NRW Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS): Arbeitsgruppenprotokolle S. 26-27 des Erfahrungsberichts AG-SGB II NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 8 Abs. 2 AG-SGB II NRW übersandte das NRW Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) (vgl. http://www.harald-thome.de/media/files/NRW-Landesbericht-Ausf-hrung-SGBII.pdf) dem NRW Landtag am 27. Oktober 2015 den zum 31. Dezember 2015 vorgesehenen Erfahrungsbericht der Landesregierung zur Umsetzung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB II NRW) (NRW Landtag Vorlage 16/3356).

Unter dem Punkt "4. Arbeitsgruppen mit den Jobcentern" heißt es auf S. 26-27 des Berichts:

"Im Jahr 2015 hat das MAIS NRW die Zusammenarbeit mit den Jobcentern im Rahmen der Zielsteuerung weiterentwickelt und intensiviert. Ausgehend von einer Empfehlung des Bund-Länder-Ausschusses zur Qualitätsarbeit im SGB II nehmen das MAIS, die zugelassenen kommunalen Träger und die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung gemeinsam relevante Themenkomplexe im Rahmen von Arbeitsgruppen auf. Im Mittelpunkt steht die jobcenterspezifische Weiterentwicklung der Leistungsprozesse durch Input von Experten und gegenseitigem Austausch.

Die Themen der Arbeitsgruppen sind

• Bildung für Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende,
• Rolle und Einbindung der zugelassenen kommunalen Träger in "Kein Abschluss
ohne Anschluss",
• Transparenz schaffen zu kommunalen Eingliederungsleistungen,
• Unterstützung von Arbeitsuchenden mit psychischen und psychosomatischen
Erkrankungen und
• Planungsprozess im SGB II."

Bitte senden Sie mir vor dem Hintergrund der Zitierung die Protokolle aus dem Jahr 2015 der auf S. 26-27 des September 2015 Erfahrungsberichts AG-SGB II NRW erwähnten Arbeitsgruppen zu den Themen

• Bildung für Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende,
• Transparenz schaffen zu kommunalen Eingliederungsleistungen,
• Unterstützung von Arbeitsuchenden mit psychischen und psychosomatischen
Erkrankungen

zu. Danke im Voraus.

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Zusammenfassung per 2017-04-30:

1.) Die Juli 2016 Dokumentation der Arbeitsgruppe 4 Qualitätsarbeit im SGB II mit dem Titel "Unterstützung von Arbeitsuchenden mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen" wurde durch die G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH in Bottrop im Februar 2017 herausgeben. Sie ist unter folgenden Links publiziert: http://www.gib.nrw.de/themen/sgb-2-steu… und http://www.gib.nrw.de/themen/sgb-2-steu…

2.) Der 2016 Juli Publikation der Arbeitsgruppe Qualitätsarbeit im SGB II AG 3 mit dem Titel „Transparenz schaffen zu kommunalen
Eingliederungsleistungen" mit der Dokumentation der Diskussionsergebnisse, Handlungsempfehlungen und Materialien der Jobcenter wurde durch die G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH in Bottrop im Juli 2016 herausgeben. Sie ist unter folgenden Links publiziert: http://www.gib.nrw.de/themen/sgb-2-steu… und http://www.gib.nrw.de/themen/sgb-2-steu…

