🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Nukleares Zwischenlager Berlin

Das BfE hat am 31.01.2018 per Pressemeldung erklärt: Das kerntechnische Zwischenlager in der Köpenicker Allee 120 in 10318 Berlin auf dem Gelände des BfS soll geschlossen werden.

Welche geplanten oder festgesetzten Termine gibt es bereits?

Welche jährlichen Gesamtkosten fallen für den Betrieb des Lagers inkl. Überwachung, Bewachung und baulicher Unterhaltung an?
Welche Kosten sind für den Bau des Bunkers angefallen?
Wie wird der Bunker fachgerecht zurückgebaut und wohin wird er entsorgt?

Warum wurde die dort eingelagerte Plutonium-Beryllium-Quelle nicht mit den 21 gleichen Quellen aus Gommern/Sachsen-Anhalt 2013 in die USA entsorgt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. April 2019
  • Frist
    21. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das BfE hat am 3…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nukleares Zwischenlager Berlin [#131685]
Datum
17. April 2019 09:34
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das BfE hat am 31.01.2018 per Pressemeldung erklärt: Das kerntechnische Zwischenlager in der Köpenicker Allee 120 in 10318 Berlin auf dem Gelände des BfS soll geschlossen werden. Welche geplanten oder festgesetzten Termine gibt es bereits? Welche jährlichen Gesamtkosten fallen für den Betrieb des Lagers inkl. Überwachung, Bewachung und baulicher Unterhaltung an? Welche Kosten sind für den Bau des Bunkers angefallen? Wie wird der Bunker fachgerecht zurückgebaut und wohin wird er entsorgt? Warum wurde die dort eingelagerte Plutonium-Beryllium-Quelle nicht mit den 21 gleichen Quellen aus Gommern/Sachsen-Anhalt 2013 in die USA entsorgt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nukleares Zwischenlager Berlin“ vom 17.04.2019 (…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nukleares Zwischenlager Berlin [#131685]
Datum
21. Mai 2019 06:44
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nukleares Zwischenlager Berlin“ vom 17.04.2019 (#131685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 131685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nukleares Zwischenlager Berlin“ vom 17.04.2019 (…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nukleares Zwischenlager Berlin [#131685]
Datum
21. Mai 2019 08:36
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nukleares Zwischenlager Berlin“ vom 17.04.2019 (#131685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 131685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrteAntragsteller/in entschuldigen Sie bitte die späte Antwort Ihrer Anfrage. Derzeit werden Varianten z…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Nukleares Zwischenlager Berlin
Datum
24. Mai 2019 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in entschuldigen Sie bitte die späte Antwort Ihrer Anfrage. Derzeit werden Varianten zum Abtransport  der Strahlenquelle geprüft. Ein genauer Termin, wann der Abtransport durchgeführt wird, steht noch nicht fest. Angaben zu den jährlichen Gesamtkosten für den Betrieb des Lagers inkl. Überwachung und Bewachung können nicht gemacht werden. Nach Abtransport der Quelle wird der Raum, in dem sich die Strahlenquelle befindet, auf Kontamination untersucht. Nach den entsprechenden Freimessungen bzw. entsprechenden Maßnahmen (Dekontamination) wird der Raum zur uneingeschränkten Nutzung frei gegeben.