Nutzen von Fluggastkontrollen

Zu wie vielen Festnahmen führten Fluggastkontrollen an Berliner Flughäfen im Jahr 2015?
Wenn möglich, bitte mit Auflistung der Tatbestände bzw. durch Sicherheitskontrollen gewonnen Erkenntnisse.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2016
  • Frist
    2. Dezember 2016
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Alexander H
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu wie vielen Fe…
An Bundespolizeidirektion Berlin Details
Von
Alexander H
Betreff
Nutzen von Fluggastkontrollen [#18827]
Datum
31. Oktober 2016 10:42
An
Bundespolizeidirektion Berlin
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zu wie vielen Festnahmen führten Fluggastkontrollen an Berliner Flughäfen im Jahr 2015? Wenn möglich, bitte mit Auflistung der Tatbestände bzw. durch Sicherheitskontrollen gewonnen Erkenntnisse.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Alexander H <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Alexander H

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Bundespolizeidirektion Berlin
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bundespolizeidirektion Berlin SB 31 - 10 00 11 - 04/16 Sehr geehr…
Von
Bundespolizeidirektion Berlin
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
22. November 2016 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundespolizeidirektion Berlin SB 31 - 10 00 11 - 04/16 Sehr geehrter Herr Alexander H., mit E-Mail vom 31. Oktober 2016 erbaten Sie folgende Auskünfte: "Zu wie vielen Festnahmen führten Fluggastkontrollen an Berliner Flughäfen im Jahr 2015" Die bei der Bundespolizei geführte Eingangsstatistik weist für das Jahr 2015 für die Flughäfen Berlin-Tegel 291 strafprozessuale Festnahmen und 17 polizeirechtliche Ingewahrsamnahmen Berlin-Schönefeld 130 strafprozessuale Festnahmen und 5 polizeirechtliche Ingewahrsamnahmen aus. Eine Differenzierung nach Tatbeständen sieht diese Statistik jedoch nicht vor, weil es hierfür kein amtliches (polizeiliches) Erfordernis gibt. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Vorsorglich verweise ich auf den vorgegebenen Gebührenrahmen des § 10 Abs. 3 IFG i. V. m. der Informationsgebührenverordnung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Bundespolizeidirektion Berlin, Schnellerstraße 130A/140, 12439 Berlin schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen