Notruf des Fischereiforschungsschiffs WALTHER HERWIG III (DBFR) am 27.07.19 #2

Das Global Maritime Distress and Safety System (weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem), kurz GMDSS, ist eine Zusammenfassung von technischen Einrichtungen, Dienststellen und Regeln zur weltweiten Hilfe bei Seenotfällen und zur Sicherung der Schifffahrt.

Ein Bestandteil des GMDSS ist der mobile Seefunkdienst, bestehend aus Seefunk- und Küstenfunkstellen, die mittels Sprechfunk und Digital Selective Calling (DSC) einen Notruf aussenden und empfangen können.

DSC ist ein Anrufverfahren, das alternativ zum Sprechfunk-Anruf benutzt wird.
Ein Anruf dient dem Herstellen einer Funkverbindung mit einer bestimmten Funkstelle, allen erreichbaren Funkstellen (all ships/stations call) oder allen Funkstellen in einem bestimmten geographischen Bereich (area call), wobei die rufende Funkstelle den gerufenen Funkstellen mitteilt, auf welchem Funkkanal bzw. auf welcher Frequenz (Arbeitskanal) sie Verbindung aufzunehmen wünscht.

Der Funker, d. h. die rufende Funkstelle, gibt hierbei die Maritime Mobile Service Identity (MMSI) der angerufenen Funkstellen, die Art des Anrufes (Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- oder Routineverkehr) sowie ggf. den Kanal (bei UKW-Seefunkgeräten) bzw. die Frequenz (bei Grenzwelle/Kurzwelle-Seefunkgeräten) für den sich anschließenden Sprechfunkverkehr in den DSC-Controller ein.
Der DSC-Controller der rufenden Funkstelle ergänzt automatisch die genaue Uhrzeit und Position (sofern ein GPS-Gerät angeschlossen ist) bzw. die letzte von Hand eingegebene Position und Uhrzeit sowie die MMSI der rufenden Funkstelle.
Alle weiteren Informationen – wie z. B. die Art der gewünschten Hilfeleistung, die Art des Hindernisses für die Schifffahrt oder der Inhalt eines Routine-Funkgesprächs – werden im Anschluss an den DSC-Anruf mittels Sprechfunk übermittelt.
DSC ist somit kein Ersatz für den Sprechfunkverkehr, sondern lediglich für den Sprechfunk-Anruf.

Der digitale Selektivruf wird auf speziellen, dafür reservierten Kanälen bzw. Frequenzen übertragen.
Bei UKW ist dies Kanal 70.
Bei Grenz- und Kurzwelle gibt es getrennte Frequenzen für Not- Dringlichkeits- und Sicherheitsanrufe (auf Grenzwelle die Frequenz 2187,5 kHz (MF) und bei Kurzwelle 4207,5 kHz, 6312 kHz, 8414,5 kHz, 12.577 kHz und 16.804,5 kHz (HF)) und für gewöhnliche Anrufe.

Siehe dazu auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Selective_Calling

Funkamateure und andere Technik-Interessierte werten die von ihnen auf UKW, Grenz- und Kurzwelle empfangenen DSC-Nachrichten automatisiert aus und machen sie in einer Datenbank verfügbar.
Auf diese Datenbank kann frei zugegriffen werden unter:
http://www.yaddnet.org/pages/php/search_index.php?

Die Datenbank zeigt u.a. folgenden Eintrag:

Datum / UTC: 2019-07-27 22:20:10
Format: 112 Distress
Category: 112 Distress
From: << Antragsteller:in >>
To: ALL SHIPS
Position: 59.25°N 002.51°E

Das Thünen-Institut als Nutzer dieses Schiffes hat mich in dieser Angelegenheit an Sie als Reeder verwiesen.

Meine Fragen:

1) Was war der Grund für den Notruf Ihres Schiffes ?

2) Bitte nennen Sie weitere Details zu diesem Vorfall, wie z.B.
- kurze Zusammenfassung der Schadenslage
- Anzahl der betroffenen Personen
- bekannte bzw. vermutete Ursache

