NSO Pegasus

Anfrage an: Bundeskriminalamt

alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten, Berichten und Zwischenständen) zu NSO Pegagus, einschließich der Demonstration im Oktober 2017, wie berichtet in https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-07/ueberwachungsaffaere-spionage-software-pegasus-einsatz-deutschland-bundeskriminalamt-handydaten-rechtsstaat/komplettansicht

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
NSO Pegagus [#225167] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bundeskriminalamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
NSO Pegagus [#225167]
Datum
19. Juli 2021 11:54
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten, Berichten und Zwischenständen) zu NSO Pegagus, einschließich der Demonstration im Oktober 2017, wie berichtet in https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-07/ueberwachungsaffaere-spionage-software-pegasus-einsatz-deutschland-bundeskriminalamt-handydaten-rechtsstaat/komplettansicht
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 225167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225167/ Postanschrift Andre Meister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: NSO Pegagus [#225167] Sehr << Anrede >> Die Schreibweise "Pegagus" war ein Typo, ich me…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: NSO Pegagus [#225167]
Datum
19. Juli 2021 14:35
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Die Schreibweise "Pegagus" war ein Typo, ich meine natürlich "Pegasus". Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 225167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225167/
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: NSO Pegagus [#225167] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „NSO Pegasus“ vom 19.0…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: NSO Pegagus [#225167]
Datum
23. August 2021 09:47
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „NSO Pegasus“ vom 19.07.2021 (#225167) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um drei Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 225167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225167/
Bundeskriminalamt
Sehr geehrter Herr Meister, mit Antrag vom 19.07.2021 bitten Sie unter Hinweis auf das IFG um Zusendung aller Inf…
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
NSO Pegasus [#225167]
Datum
25. August 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, mit Antrag vom 19.07.2021 bitten Sie unter Hinweis auf das IFG um Zusendung aller Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten, Berichten und Zwischenständen) zu NSO Pegasus, einschließlich der Demonstration im Oktober 2017, wie berichtet in https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-07/ueberwachungsaffaere-spionage-software-pegasus-einsatz-deutschland-bundeskriminalamt-handydaten-rechtsstaat/komplettansicht. Über Ihren Antrag wird gemäß § 1 Abs. 1 S. 1, § 2 Nr. 1, § 3 Nr. 1 c, § 3 Nr. 2 IFG wie folgt entschieden: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Kosten werden nicht erhoben. Begründung: Zu 1 Ihr Informationsbegehren richtet sich nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG. Nach Maßgabe dieses Gesetzes hat jeder gegenüber Behörden Anspruch auf Informationszugang, soweit dem nicht Versagensgründe entgegenstehen. Die Anfrage ist jedoch aus den Gründen des § 3 Nr. 1 c, § 3 Nr. 2 IFG abzulehnen. Zum einen würde eine Offenlegung der Informationen die öffentliche Sicherheit gefährden, da sensible verwaltungsinterne Abläufe und Strukturen offengelegt werden, die die Arbeitsfähigkeit des Bundeskriminalamts und der allgemeinen polizeilichen Arbeit beeinträchtigen würden. Folglich ist der Antrag gemäß § 3 Nr. 2 IFG zu versagen. Des Weiteren sind die erbetenen Auskünfte geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen erhalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und den technischen Fähigkeiten des BKA stehen. Nach sorgfältiger Abwägung ist das BKA zu dem Schluss gekommen, dass die Offenlegung der von Ihnen begehrten Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Belange der innen und äußeren Sicherheit haben könnte. Die näheren Umstände der technischen Aufklärungsfähigkeiten und -tätigkeiten - hierzu zählt auch die Korrespondenz oder Kooperation mit konkreten Unternehmen und Dienstleistern - sind vor einem Bekanntwerden zu schützen. Mit Auskünften zu bestehenden oder in der Entwicklung befindlichen taktischen und technischen Fähigkeiten würde das BKA polizeiliche Vorgehensweisen zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung offenlegen oder Rückschlüsse darauf ermöglichen, was den Einsatzerfolg gefährden würde. Dies könnte zu einer Änderung des Verhaltens des polizeilichen Adressaten führen, wodurch eine Informationserhebung auf technischen Wegen erschwert bis unmöglich werden könnte. Dies ist jedoch nicht hinnehmbar, da die Gewinnung von Informationen durch eine IT-gestützte Strafverfolgung und Gefahrenabwehr für die gesetzliche Aufgabenerfüllung notwendig ist - vor allem bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass die Aufrechterhaltung der Belange der inneren und äußeren Sicherheit gegenüber Ihrem Informationsanspruch überwiegen. Ihr Antrag ist somit auch gemäß § 3 Nr. 1 c IFG zu versagen. Zu 2 Gemäß § 10 Abs. 1 IFG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben. Allerdings ist bei einfachen schriftlichen Auskünften, der Ablehnung oder bei Zurücknahme eines Antrags keine Gebührenerhebung vorgesehen (vgl. Nr. 9 lit. g der Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz - Bek. d. BMI v 21.11.2005 - V 5a - 130 250/16). Auslagen sind nicht entstanden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundeskriminalamt, Thaerstraße 11, 65193 Wiesbaden, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen

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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: NSO Pegagus [#225167] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „NSO Pegasus“ vom 19.0…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: NSO Pegagus [#225167]
Datum
30. August 2021 10:21
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „NSO Pegasus“ vom 19.07.2021 (#225167) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 225167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225167/