3.) Der 2017 Januar Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe 1 "Qualitätsarbeit im SGB II in NRW" mit dem Teil Bildung für Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende im SGB II ist unter folgenden Link verfügbar: https://fragdenstaat.de/files/foi/62278…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. November 2015
  • Frist
    12. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 8 Abs. 2 AG-SGB II NRW ü…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
NRW Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS): Arbeitsgruppenprotokolle S. 26-27 des Erfahrungsberichts AG-SGB II NRW [#11878]
Datum
10. November 2015 12:34
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 8 Abs. 2 AG-SGB II NRW übersandte das NRW Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) (vgl. http://www.harald-thome.de/media/files/NRW-Landesbericht-Ausf-hrung-SGBII.pdf) dem NRW Landtag am 27. Oktober 2015 den zum 31. Dezember 2015 vorgesehenen Erfahrungsbericht der Landesregierung zur Umsetzung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB II NRW) (NRW Landtag Vorlage 16/3356). Unter dem Punkt "4. Arbeitsgruppen mit den Jobcentern" heißt es auf S. 26-27 des Berichts: "Im Jahr 2015 hat das MAIS NRW die Zusammenarbeit mit den Jobcentern im Rahmen der Zielsteuerung weiterentwickelt und intensiviert. Ausgehend von einer Empfehlung des Bund-Länder-Ausschusses zur Qualitätsarbeit im SGB II nehmen das MAIS, die zugelassenen kommunalen Träger und die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung gemeinsam relevante Themenkomplexe im Rahmen von Arbeitsgruppen auf. Im Mittelpunkt steht die jobcenterspezifische Weiterentwicklung der Leistungsprozesse durch Input von Experten und gegenseitigem Austausch. Die Themen der Arbeitsgruppen sind • Bildung für Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende, • Rolle und Einbindung der zugelassenen kommunalen Träger in "Kein Abschluss ohne Anschluss", • Transparenz schaffen zu kommunalen Eingliederungsleistungen, • Unterstützung von Arbeitsuchenden mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen und • Planungsprozess im SGB II." Bitte senden Sie mir vor dem Hintergrund der Zitierung die Protokolle aus dem Jahr 2015 der auf S. 26-27 des September 2015 Erfahrungsberichts AG-SGB II NRW erwähnten Arbeitsgruppen zu den Themen • Bildung für Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende, • Transparenz schaffen zu kommunalen Eingliederungsleistungen, • Unterstützung von Arbeitsuchenden mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen zu. Danke im Voraus. Allgemeines: Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in den als Anlage beigefügten Bescheid übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. M…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: NRW Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS): Arbeitsgruppenprotokolle S. 26-27 des Erfahrungsberichts AG-SGB II NRW [#11878]
Datum
30. November 2015 13:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in den als Anlage beigefügten Bescheid übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Diese E-Mail bitte an Frau Svenja Müller vom Referat II B 4 (Rechtliche Grundlagen und Finanzierung der Grundsich…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
NRW Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS): Arbeitsgruppenprotokolle S. 26-27 des Erfahrungsberichts AG-SGB II NRW (Aktenzeichen II B 4-1244) [#11878]
Datum
1. Dezember 2015 01:23
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Diese E-Mail bitte an Frau Svenja Müller vom Referat II B 4 (Rechtliche Grundlagen und Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende) weiterleiten. Danke im Voraus. Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für die Übersendung des 2015-11-30 MAIS-Bescheides. In dem Bescheid heißt es auf Seite 2, dass Ziel der Arbeitsgruppen die Erarbeitung konkreter Produkte und Empfehlungen sei, mit denen Impulse für die Weiterentwicklung der Leistungsprozesse in den jeweiligen Themenbereichen gegeben werden sollen. Vor diesem Hintergrund stelle ich einen neuen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW mit Bitte um 1. Übersendung der bisher erstellten Produkte und Empfehlungen als elektronische Dokumente der Arbeitsgruppen zu den Themen zu den Themen “Bildung für Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende”, “Transparenz schaffen zu kommunalen Eingliederungsleistungen” sowie “Unterstützung von Arbeitsuchenden mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen” und 2. Auskunft, falls die Übermittlung der unter 1. genannten elektronischem Dokumente nicht möglich ist, wann eine Publikation der von den Arbeitsgruppen bisher erstellten und noch zu erstellenden Produkte und Empfehlungen angedacht ist. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 01.12.2015. Wie bereits in der Begründung des Be…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: NRW Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS): Arbeitsgruppenprotokolle S. 26-27 des Erfahrungsberichts AG-SGB II NRW (Aktenzeichen II B 4-1244) [#11878]
Datum
