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NSU-Urteil

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das NSU-Urteil bestehend aus 3.025 Seiten.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Mai 2020
  • Frist
    1. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das NSU-Urteil bestehend au…
An Oberlandesgericht München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
NSU-Urteil [#187584]
Datum
29. Mai 2020 07:31
An
Oberlandesgericht München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das NSU-Urteil bestehend aus 3.025 Seiten. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 187584 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser [geschwärzt] hier hoch: [geschwärzt]

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Oberlandesgericht München
Sehr geehrteAntragsteller/in anonyme Anfragen können grundsätzlich nicht bearbeitet werden. Im Übrigen weise ich…
Von
Oberlandesgericht München
Betreff
„NSU-Urteil“ (#187584)
Datum
3. Juni 2020 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anonyme Anfragen können grundsätzlich nicht bearbeitet werden. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für private Dritte grundsätzlich kein Anspruch auf Überlassung eines Strafurteils besteht (BGH, Beschluss vom 20.06.2018 – 5 AR (Vs) 112/17; NJW 2018, 3123). Vielmehr ist die Übermittlung auch einer anonymisierten Urteilsabschrift an Privatpersonen nach § 475 StPO nur zulässig, wenn ein „berechtigtes Interesse“ dargetan wird, welches die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen auf Achtung ihrer Privatsphäre überwiegt. Mit freundlichen Grüßen
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