Notruf des Fischereiforschungsschiffs WALTHER HERWIG III, (DBFR) am 27.07.19

Das Global Maritime Distress and Safety System (weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem), kurz GMDSS, ist eine Zusammenfassung von technischen Einrichtungen, Dienststellen und Regeln zur weltweiten Hilfe bei Seenotfällen und zur Sicherung der Schifffahrt.

Ein Bestandteil des GMDSS ist der mobile Seefunkdienst, bestehend aus Seefunk- und Küstenfunkstellen, die mittels Sprechfunk und Digital Selective Calling (DSC) einen Notruf aussenden und empfangen können.

DSC ist ein Anrufverfahren, das alternativ zum Sprechfunk-Anruf benutzt wird.
Ein Anruf dient dem Herstellen einer Funkverbindung mit einer bestimmten Funkstelle, allen erreichbaren Funkstellen (all ships/stations call) oder allen Funkstellen in einem bestimmten geographischen Bereich (area call), wobei die rufende Funkstelle den gerufenen Funkstellen mitteilt, auf welchem Funkkanal bzw. auf welcher Frequenz (Arbeitskanal) sie Verbindung aufzunehmen wünscht.

Der Funker, d. h. die rufende Funkstelle, gibt hierbei die Maritime Mobile Service Identity (MMSI) der angerufenen Funkstellen, die Art des Anrufes (Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- oder Routineverkehr) sowie ggf. den Kanal (bei UKW-Seefunkgeräten) bzw. die Frequenz (bei Grenzwelle/Kurzwelle-Seefunkgeräten) für den sich anschließenden Sprechfunkverkehr in den DSC-Controller ein.
Der DSC-Controller der rufenden Funkstelle ergänzt automatisch die genaue Uhrzeit und Position (sofern ein GPS-Gerät angeschlossen ist) bzw. die letzte von Hand eingegebene Position und Uhrzeit sowie die MMSI der rufenden Funkstelle.
Alle weiteren Informationen – wie z. B. die Art der gewünschten Hilfeleistung, die Art des Hindernisses für die Schifffahrt oder der Inhalt eines Routine-Funkgesprächs – werden im Anschluss an den DSC-Anruf mittels Sprechfunk übermittelt.
DSC ist somit kein Ersatz für den Sprechfunkverkehr, sondern lediglich für den Sprechfunk-Anruf.

Der digitale Selektivruf wird auf speziellen, dafür reservierten Kanälen bzw. Frequenzen übertragen.
Bei UKW ist dies Kanal 70.
Bei Grenz- und Kurzwelle gibt es getrennte Frequenzen für Not- Dringlichkeits- und Sicherheitsanrufe (auf Grenzwelle die Frequenz 2187,5 kHz (MF) und bei Kurzwelle 4207,5 kHz, 6312 kHz, 8414,5 kHz, 12.577 kHz und 16.804,5 kHz (HF)) und für gewöhnliche Anrufe.

Siehe dazu auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Selective_Calling

Funkamateure und andere Technik-Interessierte werten die von ihnen auf UKW, Grenz- und Kurzwelle empfangenen DSC-Nachrichten automatisiert aus und machen sie in einer Datenbank verfügbar.
Auf diese Datenbank kann frei zugegriffen werden unter:
http://www.yaddnet.org/pages/php/search_index.php?

Die Datenbank zeigt u.a. folgenden Eintrag:

Datum / UTC: 2019-07-27 22:20:10
Format: 112 Distress
Category: 112 Distress
From: << Antragsteller:in >>
To: ALL SHIPS
Position: 59.25°N 002.51°E

Meine Fragen:

1) Was war der Grund für den Notruf Ihres Schiffes ?

