Notfall- und Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt

alle Unterlagen (z.B. Berichte, Kommunikation, Planungen) für Notfall- und Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Februar 2022
  • Frist
    2. April 2022
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen (…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notfall- und Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt [#242074]
Datum
28. Februar 2022 08:46
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen (z.B. Berichte, Kommunikation, Planungen) für Notfall- und Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242074/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihre Anfrage Sehr Antragsteller/in für Ihre E-Mail vom 28. Februar 2022 danke ich Ihnen. Zur Bearbeitung wurde das…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
28. März 2022 16:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in für Ihre E-Mail vom 28. Februar 2022 danke ich Ihnen. Zur Bearbeitung wurde das Aktenzeichen SRI 1-K 5404-2022/0001 vergeben. Mit Ihrem Schreiben haben Sie - gestützt auf §§ 1, 7 IFG - einen Antrag auf Herausgabe aller Unterlagen (z.B. Berichte, Kommunikation, Planungen) für Notfall- und Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt gestellt. Es ergeht folgender Bescheid Ihrem Antrag auf Auskunft wird teilweise stattgegeben und die unter Gliederungspunkt II. A. erläuterten Informationen erteilt. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen. Gebühren werden nicht erhoben. Begründung I. Mit Ihrer E-Mail vom 28. Februar 2022 haben Sie die Übersendung "aller Unterlagen (z.B. Berichte, Kommunikation, Planungen) für Notfall- und Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt" beantragt. Ihr Antrag ist als ein solcher nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auszulegen. Danach hat jeder einen Anspruch auf Zugang zu Informationen. Hierunter fallen die bei der informationspflichtigen Behörde vorliegenden amtlichen Informationen. Ich lege Ihren Antrag als einen solchen auf Auskunftserteilung aus, da somit Ihrem Begehren effektiv entsprochen werden kann. Dabei verstehe ich Ihren Antrag so, dass Sie zum einen nach Notfall- und Vorsorgemaßnahmen der BaFin im Hinblick auf den gesetzlichen Aufsichtsauftrag und zum anderen nach Notfall- und Vorsorgemaßnehmen der BaFin, um den eigenen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, in Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt fragen. A. Auf Ihren Antrag hin kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: 1. Notfall- und Vorsorgemaßnahmen der BaFin im Hinblick auf den gesetzlichen Aufsichtsauftrag Die BaFin hat ein zentrales Krisenkoordinationsteam, das in regelmäßig, wiederkehrenden und bedarfsorientierten Abstimmungsrunden mit den verantwortlichen Direktoriumsmitgliedern sowie Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen und der Deutschen Bundesbank einberufen wird. Mit den Aufsichtsobjekten erfolgt ein enger Austausch über potenzielle Risiken, die sich aus einem Konflikt und damit gegebenenfalls verbundenen Sanktionen ergeben könnten. Die BaFin steht auch in engem Kontakt mit anderen nationalen, europäischen und internationalen Behörden und koordinieren mit ihnen notwendige Schritte und Maßnahmen. Unterlagen, die in diesem Zusammenhang im Rahmen der Krisenkoordination behandelt werden, sind regelmäßig vertraulich. Institute, die unter der unmittelbaren Aufsicht der BaFin stehen, wie beispielsweise die VTB Bank (Europe) SE, werden eng durch die BaFin begleitet. Im Rahmen der risikoorientierten Aufsicht identifiziert und bewertet die BaFin die maßgeblichen Risiken fortlaufend - und leitet daraus, falls notwendig, Aufsichtsmaßnahmen ab. Dabei gilt der Grundsatz: Je größer das Risiko, desto mehr Ressourcen verwendet die BaFin, um gegenzusteuern. Auf Anfragen von Dritten antwortet die BaFin wie folgt: § Die BaFin begleitet die Bank eng und lässt sich täglich über die Mittelabflüsse berichten. § Die BaFin reagiert mit Maßnahmen, wenn die Faktenlage dies erfordert. § Aktuell nimmt die VTB Bank (Europe) SE keine Neukunden an. § Bestandskunden können aktuell über ihre Guthaben im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen verfügen. Die VTB Bank (Europe) SE kommuniziert auf ihrer Webseite beispielsweise folgendes: - 1. März 2022: Ihr Geld ist bei uns sicher | VTB Direktbank<https://www.vtbdirekt.de/news-blog/ne...> - 3. März 2022: Erklärung im Namen der VTB Bank (Europe) SE | VTB Bank (Europe) SE<https://www.vtb.eu/de/news/erkl-rung-...> - 21.03.2002: Telefonische Erreichbarkeit | VTB Direktbank<https://www.vtbdirekt.de/telefonische...> I in Bezug auf die Sberbank Europe AG mit Sitz in Wien hat die BaFin am 2. März 2022 eine Verbrauchermeldung herausgegeben (BaFin - Warnungen & Aktuelles - Sberbank Europe AG: Verbrauchermeldung<https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroe...>) Des Weiteren hat die BaFin hat am 11. März 2022 eine Aufsichtsmitteilung bezüglich der Identifikation für Geflüchtete aus der Ukraine bei Kontoeröffnung veröffentlicht (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroe...). Die BaFin hat heute FAQs zum Ukraine Krieg veröffentlicht, die regelmäßig aktualisiert werden - siehe entsprechende Links: - Startseite: BaFin - Startseite<https://www.bafin.de/DE/Startseite/st...> - Seite Verbraucherschutz:: BaFin - Ukraine-Krieg und weltweite Finanzsanktionen - Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher<https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/U...> Bei Anfragen zu Sanktionen in Russland und Belarus verweist die BaFin seit dem 14. März 2022 auf die Fragen & Antworten der Deutschen Bundesbank (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroe...). Für die Umsetzung von Finanzsanktionen ist das Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank<https://www.bundesbank.de/de/service/...