NSA-Abhörzentrum in Wiesbaden

Anfrage an: Bundeskanzleramt

1. Alle Informationen, Unterlagen, Gutachten, die Ihnen zur Errichtung eines NSA-Abhörzentrums in Wiesbaden vorliegen. In diesem Zusammenhang ist von besonderem Interesse, ob geprüft wurde, ob die US-Pläne mit grundrechtlichen Schutzplichten des Staates kollidieren.

2. Alle weiteren Informationen über sonstige US-Pläne zum Ausbau von NSA-Aktivitäten in Deutschland.

3. Informationen zur Anwerbung von deutschen Staatsbürgern für oder im Zusammenhang mit NSA-Überwachungs- und Ausforschungsmaßnahmen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2013
  • Frist
    24. August 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle Informat…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
NSA-Abhörzentrum in Wiesbaden
Datum
23. Juli 2013 08:54
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle Informationen, Unterlagen, Gutachten, die Ihnen zur Errichtung eines NSA-Abhörzentrums in Wiesbaden vorliegen. In diesem Zusammenhang ist von besonderem Interesse, ob geprüft wurde, ob die US-Pläne mit grundrechtlichen Schutzplichten des Staates kollidieren. 2. Alle weiteren Informationen über sonstige US-Pläne zum Ausbau von NSA-Aktivitäten in Deutschland. 3. Informationen zur Anwerbung von deutschen Staatsbürgern für oder im Zusammenhang mit NSA-Überwachungs- und Ausforschungsmaßnahmen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, beiliegendes Schreiben zu…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
24. Juli 2013 08:55
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
394,7 KB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, beiliegendes Schreiben zu Ihrer Information. Mit freundlichen Grüßen Uwe Venzke Bundeskanzleramt Referat 131 Angelegenheiten des Bundesministeriums der Justiz, Justitiariat, Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz 11012 Berlin Tel: +49 30 18 400 2172 Fax: +49 30 18 400 1819
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AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsan…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
3. September 2013 20:03
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "NSA-Abhörzentrum in Wiesbaden" vom 23.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
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AW: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreihe…
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Betreff
AW: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
20. September 2013 09:37
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "NSA-Abhörzentrum in Wiesbaden" vom 23.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Wochen, 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
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AW: AW: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsf…
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Von
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Betreff
AW: AW: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
6. Oktober 2013 16:43
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "NSA-Abhörzentrum in Wiesbaden" vom 23.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Monat, 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Abwesend: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Ich bin ab Mo., 14.10.2013 wieder erreichbar. Ihr…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Abwesend: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
6. Oktober 2013 16:48
Status
Warte auf Antwort
Ich bin ab Mo., 14.10.2013 wieder erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Vorzimmer des Referats (Frau Puhle, App. 2133).
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AW: Abwesend: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, meine Inform…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: Abwesend: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
12. November 2013 19:54
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "NSA-Abhörzentrum in Wiesbaden" vom 23.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Monate, 2 Wochen überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Nach Ablauf des 19.11.2013 werde ich Klage auf Informationserteilung bzw. Bescheidung erheben. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: Abwesend: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, meine I…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Abwesend: AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
12. November 2013 20:05
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "NSA-Abhörzentrum in Wiesbaden" vom 23.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Monate, 2 Wochen überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Bundeskanzleramt
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in Ihrem Antrag bitten Sie …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
15. November 2013 15:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in Ihrem Antrag bitten Sie um vorab Mitteilung, sollte das Auskunftserschen kostenpflichtig sein. Für Ihr Auskunftsersuchen fallen voraussichtlich Kosten und Gebühren in Höhe von rd. 135 Euro an. Mit freundlichen Grüßen Uwe Venzke Bundeskanzleramt Referat 131 Angelegenheiten des Bundesministeriums der Justiz, Justitiariat, Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz 11012 Berlin Tel: +49 30 18 400 2172 Fax: +49 30 18 400 1819
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AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Venzke, die Gebühr geht in Ordnung. Die …
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
17. November 2013 22:08
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrter Herr Venzke, die Gebühr geht in Ordnung. Die genaue Prüfung der Höhe bleibt natürlich vorbehalten. Sofern Sie Unterlagen nicht freigeben können, bitte ich abstrakt um Erläuterung, um welche Unterlagen es dabei geht. Ich prüfe, dann ob mein Anspruch ggf. weiter verfolgt werden kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
IFG-Anfrage (-)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Anfrage
Datum
18. November 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
(-)