NS-Belastung am Bundesarbeitsgericht

Nähere Angaben zur NSDAP-Mitgliedschaft von RichterInnen am Bundesarbeitsgericht.
In einer Antwort der Bundesregierung vom 14. Dezember 2011 (Ds. 17/8134) - auf eine parlamentarische Anfrage zur Erforschung der NS-Belastung von Bundesbehörden und -gerichten - wird mitgeteilt, dass für RichterInnen am Bundesarbeitsgericht mit Geburtsdatum bis Mai 1928 insgesamt 15 (fünfzehn) Mitgliedschaften in der NSDAP festgestellt wurden. Es wird um Auskunft gebeten, um welche Personen und Mitgliedsnummern es sich konkret und namentlich handelt, weiter um Angabe, wann der Eintritt erfolgte und ob weitere Erkenntnisse vorliegen. Schutzfristen sind mittlerweile abgelaufen. Falls dies im Einzelfall nicht der Fall sein sollte, wird um Präzisierung gebeten.

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  • Datum
    22. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nähere Angaben zur NSDAP-M…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
NS-Belastung am Bundesarbeitsgericht [#220874]
Datum
22. Mai 2021 17:21
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nähere Angaben zur NSDAP-Mitgliedschaft von RichterInnen am Bundesarbeitsgericht. In einer Antwort der Bundesregierung vom 14. Dezember 2011 (Ds. 17/8134) - auf eine parlamentarische Anfrage zur Erforschung der NS-Belastung von Bundesbehörden und -gerichten - wird mitgeteilt, dass für RichterInnen am Bundesarbeitsgericht mit Geburtsdatum bis Mai 1928 insgesamt 15 (fünfzehn) Mitgliedschaften in der NSDAP festgestellt wurden. Es wird um Auskunft gebeten, um welche Personen und Mitgliedsnummern es sich konkret und namentlich handelt, weiter um Angabe, wann der Eintritt erfolgte und ob weitere Erkenntnisse vorliegen. Schutzfristen sind mittlerweile abgelaufen. Falls dies im Einzelfall nicht der Fall sein sollte, wird um Präzisierung gebeten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220874/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/9#1 Sehr Antragsteller/in ihre nachstehende Anfrage fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministe…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: NS-Belastung am Bundesarbeitsgericht [#220874](9#1)
Datum
25. Mai 2021 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/9#1 Sehr Antragsteller/in ihre nachstehende Anfrage fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Als Behörde ist das Bundesarbeitsgericht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt und unterliegt dessen Dienstaufsicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Sicherlich ist das Arbeitsministerium für das …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: NS-Belastung am Bundesarbeitsgericht [#220874](9#1) [#220874]
Datum
25. Mai 2021 10:45
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Sicherlich ist das Arbeitsministerium für das Bundesarbeitsgericht zuständig. Allerdings war das Innenministerium offenbar federführend bei der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage. Ich gehe daher davon aus, dass Forschungsaufträge - etwa an das Bundesarchiv bzw. Lichterfelde - vom Innenministerium vergeben wurden. Jedenfalls sollte dort eine Akte mit dem Erkenntnisstand vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220874/

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/9#1 Sehr Antragsteller/in bei der Bearbeitung von Parlamentarischen Anfragen werden die Zulieferungen …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: NS-Belastung am Bundesarbeitsgericht [#220874](9#1)
Datum
25. Mai 2021 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/9#1 Sehr Antragsteller/in bei der Bearbeitung von Parlamentarischen Anfragen werden die Zulieferungen der einzelnen Ressorts von dem jeweils federführenden Ressort zur Antwort der Bundesregierung zusammengefasst. Dies geschah in diesem Fall durch das BMI. Weitergehende, als die von den Ressorts gelieferten Informationen werden dabei nicht erhoben. Daher liegen hier die von Ihnen erbetenen personenbezogenen Daten von ehemaligen Richtern und Richterinnen am Bundesarbeitsgericht dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nicht vor. Mit freundlichen Grüßen