Nummerierungs-Schemata für Zuteilungen von TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Sie stellen eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7

Meine Fragen:

1) Nach welchem Schema werden die Ziffern der TETRA Mobilen Netzkennungen (MNC) vergeben ?

2) Welche Kriterien gelten für die Vergabe von einstelligen Netzkennungen (z.B. MNC 8) ?

3) Welche Kriterien gelten für die Vergabe von zweistelligen Netzkennungen (z.B. MNC 10, 12) ?

4) Welche Kriterien gelten für die Vergabe von Netzkennungen im Nummernkreis MNC 100 bis 399 ?

5) Welche Kriterien gelten für die Vergabe von Netzkennungen im Nummernkreis MNC 400 bis 499 ?

6) Warum sind keine Netzkennungen im Nummernkreis MNC 500 bis 699 vergeben ?

7) Welche Kriterien gelten für die Vergabe von Netzkennungen im Nummernkreis MNC 700 bis 799 ?

8) Warum sind keine Netzkennungen im Nummernkreis MNC 800 bis 999 vergeben ?

9) Welche Kriterien gelten für die Vergabe von Netzkennungen im Nummernkreis MNC 1000 bis 1099 ?

10) Welche Kriterien gelten für die Vergabe von Netzkennungen im Nummernkreis MNC 1100 bis 1199 ?

11) Welche Kriterien gelten für die Vergabe von Netzkennungen im Nummernkreis MNC 2000 bis 2999 ?