2) Bitte nennen Sie weitere Details zu diesem Vorfall, wie z.B.
- kurze Zusammenfassung der Schadenslage
- Anzahl der betroffenen Personen
- bekannte bzw. vermutete Ursache

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Global Maritime Distress…
An Johann Heinrich von Thünen-Institut,Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notruf des Fischereiforschungsschiffs WALTHER HERWIG III, (DBFR) am 27.07.19 [#191626]
Datum
27. Juni 2020 00:41
An
Johann Heinrich von Thünen-Institut,Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Global Maritime Distress and Safety System (weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem), kurz GMDSS, ist eine Zusammenfassung von technischen Einrichtungen, Dienststellen und Regeln zur weltweiten Hilfe bei Seenotfällen und zur Sicherung der Schifffahrt. Ein Bestandteil des GMDSS ist der mobile Seefunkdienst, bestehend aus Seefunk- und Küstenfunkstellen, die mittels Sprechfunk und Digital Selective Calling (DSC) einen Notruf aussenden und empfangen können. DSC ist ein Anrufverfahren, das alternativ zum Sprechfunk-Anruf benutzt wird. Ein Anruf dient dem Herstellen einer Funkverbindung mit einer bestimmten Funkstelle, allen erreichbaren Funkstellen (all ships/stations call) oder allen Funkstellen in einem bestimmten geographischen Bereich (area call), wobei die rufende Funkstelle den gerufenen Funkstellen mitteilt, auf welchem Funkkanal bzw. auf welcher Frequenz (Arbeitskanal) sie Verbindung aufzunehmen wünscht. Der Funker, d. h. die rufende Funkstelle, gibt hierbei die Maritime Mobile Service Identity (MMSI) der angerufenen Funkstellen, die Art des Anrufes (Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- oder Routineverkehr) sowie ggf. den Kanal (bei UKW-Seefunkgeräten) bzw. die Frequenz (bei Grenzwelle/Kurzwelle-Seefunkgeräten) für den sich anschließenden Sprechfunkverkehr in den DSC-Controller ein. Der DSC-Controller der rufenden Funkstelle ergänzt automatisch die genaue Uhrzeit und Position (sofern ein GPS-Gerät angeschlossen ist) bzw. die letzte von Hand eingegebene Position und Uhrzeit sowie die MMSI der rufenden Funkstelle. Alle weiteren Informationen – wie z. B. die Art der gewünschten Hilfeleistung, die Art des Hindernisses für die Schifffahrt oder der Inhalt eines Routine-Funkgesprächs – werden im Anschluss an den DSC-Anruf mittels Sprechfunk übermittelt. DSC ist somit kein Ersatz für den Sprechfunkverkehr, sondern lediglich für den Sprechfunk-Anruf. Der digitale Selektivruf wird auf speziellen, dafür reservierten Kanälen bzw. Frequenzen übertragen. Bei UKW ist dies Kanal 70. Bei Grenz- und Kurzwelle gibt es getrennte Frequenzen für Not- Dringlichkeits- und Sicherheitsanrufe (auf Grenzwelle die Frequenz 2187,5 kHz (MF) und bei Kurzwelle 4207,5 kHz, 6312 kHz, 8414,5 kHz, 12.577 kHz und 16.804,5 kHz (HF)) und für gewöhnliche Anrufe. Siehe dazu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Selective_Calling Funkamateure und andere Technik-Interessierte werten die von ihnen auf UKW, Grenz- und Kurzwelle empfangenen DSC-Nachrichten automatisiert aus und machen sie in einer Datenbank verfügbar. Auf diese Datenbank kann frei zugegriffen werden unter: http://www.yaddnet.org/pages/php/search_index.php? Die Datenbank zeigt u.a. folgenden Eintrag: Datum / UTC: 2019-07-27 22:20:10 Format: 112 Distress Category: 112 Distress From: SHIP; MMSI 211215500; WALTHER HERWIG III, DBFR, Fishing; Germany To: ALL SHIPS Position: 59.25°N 002.51°E Meine Fragen: 1) Was war der Grund für den Notruf Ihres Schiffes ? 2) Bitte nennen Sie weitere Details zu diesem Vorfall, wie z.B. - kurze Zusammenfassung der Schadenslage - Anzahl der betroffenen Personen - bekannte bzw. vermutete Ursache Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 191626 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Johann Heinrich von Thünen-Institut,Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie Umweltinforma…
Von
Johann Heinrich von Thünen-Institut,Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Betreff
