Nutzen der Registrierung von Sim-Karten

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Ich bitte sie darum mir mitzuteilen, ob es einen Nutzen hatte die Simkarten Registrierung einzuführen und auch ggf. mit Statistiken zu belegen.
Also wurden im Vergleich mehr Straftaten durch diese Methode aufgeklärt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Dezember 2021
  • Frist
    5. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte sie dar…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzen der Registrierung von Sim-Karten [#234402]
Datum
2. Dezember 2021 22:58
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte sie darum mir mitzuteilen, ob es einen Nutzen hatte die Simkarten Registrierung einzuführen und auch ggf. mit Statistiken zu belegen. Also wurden im Vergleich mehr Straftaten durch diese Methode aufgeklärt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 234402 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234402/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeskriminalamt
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihren IFG-Antrag vom 02.12.2021 teilen wir Ihnen mit, dass eine Zustellung…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
WG: Nutzen der Registrierung von Sim-Karten [#234402] - V 2021-0015585004
Datum
31. Januar 2022 07:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihren IFG-Antrag vom 02.12.2021 teilen wir Ihnen mit, dass eine Zustellung unseres Schreibens vom 29.12.2021 unter der von Ihnen angegebenen Postadresse nicht möglich war. Wir bitten Sie daher -sofern sie den Antrag weiterhin aufrechterhalten- unter Angabe des obigen Aktenzeichens um Mitteilung einer zustellfähigen Postadresse. Alternativ können Sie uns auch -sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Weg wünschen- eine persönliche E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen. Sie können die Angaben zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> senden. Mit freundlichen Grüßen