12) Welche Kriterien gelten für die Vergabe von Netzkennungen im Nummernkreis MNC 5000 bis 5999 ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie stellen eine Li…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nummerierungs-Schemata für Zuteilungen von TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks) [#170862]
Datum
22. November 2019 21:40
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie stellen eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7 Meine Fragen: 1) Nach welchem Schema werden die Ziffern der TETRA Mobilen Netzkennungen (MNC) vergeben ? 2) Welche Kriterien gelten für die Vergabe von einstelligen Netzkennungen (z.B. MNC 8) ? 3) Welche Kriterien gelten für die Vergabe von zweistelligen Netzkennungen (z.B. MNC 10, 12) ? 4) Welche Kriterien gelten für die Vergabe von Netzkennungen im Nummernkreis MNC 100 bis 399 ? 5) Welche Kriterien gelten für die Vergabe von Netzkennungen im Nummernkreis MNC 400 bis 499 ? 6) Warum sind keine Netzkennungen im Nummernkreis MNC 500 bis 699 vergeben ? 7) Welche Kriterien gelten für die Vergabe von Netzkennungen im Nummernkreis MNC 700 bis 799 ? 8) Warum sind keine Netzkennungen im Nummernkreis MNC 800 bis 999 vergeben ? 9) Welche Kriterien gelten für die Vergabe von Netzkennungen im Nummernkreis MNC 1000 bis 1099 ? 10) Welche Kriterien gelten für die Vergabe von Netzkennungen im Nummernkreis MNC 1100 bis 1199 ? 11) Welche Kriterien gelten für die Vergabe von Netzkennungen im Nummernkreis MNC 2000 bis 2999 ? 12) Welche Kriterien gelten für die Vergabe von Netzkennungen im Nummernkreis MNC 5000 bis 5999 ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170862 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr reges Interesse an den TETRA-Netzen öffentlicher Betreiber. Nach…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Re: Nummerierungs-Schemata für Zuteilungen von TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks) [#170862]
Datum
23. Dezember 2019 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr reges Interesse an den TETRA-Netzen öffentlicher Betreiber. Nachfolgend die Antworten auf Ihre Fragen: zu 1) Das Zuteilungsverfahren für Individuelle TETRA Teilnehmerkennungen (Individual TETRA Subscriber Identity; ITSI) ist in den "Regeln für die Zuteilung von Individuellen TETRA Teilnehmerkennungen" (veröffentlicht im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Nr.23/2000 v.06.12.2000, Internet: https://www.bundesnetzagentur.de/Shared…) geregelt. Gem. Pkt. 2 Abs. 4 dieser Regeln sind die ITSI-Kennungen 262 0000 bis 262 9999 für Test- und Wirkbetriebe beantragbar, ein spezielles Schema ist in den Regeln nicht vorgesehen. zu 2) Das Zuteilungsverfahren für Individuelle TETRA Teilnehmerkennungen (Individual TETRA Subscriber Identity; ITSI) ist in den "Regeln für die Zuteilung von Individuellen TETRA Teilnehmerkennungen" (veröffentlicht im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Nr.23/2000 v.06.12.2000, Internet: https://www.bundesnetzagentur.de/Shared…) geregelt. Gem. Pkt. 2 Abs. 4 dieser Regeln sind die ITSI-Kennungen 262 0000 bis 262 9999 für Test- und Wirkbetriebe beantragbar. Es existieren keine speziellen Kriterien für die Vergabe einstelliger ITSI-Kennungen. Bei den im Bereich 0000 - 0009 vergebenen Kennungen handelt sich um Wunschkennungen der Antragsteller. zu 3) Das Zuteilungsverfahren für Individuelle TETRA Teilnehmerkennungen (Individual TETRA Subscriber Identity; ITSI) ist in den "Regeln für die Zuteilung von Individuellen TETRA Teilnehmerkennungen" (veröffentlicht im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Nr.23/2000 v.06.12.2000, Internet: https://www.bundesnetzagentur.de/Shared…) geregelt. Gem. Pkt. 2 Abs. 4 dieser Regeln sind die ITSI-Kennungen 262 0000 bis 262 9999 für Test- und Wirkbetriebe beantragbar. Es existieren keine speziellen Kriterien für die Vergabe zweistelliger ITSI-Kennungen. Bei den im Bereich 0010 - 0099 vergebenen Kennungen handelt sich um Wunschkennungen der Antragsteller. zu 4) Das Zuteilungsverfahren für Individuelle TETRA Teilnehmerkennungen (Individual TETRA Subscriber Identity; ITSI) ist in den "Regeln für die Zuteilung von Individuellen TETRA Teilnehmerkennungen" (veröffentlicht im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Nr.23/2000 v.06.12.2000, Internet: https://www.bundesnetzagentur.de/Shared…) geregelt. Gem. Pkt. 2 Abs. 4 dieser Regeln sind die ITSI-Kennungen 262 0000 bis 262 9999 für Test- und Wirkbetriebe beantragbar. Es existieren keine speziellen Kriterien für die Vergabe von ITSI-Kennungen im Bereich 0100 - 0399. Bei den diesem Bereich vergebenen Kennungen handelt es sich um Kennungen, die beginnend mit der Kennung 0100 fortlaufend vergeben wurden. zu 5) Das Zuteilungsverfahren für Individuelle TETRA Teilnehmerkennungen (Individual TETRA Subscriber Identity; ITSI) ist in den "Regeln für die Zuteilung von Individuellen TETRA Teilnehmerkennungen" (veröffentlicht im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Nr.23/2000 v.06.12.2000, Internet: https://www.bundesnetzagentur.de/Shared…) geregelt. Gem. Pkt. 2 Abs. 4 dieser Regeln sind die ITSI-Kennungen 262 0000 bis 262 9999 für Test- und Wirkbetriebe beantragbar. Es existieren keine speziellen Kriterien für die Vergabe von ITSI-Kennungen im Bereich 0400 - 0499. Bei den im Bereich 0400 - 0499 vergebenen Kennungen handelt sich um Wunschkennungen der Antragsteller. zu 6) Aus Gründen der Verwaltungseffizienz werden seit Herbst 2010 ITSI-Kennungen nur noch fortlaufend vergeben (Ausnahme: ITSI-Kennungen der BDBOS). Die Vergabe aus dem Bereich 0500 - 0699 erfolgt nach Vergabe der letzten Kennung aus dem Bereich 0400 - 0499. zu 7) Das Zuteilungsverfahren für Individuelle TETRA Teilnehmerkennungen (Individual TETRA Subscriber Identity; ITSI) ist in den "Regeln für die Zuteilung von Individuellen TETRA Teilnehmerkennungen" (veröffentlicht im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Nr.23/2000 v.06.12.2000, Internet: https://www.bundesnetzagentur.de/Shared…) geregelt. Gem. Pkt. 2 Abs. 4 dieser Regeln sind die ITSI-Kennungen 262 0000 bis 262 9999 für Test- und Wirkbetriebe beantragbar. Es existieren keine speziellen Kriterien für die Vergabe von ITSI-Kennungen im Bereich 0700 - 0799. Bei den im Bereich 0700 - 0799 vergebenen Kennungen handelt sich um Wunschkennungen der Antragsteller. zu 8) Aus Gründen der Verwaltungseffizienz werden seit Herbst 2010 ITSI-Kennungen nur noch fortlaufend vergeben (Ausnahme: ITSI-Kennungen der BDBOS). Die Vergabe aus dem Bereich 0800 - 0999 erfolgt nach Vergabe der letzten Kennung aus dem Bereich 0700 - 0799. zu 9) Der Bereich 1000 - 1100 ist für TETRA-Netze der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) reserviert. Die Vergabe erfolgt in diesem Bereich seit Herbst 2010 fortlaufend, bei der Kennung 1100 handelt es um eine Wunschkennung des Antragstellers. zu 10) Die Kennung 1100 gehört zum für die BDBOS reservierten Bereich, siehe Antwort 9. Das Zuteilungsverfahren für Individuelle TETRA Teilnehmerkennungen (Individual TETRA Subscriber Identity; ITSI) ist in den "Regeln für die Zuteilung von Individuellen TETRA Teilnehmerkennungen" (veröffentlicht im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Nr.23/2000 v.06.12.2000, Internet: https://www.bundesnetzagentur.de/Shared…) geregelt. Gem. Pkt. 2 Abs. 4 dieser Regeln sind die ITSI-Kennungen 262 0000 bis 262 9999 für Test- und Wirkbetriebe beantragbar. Es existieren keine speziellen Kriterien für die Vergabe von ITSI-Kennungen im Bereich 1101 - 1199. Die Vergabe aus dem Bereich 1101 - 1199 erfolgt nach Vergabe der letzten Kennung aus dem Bereich 0900 - 0999. zu 11) Das Zuteilungsverfahren für Individuelle TETRA Teilnehmerkennungen (Individual TETRA Subscriber Identity; ITSI) ist in den "Regeln für die Zuteilung von Individuellen TETRA Teilnehmerkennungen" (veröffentlicht im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Nr.23/2000 v.06.12.2000, Internet: https://www.bundesnetzagentur.de/Shared…) geregelt. Gem. Pkt. 2 Abs. 4 dieser Regeln sind die ITSI-Kennungen 262 0000 bis 262 9999 für Test- und Wirkbetriebe beantragbar. Es existieren keine speziellen Kriterien für die Vergabe von ITSI-Kennungen im Bereich 2000 - 2999. Bei den im Bereich 2000 - 2999 vergebenen Kennungen handelt sich um Wunschkennungen der Antragsteller. zu 12) Das Zuteilungsverfahren für Individuelle TETRA Teilnehmerkennungen (Individual TETRA Subscriber Identity; ITSI) ist in den "Regeln für die Zuteilung von Individuellen TETRA Teilnehmerkennungen" (veröffentlicht im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Nr.23/2000 v.06.12.2000, Internet: https://www.bundesnetzagentur.de/Shared…) geregelt. Gem. Pkt. 2, Abs. 4 dieser Regeln sind die ITSI-Kennungen 262 0000 bis 262 9999 für Test- und Wirkbetriebe beantragbar. Es existieren keine speziellen Kriterien für die Vergabe von ITSI-Kennungen im Bereich 5000 - 5999. Bei den im Bereich 5000 - 5999 vergebenen Kennungen handelt sich um Wunschkennungen der Antragsteller. Mit freundlichen Grüßen

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Betreff
AW: Re: Nummerierungs-Schemata für Zuteilungen von TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks) [#170862]
Datum
23. Dezember 2019 20:17
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die sehr ausführlichen Antworten. Auf diesem Wege möchte ich mich auch bei Ihnen und den involvierten Kolleginnen und Kollegen bedanken für die konstruktive Zusammenarbeit bei meinen IFG-Anfragen an die Bundesnetzagentur in diesem Jahr. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170862