AW: Notruf des Fischereiforschungsschiffs WALTHER HERWIG III, (DBFR) am 27.07.19 [#191626]
Datum
29. Juni 2020 13:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie Umweltinformationsgesetz (UIG) und Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über das Online-Portal "FragDenStaat" ist hier eingegangen und wird termingerecht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Johann Heinrich von Thünen-Institut,Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Umweltinformationsgesetz (UIG) / Ve…
Von
Johann Heinrich von Thünen-Institut,Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Betreff
Re: Notruf des Fischereiforschungsschiffs WALTHER HERWIG III, (DBFR) am 27.07.19 [#191626]
Datum
1. Juli 2020 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Umweltinformationsgesetz (UIG) / Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Schreiben vom 27.06.2020 beantragen Sie eine Auskunftserteilung zu einem in einer maritimen Datenbank von Funkamateuren und Technik-Interessierten angezeigten, öffentlich zugänglichen Funk-Notrufeintrag des Forschungsschiffes „Walther Herwig III“ vom 27.07.2019 und bitten um die Herausgabe von Hintergrundinformationen (Zusammenfassung der Schadenslage, Anzahl der betroffenen Personen, bekannte bzw. vermutete Ursache) zum genannten Vorfall. Zu Ihrem Antrag nehme ich wie folgt Stellung: Ihr Antrag auf Auskunft richtet sich nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Informationen im Sinne letzterer beider Vorschriften betroffen sind. Da Sie Informationen erbitten, die weder im Zusammenhang mit den in § 2 Absatz 1 VIG noch mit den in § 2 Absatz 3 UIG genannten Daten stehen, fällt Ihr Antrag nicht in den Anwendungsbereich dieser Gesetze. Ihr Antrag ist daher als Antrag auf Zugang zu Informationen nach § 1 IFG anzusehen. Ihrem Auskunftsbegehren nach IFG kann jedoch leider nicht nachgekommen werden, da die geforderten Informationen im Thünen-Institut nicht vorliegen. Begründung: Die von Ihnen geforderten Informationen sind im Thünen-Institut nicht vorhanden. Das Informationsfreiheitsgesetz normiert keine Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde, sodass das Thünen-Institut nicht verpflichtet ist, die von Ihnen gewünschten Informationen zu beschaffen. Das Thünen-Institut ist technisch-organisatorisch für das Forschungsschiff nicht verantwortlich und kann die angefragten Informationen daher nicht liefern. Es ist lediglich Nutzer des Schiffes für wissenschaftliche Zwecke und damit unzuständig für eine Beantwortung Ihrer aufgeworfenen Fragen nach dem Grund des Notrufs und weiterer Details dieses Vorfalls. Das Forschungsschiff "Walther Herwig III" steht im Eigentum der Bundesrepublik und wird durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bereedert. Alle im Zusammenhang mit dem (technischen) Betrieb (inkl. des Personals zum Betrieb des Schiffes) stehenden Informationen sind ausschließlich bei der BLE vorhanden. Dies gilt auch für Fragen zu etwaigen Problemen während einer Seereise; diese werden ausschließlich bei der BLE dokumentiert. Aufgrund Ihres Widerspruchs zur Weitergabe der Daten wird Ihr Ersuchen nicht an die zuständige Behörde weitergeleitet. Die Übersendung der Antwort auf Ihren Antrag erfolgt auf Ihren Wunsch hin per E-Mail. Die Auskunft ergeht als einfache Auskunft gebührenfrei gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG in Verbindung mit § 1 Abs. 1, Teil A Nr. 1.1 der Verordnung über Gebühren und Auslagen nach dem IFG (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die au…
An Johann Heinrich von Thünen-Institut,Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Notruf des Fischereiforschungsschiffs WALTHER HERWIG III, (DBFR) am 27.07.19 [#191626]
Datum
1. Juli 2020 11:18
An
Johann Heinrich von Thünen-Institut,Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die ausführliche Antwort. Ich werde mich in der Angelegenheit direkt an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191626/