> zuständig (Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank<https://www.bundesbank.de/de/service/...>). 1. Notfall- und Vorsorgemaßnehmen der BaFin, um den eigenen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten Oberstes Ziel der BaFin ist, die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzplatzes im Rahmen der europäischen Integration und internationalen Zusammenarbeit zu sichern und zu fördern. Sie übt die Aufsicht über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen/Pensionsfonds und den Wertpapierhandel auf der Grundlage der einschlägigen europäischen und nationalen Rechtsnormen aus. Die Sensibilisierung für Ereignisse, die Arbeitsprozesse ungewollt zum Erliegen bringen, hat stark zugenommen. Dementsprechend bestehen auf der Ebene internationaler Organisationen und auf nationaler Ebene Vorgaben und Empfehlungen im Bereich des Business Continuity Managements (BCM), um sich angemessen vorzubereiten. Die BaFin richtet sich dabei nach dem Standard des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 100-4 aus (BSI-Standard 100-4 (bund.de)<https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Do...>. Für den Fall der Verteidigung des Bundesgebietes gegen Angriffe von außen und den Schutz der Bevölkerung ist die "Konzeption Zivile Verteidigung" (konzeption-zivile-verteidigung.pdf (bund.de)<https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/do...> und auch die Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung - Gesamtverteidigungs-Richtlinien (RRGV) - (verwaltungsvorschriften-im-internet.de)<http://www.verwaltungsvorschriften-im...> entwickelt worden. Dieses bildet die Grundlage für eine ressortabgestimmte Aufgabenerfüllung im Bereich der Zivilen Verteidigung. Die BaFin ist ferner Partner des Nationalen Cyber Abwehrzentrums, das eine gemeinsame, behörden- und institutionen­­übergreifende Plattform darstellt (BKA - Nationales Cyber-Abwehrzentrum<https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/...>). Dies ist die Kooperations-, Kommunikations- und Koordinationsplattform der relevanten (Sicherheits-) Behörden unterschiedlicher Ressorts und Ebenen, die insbesondere durch ein gemeinsames, aktuelles und umfassendes Cyber-Sicherheitslagebild für Deutschland, strategische Berichterstattungen sowie durch die koordinierende operative und interdisziplinäre Fallbearbeitung unverzichtbare Beiträge zur gesamtstaatlichen Cyber-Sicherheit und somit - auch im Krisenfall - zur Handlungsfähigkeit der Bundesregierung leistet. B. Weitere Auskünfte können Ihnen nicht erteilt werden und Ihr Antrag wird insoweit im Übrigen abgelehnt Zwar ist die Anspruchsnorm des § 1 Abs. 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) offen und voraussetzungslos ausgestaltet, so dass der Antrag zulässig ist. Der Erteilung weiterer Informationen stehen die einschlägigen IFG-Ausschlussgründe gem. § 3 ff. IFG entgegen, so dass weitere Auskünfte nicht erteilt werden können. Die BaFin ist nicht befugt, Ihnen gegenüber geheimhaltungspflichtige Informationen zu offenbaren, § 3 Nr. 4 IFG. Für die bei der BaFin Beschäftigten gilt für die bei der Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse eines Instituts, der zuständigen Behörden oder eines Dritten liegt (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) eine Verschwiegenheitspflicht (unter anderem nach § 9 Kreditwesengesetz, § 21 Wertpapierhandelsgesetz, § 306 Versicherungsaufsichtsgesetz und der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz). Diese (fachgesetzlichen) Verschwiegenheitspflichten sind nach einer richtlinienkonformen extensiven Auslegung derart auszulegen, dass sie auch für Unterlagen, die dem sogenannten aufsichtsrechtlichen Geheimnis zuzurechnen sind, d.h. schützenswerte Angaben über interne Vorgänge der BaFin, gelten. Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich den Schutz der Behörde im Gesetz selbst angeordnet. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes gehören zu den vom aufsichtsrechtlichen Geheimnis umfassten Informationen etwa die von den zuständigen Behörden angewandten Überwachungsmethoden. Aus dem konkreten Inhalt der Arbeitsweise der BaFin im Zusammenhang mit Notfall- und Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt lassen sich vertrauliche Arbeits- und Wertungsschwerpunkte sowie Abstimmungsprozesse und weitere interne Aufsichtstätigkeiten der BaFin ableiten, deren Veröffentlichung die effektive Aufsichtstätigkeit der BaFin im Rahmen der Krisenkoordination der BaFin erheblich beeinträchtigen kann. Ausnahmen von den Verschwiegenheitspflichten sind nicht ersichtlich. Sofern ich Ihnen mehr Informationen als die oben zugänglich gemachten zukommen lasse, würde ich damit zwingend Rückschlüsse auf die konkrete Art und Weise der Arbeitsweise im Rahmen des "Ukraine-Konfliktes" zulassen. Damit würde offenbart, wie die BaFin diese Fälle handhabt und damit die Aufsichtstätigkeit erschwert werden. Insoweit ist der Anspruch auf Informationen über Notfall- und Vorsorgemaßnahmen der BaFin im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt nach § 3 Nr. 4 IFG i.V.m. den fachgesetzlichen Verschwiegenheitsrechten insoweit ausgeschlossen. II. Für die Auskunftserteilung werden keine Gebühren erhoben. Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung Informationen zum Datenschutz und zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie auf der Internetpräsenz der BaFin unter https://www.bafin.de/dok/11142484. Recht, den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen Gemäß § 12 IFG haben Sie das Recht, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihre Rechte nach dem IFG als verletzt ansehen sollten. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Frankfurt am Main oder Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen