Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes

- weiteres Vorgehen bzgl. Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes
- Zeitplan (Gesetzesinitiative bis Inkrafttreten)
- aktueller Stand des Gesetzesentwurfs

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Oktober 2020
  • Frist
    4. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes [#199196]
Datum
2. Oktober 2020 13:26
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- weiteres Vorgehen bzgl. Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes - Zeitplan (Gesetzesinitiative bis Inkrafttreten) - aktueller Stand des Gesetzesentwurfs
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199196/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Die Bearbeitung kann einige …
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes [#199196]
Datum
8. Oktober 2020 09:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Akteneinsicht/Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreheitsgesetz
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht/Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreheitsgesetz
Datum
31. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen