Oktober 2015 15:23
An
Hochschule Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Zusendung der Daten. Leider ist ein kleiner Fehler beim Speichern unterlaufen. Vom Studiengang 626 ist die Datei 20121 identisch mit der vom Vorsemester. Demenstprechend fehlen Daten für ein ganzes Semester. Können Sie mir die noch zukommen lassen? Des weiteren ist aufgefallen dass 150 der 329 Datensätze nicht integer sind. Entweder sind mehr Noten im Diagramm angegeben, als im Durchschnitt oben ausgerechnet worden, oder es werden Noten aufgezählt, die gar nicht existieren (z.B. Note 1,6 - Studiengang 618, WiSe14/15, Prüfung 1502) Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 9921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Hochschule Mainz
Re: Fwd: Ihre Mail vom 22.05.2015 / Studierendenbüro Hochschule Mainz [#9921] Sehr geehrtAntragsteller/in in der …
Von
Hochschule Mainz
Betreff
Re: Fwd: Ihre Mail vom 22.05.2015 / Studierendenbüro Hochschule Mainz [#9921]
Datum
4. November 2015 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
12,3 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Tat ist uns da ein Fehler beim Abspeichern der Info 626_20121 passiert. Anbei erhalten Sie die korrekte Fassung. Die Notenstatistik beinhaltet sowohl an der Hochschule erbrachte Bewertungen, als auch Anerkannte Leistungen aus evtl. Vorstudienzeiten. Dies kann in der Abfrage nicht differenziert werden. Im Übrigen haben wir keinen Studiengang der mit der Kennung 618 erfasst wird. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Fwd: Ihre Mail vom 22.05.2015 / Studierendenbüro Hochschule Mainz [#9921] Sehr geehrt<< Anrede >&…
An Hochschule Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fwd: Ihre Mail vom 22.05.2015 / Studierendenbüro Hochschule Mainz [#9921]
Datum
4. November 2015 11:55
An
Hochschule Mainz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Zusendung der fehlenden Daten und der Information bzgl der Anerkennung von Leistungen. Ich meinte natürlich den Studiengang 918, nicht 618. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 9921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>