NSDAP-Mitgliedschaft von RichterInnen am Bundesarbeitsgericht

Anfrage an: Bundesarbeitsgericht

Nähere Angaben zur NSDAP-Mitgliedschaft von RichterInnen am Bundesarbeitsgericht.

In einer Antwort der Bundesregierung vom 14. Dezember 2011 (Ds. 17/8134) - auf eine parlamentarische Anfrage zur Erforschung der NS-Belastung von Bundesbehörden und -gerichten - wird mitgeteilt, dass für RichterInnen am Bundesarbeitsgericht mit Geburtsdatum bis Mai 1928 insgesamt 15 (fünfzehn) Mitgliedschaften in der NSDAP festgestellt wurden.

Das Bundesinnenministerium verwies auf meine aktuelle Anfrage hierzu an das Bundesarbeitsministerium und dieses an das Bundesarbeitsgericht. Die Zahl "15" (NSDAP-Mitgliedschaften) stamme vom BAG, ohne weitere Angaben.

Es wird daher um Auskunft gebeten, um welche Personen und Mitgliedsnummern es sich konkret und namentlich handelt, weiter um Angabe, wann der Eintritt erfolgte und ob weitere Erkenntnisse vorliegen. Insbesondere ist von Interesse, wie und auf welchem Wege die Erkentnisse erlangt worden sind, ob zum Beispiel über am BAG vorliegende Personalakten, gesonderte Karteien oder eine Anfrage beim Bundesarchiv.

Schutzfristen sind mittlerweile abgelaufen. Falls dies im Einzelfall nicht der Fall sein sollte, wird um Präzisierung gebeten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Juli 2021
  • Frist
    10. August 2021
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nähere Angaben zur NSDAP-M…
An Bundesarbeitsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
NSDAP-Mitgliedschaft von RichterInnen am Bundesarbeitsgericht [#224590]
Datum
8. Juli 2021 21:09
An
Bundesarbeitsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nähere Angaben zur NSDAP-Mitgliedschaft von RichterInnen am Bundesarbeitsgericht. In einer Antwort der Bundesregierung vom 14. Dezember 2011 (Ds. 17/8134) - auf eine parlamentarische Anfrage zur Erforschung der NS-Belastung von Bundesbehörden und -gerichten - wird mitgeteilt, dass für RichterInnen am Bundesarbeitsgericht mit Geburtsdatum bis Mai 1928 insgesamt 15 (fünfzehn) Mitgliedschaften in der NSDAP festgestellt wurden. Das Bundesinnenministerium verwies auf meine aktuelle Anfrage hierzu an das Bundesarbeitsministerium und dieses an das Bundesarbeitsgericht. Die Zahl "15" (NSDAP-Mitgliedschaften) stamme vom BAG, ohne weitere Angaben. Es wird daher um Auskunft gebeten, um welche Personen und Mitgliedsnummern es sich konkret und namentlich handelt, weiter um Angabe, wann der Eintritt erfolgte und ob weitere Erkenntnisse vorliegen. Insbesondere ist von Interesse, wie und auf welchem Wege die Erkentnisse erlangt worden sind, ob zum Beispiel über am BAG vorliegende Personalakten, gesonderte Karteien oder eine Anfrage beim Bundesarchiv. Schutzfristen sind mittlerweile abgelaufen. Falls dies im Einzelfall nicht der Fall sein sollte, wird um Präzisierung gebeten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224590/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesarbeitsgericht
Ihr Antrag nach dem IFG Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG …
Von
Bundesarbeitsgericht
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG
Datum
13. Juli 2021 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG [#224590] vom 8. Juli 2021. Die Beantwortung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin bitte ich um Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesarbeitsgericht
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 08. Juli 2021 beantworte ich wie folgt: Die gewünschte Auskunft zu den Na…
Von
Bundesarbeitsgericht
Betreff
NSDAP-Mitgliedschaft von RichterInnen am Bundesarbeitsgericht (224590)
Datum
4. August 2021 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 08. Juli 2021 beantworte ich wie folgt: Die gewünschte Auskunft zu den Namen der NSDAP-Mitglieder und NSDAP-Mitgliedsnummern kann nicht erteilt werden. Die Personalakten der zwischenzeitlich verstorbenen Bundesrichter sind in den letzten Jahren vollständig an das Bundesarchiv abgegeben worden. Hausinterne Aktenvorgänge zu Parlamentarischen Anfragen werden in regelmäßigen Abständen vernichtet. Dies betrifft auch die Unterlagen für die Zuarbeit zu der Antwort der Bundesregierung vom 14. Dezember 2011 (Ds.17/8134) auf eine parlamentarische Anfrage. Ob und inwieweit die NS Belastung auf einer Mitgliedschaft in der NSDAP beruhte, um wen es sich handelte und wie die genannte Zahl 15 zustande kam, lässt sich daher heute nicht mehr nachvollziehen. Vorstellbar ist auch, dass die Zahl auf einer Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen Arbeit beruht. Mit freundlichen Grüßen