3. Dezember 2015 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 01.12.2015. Wie bereits in der Begründung des Bescheids vom 30.11.2015 ausgeführt, erarbeiten die Arbeitsgruppen derzeit Produkte oder Empfehlungen, mit denen Impulse für die Weiterentwicklung der Leistungsprozesse in den jeweiligen Themenbereichen gegeben werden sollen. Dieser Prozess ist bislang nicht abgeschlossen, so dass noch keine Produkte oder Empfehlungen vorliegen. Wie bereits mitgeteilt werden die Ergebnisse am Ende des Prozesses - voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2016 - allen Interessierten zugänglich gemacht. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Diese E-Mail bitte an Frau Svenja Müller vom Referat II B 4 (Rechtliche Grundlagen und Finanzierung der Grundsich…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
NRW Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS): Arbeitsgruppenprotokolle S. 26-27 des Erfahrungsberichts AG-SGB II NRW (Aktenzeichen II B 4-1244) [#11878]
Datum
4. Dezember 2015 13:41
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Diese E-Mail bitte an Frau Svenja Müller vom Referat II B 4 (Rechtliche Grundlagen und Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende) weiterleiten. Danke im Voraus. Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihnen für ihre Ausführungen. Diese sind sehr hilfreich und ermöglichen es mir mein Anliegen (Übersendung der Produkte und Empfehlungen als elektronische Dokumente der Arbeitsgruppen zu den Themen zu den Themen “Bildung für Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende”, “Transparenz schaffen zu kommunalen Eingliederungsleistungen” sowie “Unterstützung von Arbeitsuchenden mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen”) in der zweiten Jahreshälfte 2016, voraussichtlich im Dezember 2016, erneut zu beantragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Diese E-Mail bitte an Frau Svenja Müller vom Referat II B 4 (Rechtliche Grundlagen und Finanzierung der Grundsiche…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
NRW Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS): Arbeitsgruppenprotokolle S. 26-27 des Erfahrungsberichts AG-SGB II NRW (Aktenzeichen II B 4-1244) [#11878]
Datum
1. Dezember 2016 20:08
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Diese E-Mail bitte an Frau Svenja Müller vom Referat II B 4 (Rechtliche Grundlagen und Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende) weiterleiten. Danke im Voraus. Sehr geehrt<< Anrede >> ich komme zurück auf meinen 2015-10-11 IFG Antrag (vgl. Link: https://fragdenstaat.de/a/11878) im Kontext des Erfahrungsberichts der Landesregierung zur Umsetzung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB II NRW) (NRW Landtag Vorlage 16/3356). Damals, im 4. Quartal 2015, bat ich um Übermittlung der Produkte und Empfehlungen der Arbeitsgruppen zu den Themen zu den Themen “Bildung für Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende”, “Transparenz schaffen zu kommunalen Eingliederungsleistungen” sowie “Unterstützung von Arbeitsuchenden mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen” als elektronische Dokumente. Mit Mitteilung vom 03.12.2015 wurde mir mitgeteilt, dass 1.) Arbeitsgruppen Produkte oder Empfehlungen, mit denen Impulse für die Weiterentwicklung der Leistungsprozesse in den jeweiligen Themenbereichen gegeben werden sollen, erarbeiteten und 2.) die Ergebnisse am Ende des Erarbeitungsprozesses - voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2016 - allen Interessierten zugänglich gemacht. Mit E-Mail Erwiderung vom 04.12.2015 teilte ich mit, dass ich mir vorbehalte die genannten Produkte und Empfehlungen in der zweiten Jahreshälfte 2016, voraussichtlich im Dezember 2016, erneut zu beantragen. Ich beantrage daher erneut die Übersendung der erstellten Produkte und Empfehlungen der Arbeitsgruppen zu den Themen zu den Themen “Bildung für Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende”, “Transparenz schaffen zu kommunalen Eingliederungsleistungen” sowie “Unterstützung von Arbeitsuchenden mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen" als elektronische Dokumente im Kontext des Erfahrungsberichts der Landesregierung zur Umsetzung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB II NRW) (NRW Landtag Vorlage 16/3356, S. 26-27). Danke im Voraus. Allgemeines: Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in den beigefügten Bescheid nebst Anlage übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. …
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: NRW Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS): Arbeitsgruppenprotokolle S. 26-27 des Erfahrungsberichts AG-SGB II NRW (Aktenzeichen II B 4-1244) [#11878]
Datum
22. Dezember 2016 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in den beigefügten Bescheid nebst Anlage übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Diese E-Mail bitte an Frau Svenja Müller vom Referat II B 4 (Rechtliche Grundlagen und Finanzierung der Grundsiche…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
NRW Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS): Arbeitsgruppenprotokolle S. 26-27 des Erfahrungsberichts AG-SGB II NRW (Aktenzeichen II B 4-1244) [#11878]
Datum
8. Januar 2017 22:12
