Numerik und Stochastik Prüfungen 2013-2016 Informatik

Prüfungsaufgabe von allen Numerik und Stochastik (Einführung in die Numerik und Stochastik für Informatiker) Klausuren zwischen 2013 und 2016

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2016
  • Frist
    27. März 2016
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Prüfungsaufgab…
An Universität Stuttgart Details
Von
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Betreff
Numerik und Stochastik Prüfungen 2013-2016 Informatik [#15844]
Datum
26. Februar 2016 12:56
An
Universität Stuttgart
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Prüfungsaufgabe von allen Numerik und Stochastik (Einführung in die Numerik und Stochastik für Informatiker) Klausuren zwischen 2013 und 2016
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Universität Stuttgart
Sehr geehrtAntragsteller/in ich verweise auf § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG BaWü; "das Gesetz gilt nicht gegenüber .…
Von
Universität Stuttgart
Betreff
AW: Numerik und Stochastik Prüfungen 2013-2016 Informatik [#15844] LIFG
Datum
26. Februar 2016 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich verweise auf § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG BaWü; "das Gesetz gilt nicht gegenüber ... Hochschulen ...soweit ...Lehre ... und Prüfungen betroffen sind." Umwelt- oder Verbraucherinformationen liegen nicht vor. Freundlich grüßend Dr. Holger Bauknecht Leiter Dez. III – Studium und Promotion Universität Stuttgart http://www.uni-stuttgart.de/studieren/