Nutzbarkeit von RWTH Online

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Kürzlich erstellte Berichte und Unterlagen zur Nutzbarkeit von RWTH Online für den Semesterbetrieb ab 01.10.2018.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW)

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit und insbesondere der Studierendenschaft der RWTH Aachen zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    19. September 2018
  • Frist
    23. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzbarkeit von RWTH Online [#33631]
Datum
19. September 2018 20:11
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kürzlich erstellte Berichte und Unterlagen zur Nutzbarkeit von RWTH Online für den Semesterbetrieb ab 01.10.2018. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit und insbesondere der Studierendenschaft der RWTH Aachen zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
IFG-Anfrage zur Nutzbarkeit von RWTH-online Mein Zeichen: 922/18 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage hab…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
IFG-Anfrage zur Nutzbarkeit von RWTH-online
Datum
25. September 2018 15:28
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,8 KB


Mein Zeichen: 922/18 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich erhalten. Sie wird unter dem obigen Zeichen bearbeitet. Sie bitten darum, Ihnen „[k]ürzlich erstellte Berichte und Unterlagen zur Nutzbarkeit von RWTH Online für den Semesterbetrieb ab 01.10.2018“ zuzusenden. Leider kann ich nicht nachvollziehen, welche Art von Dokumenten Sie erfragen. Was ist das Ziel Ihrer Anfrage? Mit freundlichem Gruß