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Global Maritime…
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notruf des Fischereiforschungsschiffs WALTHER HERWIG III (DBFR) am 27.07.19 #2 [#191850]
Datum
1. Juli 2020 11:24
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Global Maritime Distress and Safety System (weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem), kurz GMDSS, ist eine Zusammenfassung von technischen Einrichtungen, Dienststellen und Regeln zur weltweiten Hilfe bei Seenotfällen und zur Sicherung der Schifffahrt. Ein Bestandteil des GMDSS ist der mobile Seefunkdienst, bestehend aus Seefunk- und Küstenfunkstellen, die mittels Sprechfunk und Digital Selective Calling (DSC) einen Notruf aussenden und empfangen können. DSC ist ein Anrufverfahren, das alternativ zum Sprechfunk-Anruf benutzt wird. Ein Anruf dient dem Herstellen einer Funkverbindung mit einer bestimmten Funkstelle, allen erreichbaren Funkstellen (all ships/stations call) oder allen Funkstellen in einem bestimmten geographischen Bereich (area call), wobei die rufende Funkstelle den gerufenen Funkstellen mitteilt, auf welchem Funkkanal bzw. auf welcher Frequenz (Arbeitskanal) sie Verbindung aufzunehmen wünscht. Der Funker, d. h. die rufende Funkstelle, gibt hierbei die Maritime Mobile Service Identity (MMSI) der angerufenen Funkstellen, die Art des Anrufes (Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- oder Routineverkehr) sowie ggf. den Kanal (bei UKW-Seefunkgeräten) bzw. die Frequenz (bei Grenzwelle/Kurzwelle-Seefunkgeräten) für den sich anschließenden Sprechfunkverkehr in den DSC-Controller ein. Der DSC-Controller der rufenden Funkstelle ergänzt automatisch die genaue Uhrzeit und Position (sofern ein GPS-Gerät angeschlossen ist) bzw. die letzte von Hand eingegebene Position und Uhrzeit sowie die MMSI der rufenden Funkstelle. Alle weiteren Informationen – wie z. B. die Art der gewünschten Hilfeleistung, die Art des Hindernisses für die Schifffahrt oder der Inhalt eines Routine-Funkgesprächs – werden im Anschluss an den DSC-Anruf mittels Sprechfunk übermittelt. DSC ist somit kein Ersatz für den Sprechfunkverkehr, sondern lediglich für den Sprechfunk-Anruf. Der digitale Selektivruf wird auf speziellen, dafür reservierten Kanälen bzw. Frequenzen übertragen. Bei UKW ist dies Kanal 70. Bei Grenz- und Kurzwelle gibt es getrennte Frequenzen für Not- Dringlichkeits- und Sicherheitsanrufe (auf Grenzwelle die Frequenz 2187,5 kHz (MF) und bei Kurzwelle 4207,5 kHz, 6312 kHz, 8414,5 kHz, 12.577 kHz und 16.804,5 kHz (HF)) und für gewöhnliche Anrufe. Siehe dazu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Selective_Calling Funkamateure und andere Technik-Interessierte werten die von ihnen auf UKW, Grenz- und Kurzwelle empfangenen DSC-Nachrichten automatisiert aus und machen sie in einer Datenbank verfügbar. Auf diese Datenbank kann frei zugegriffen werden unter: http://www.yaddnet.org/pages/php/search_index.php? Die Datenbank zeigt u.a. folgenden Eintrag: Datum / UTC: 2019-07-27 22:20:10 Format: 112 Distress Category: 112 Distress From: Antragsteller/in To: ALL SHIPS Position: 59.25°N 002.51°E Das Thünen-Institut als Nutzer dieses Schiffes hat mich in dieser Angelegenheit an Sie als Reeder verwiesen. Meine Fragen: 1) Was war der Grund für den Notruf Ihres Schiffes ? 2) Bitte nennen Sie weitere Details zu diesem Vorfall, wie z.B. - kurze Zusammenfassung der Schadenslage - Anzahl der betroffenen Personen - bekannte bzw. vermutete Ursache Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191850/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrteAntragsteller/in mit unten stehender E-Mail vom 01.07.2020 haben Sie die Herausgabe von Informationen…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
AW: Notruf des Fischereiforschungsschiffs WALTHER HERWIG III (DBFR) am 27.07.19 #2 [#191850]
Datum
3. Juli 2020 13:15
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Datenschutzhinweise.pdf
282,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in mit unten stehender E-Mail vom 01.07.2020 haben Sie die Herausgabe von Informationen über einen Notruf des Fischereiforschungsschiffs Walther Herwig III beantragt. Ihr Antrag ist mir zur weiteren Bearbeitung übertragen worden, da Sie damit Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) begehren. Als Anlage übersende ich Ihnen die Datenschutzhinweise der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu Ihrer Kenntnisnahme. Die Herausgabe der von Ihnen beantragten Informationen wird nun bei uns geprüft. Nach Abschluss der Prüfung werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Abschließend mache ich Sie darauf aufmerksam, dass für die Herausgabe von Informationen aufgrund des IFG i.V.m. der entsprechenden Gebührenverordnung je nach Aufwand Gebühren bis zu 500,- € und Auslagen erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem konkreten Zeitaufwand, der für das Zusammenstellen der Informationen benötigt wird, so dass noch nicht beurteilt werden kann, ob es sich vorliegend um eine einfache Auskunft handelt. Ich gehe aber davon aus, Ihnen hierzu Näheres mitteilen zu können, sobald mir eine Rückmeldung des Fachbereichs vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Ihre Anfrage vom 01.07.2020; hier Az.: 121-02.04-10-19/20 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit komme ich zurück a…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
Ihre Anfrage vom 01.07.2020; hier Az.: 121-02.04-10-19/20
Datum
15. Juli 2020 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit komme ich zurück auf Ihre unten stehende Anfrage vom 01.07.2020. Ihre Fragen können wir Ihnen wie folgt beantworten: 1. Was war der Grund für den Notruf Ihres Schiffes ? Ein Grund war nicht vorhanden. Der DSC hatte einen Notruf abgesetzt, Fehler unbekannt. 2. Bitte nennen Sie weitere Details zu diesem Vorfall, wie z.B. - kurze Zusammenfassung der Schadenslage: eine Schadenslage war nicht vorhanden - Anzahl der betroffenen Personen: keine Personen betroffen - bekannte bzw. vermutete Ursache: technisches Problem Für diese Information wird keine Gebühr erhoben, da es sich um eine einfache Auskunft handelt. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 01.07.2020; hier Az.: 121-02.04-10-19/20 [#191850] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank …
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Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 01.07.2020; hier Az.: 121-02.04-10-19/20 [#191850]
Datum
15. Juli 2020 12:14
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die Recherche. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191850/