Notwendigkeit öffentlicher Ausschreibungen

Anfrage an: Stadt Augsburg

Bitte teilen Sie mir mit, unter welchen Bedingungen die Stadt auf eine öffentliche Ausschreibung verzichten kann, wenn sie in Rechtsstreitigkeiten externe Kanzleien beauftragen muss.

Bitte legen Sie ferner dar, inwieweit diese Bedingungen bei der Beauftragung der Kanzlei, die das neue Verfahren gegen das Klimacamp führt, erfüllt sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr An…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notwendigkeit öffentlicher Ausschreibungen [#216848]
Datum
28. März 2021 15:13
An
Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit, unter welchen Bedingungen die Stadt auf eine öffentliche Ausschreibung verzichten kann, wenn sie in Rechtsstreitigkeiten externe Kanzleien beauftragen muss. Bitte legen Sie ferner dar, inwieweit diese Bedingungen bei der Beauftragung der Kanzlei, die das neue Verfahren gegen das Klimacamp führt, erfüllt sind.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Augsburg (Informationsfreiheitssatzung Augsburg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216848/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Augsburg
Sehr Antragsteller/in hinsichtlich Ihrer Anfrage vom 28. März 2021 möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich die Bedi…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
Notwendigkeit öffentlicher Ausschreibungen [#216848]
Datum
16. April 2021 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hinsichtlich Ihrer Anfrage vom 28. März 2021 möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich die Bedingungen des Verzichts auf eine öffentliche Ausschreibung aus den anwendbaren rechtlichen Normen ergibt. Dies stellen eine allgemein zugängliche Quelle dar (§ 4 Abs. 5 Informationsfreiheitssatzung), so dass Sie sich über die Rechtsgrundlagen des Vergaberecht bzw. Haushaltsrechts bitte selbsttätig informieren. Im Ergebnis wurde der Sachverhalt von der Stadt Augsburg auf Basis des Haushaltsrechts beurteilt. Entsprechend der Verpflichtung der Stadt zum rechtmäßigen Handeln, wurden die gesetzlichen Vorgaben auch im vorliegenden Fall eingehalten. Mit freundlichen Grüßen