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Diese E-Mail bitte an Frau Svenja Müller vom Referat II B 4 (Rechtliche Grundlagen und Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende) weiterleiten. Danke im Voraus. Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihren Bescheid vom 22.12.2016. Bezugnehmend auf diesen Bescheid folgende Fragen: 1. Wann wird das Ergebnis der Arbeitsgruppe “Transparenz schaffen bei kommunalen Eingliederungsleistungen“ auf der Interneitseite der G.I.B. veröffentlicht? 2. Unter welchen Titel wird das Ergebnis der Arbeitsgruppe “Transparenz schaffen bei kommunalen Eingliederungsleistungen“ auf der Interneitseite der G.I.B. veröffentlicht? 3. Wo bzw. unter welcher Rubrik wird das Ergebnis der Arbeitsgruppe “Transparenz schaffen bei kommunalen Eingliederungsleistungen“ auf der Interneitseite der G.I.B. Veröffentlicht? 4. Wann wird das Produkt der Arbeitsgruppe „Bildung für Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbezieher“ voraussichtlich nach vorliegen? Danke im Voraus für die Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Diese E-Mail bitte an Frau Svenja Müller vom Referat II B 4 (Rechtliche Grundlagen und Finanzierung der Grundsiche…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
NRW Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS): Arbeitsgruppenprotokolle S. 26-27 des Erfahrungsberichts AG-SGB II NRW (Aktenzeichen II B 4-1244) [#11878]
Datum
9. Februar 2017 19:50
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Diese E-Mail bitte an Frau Svenja Müller vom Referat II B 4 (Rechtliche Grundlagen und Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende) weiterleiten. Danke im Voraus. Sehr geehrt<< Anrede >> im Kontext meine Informationsfreiheitsanfrage „NRW Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS): Arbeitsgruppenprotokolle S. 26-27 des Erfahrungsberichts AG-SGB II NRW“ vom 10.11.2015 (#11878) sind meine per 2017-01-08 E-Mail übermittelten Fragen vom 8.1.2017 noch offen. Bitte informieren Sie mich daher zeitnah über den Stand meiner Anfrage. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 08.01.2017. Ihre Nachfragen möchte ich Ihnen gerne…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: NRW Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS): Arbeitsgruppenprotokolle S. 26-27 des Erfahrungsberichts AG-SGB II NRW (Aktenzeichen II B 4-1244) [#11878]
Datum
13. Februar 2017 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 08.01.2017. Ihre Nachfragen möchte ich Ihnen gerne wie folgt beantworten: Zu 1. Wann wird das Ergebnis der Arbeitsgruppe “Transparenz schaffen bei kommunalen Eingliederungsleistungen“ auf der Interneitseite der G.I.B. veröffentlicht? Das Ergebnis der Arbeitsgruppe “Transparenz schaffen bei kommunalen Eingliederungsleistungen“ wird auf der Internetseite der G.I.B. veröffentlicht. Der genaue Zeitpunkt der Veröffentlichung steht derzeit allerdings noch nicht fest. Zu 2. Unter welchem Titel wird das Ergebnis der Arbeitsgruppe “Transparenz schaffen bei kommunalen Eingliederungsleistungen“ auf der Internetseite der G.I.B. veröffentlicht? Die Ergebnisdokumentation der Arbeitsgruppe soll unter dem Titel „Transparenz schaffen zu kommunalen Eingliederungsleistungen, Dokumentation der Diskussionsergebnisse, Handlungsempfehlungen und Materialien der Jobcenter, AG 3 der Qualitätsarbeit im SGB II“ veröffentlicht werden. Zu 3. Wo bzw. unter welcher Rubrik wird das Ergebnis der Arbeitsgruppe “Transparenz schaffen bei kommunalen Eingliederungsleistungen“ auf der Interneitseite der G.I.B. Veröffentlicht? Die Ergebnisdokumentation der Arbeitsgruppe “Transparenz schaffen bei kommunalen Eingliederungsleistungen“ soll auf der G.I.B.-Seite bei „Themen/sgb-2-steuerung/projekt-und-praxisberichte“ unter der neu einzurichtenden Rubrik „Qualitätsarbeit im SGB II“ veröffentlicht werden. Zu 4. Wann wird das Produkt der Arbeitsgruppe „Bildung für Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbezieher“ voraussichtlich nach vorliegen? Das Ergebnis der Arbeitsgruppe liegt zwischenzeitlich vor. Dieses habe ich Ihnen zur Information als Anlage beigefügt. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
1.) Die 2016 Juli Dokumentation der Arbeitsgruppe 4 Qualitätsarbeit im SGB II mit dem Titel "Unterstützung vo…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
NRW Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS): Arbeitsgruppenprotokolle S. 26-27 des Erfahrungsberichts AG-SGB II NRW
Datum
29. April 2017
Status
1.) Die 2016 Juli Dokumentation der Arbeitsgruppe 4 Qualitätsarbeit im SGB II mit dem Titel "Unterstützung von Arbeitsuchenden mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen" wurde durch die G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH in Bottrop im Februar 2017 herausgeben. Sie ist unter folgenden Links publiziert: http://www.gib.nrw.de/themen/sgb-2-steuerung/projekt-und-praxisberichte und http://www.gib.nrw.de/themen/sgb-2-steuerung/projekt-und-praxisberichte/unterstuetzung-von-arbeitsuchenden-mit-psychischen-und-psychosomatischen-erkrankungen 2.) Der 2016 Juli Qualitätsarbeit im SGB II AG 3: „Transparenz schaffen zu kommunalen Eingliederungsleistungen" mit der Dokumentation der Diskussionsergebnisse, Handlungsempfehlungen und Materialien der Jobcenter wurde durch die G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH in Bottrop im Juli 2016 herausgeben. Sie ist unter folgenden Links publiziert: http://www.gib.nrw.de/themen/sgb-2-steuerung/projekt-und-praxisberichte und http://www.gib.nrw.de/themen/sgb-2-steuerung/projekt-und-praxisberichte/qualitaetsarbeit-im-sgb-ii-ag-3-transparenz-schaffen-zu-kommunalen-eingliederungsleistungen