Nützlingsverordnung - Genehmigung zur Ausbringung einer gebiets fremden Art

1) Gibt es aktuelle Pläne eine Nützlingsverordnung zu erstellen? Wenn Nein warum?

2) Wieso entscheidet der Naturschutz über den Einsatz einer aktuell als nicht etablierte Art geltendes Insekt (Samurai Wespe - Trissolcus japonicus) als Nützling?

3) Gab es seit dem 1.01.2020 Gespräche/Austausch mit dem BfN bzw. BMUV für die Genehmigung der Samurai Wespe als Nützling? Wenn ja hätte ich gerne den dazu betreffenden Schriftverkehrt und alles betreffenden Dokumente.

Ergebnis der Anfrage

Zu 1):
Das Pflanzenschutzgesetz enthält in § 6 Abs. 1 eine Ermächtigung zum Erlass einer Verordnung, die ein Genehmigungsverfahren für den Einsatz von Nützlingen ermöglicht. Von dieser Ermächtigung wurde vom BMEL nicht Gebrauch gemacht, da bisher keine fachliche Notwendigkeit bestand. Derzeit wird durch die Europäische Kommission eine Übersicht der in den Mitgliedsstaaten vorhandenen Regeln zur Nützlingsthematik erstellt, da diese in der EU nicht harmonisiert geregelt ist. Der Bericht der KOM wurde zum 31. Dezember 2022 erbeten.

Zu 2):
Ein entscheidendes Thema bei einer beabsichtigten Freisetzung ist, ob Gegenspieler auch die heimische Fauna schädigen können. Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Es stellt an die Freisetzung gebietsfremder Arten strenge Anforderungen. Nach § 40 Abs. 1 BNatSchG ist die Genehmigung zu versagen, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten nicht auszuschließen ist; zuständig für diese Bewertung ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN).

Zu 3):
Das BMEL hat mit dem BfN bzw. BMUV für die Genehmigung der Samurai-Wespe als Nützling keine direkten Gespräche im angefragten Zeitraum geführt. Im Rahmen der Arbeitsgruppe („Pflanzenschutz und Biodiversität“) des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) wurde die Thematik angesprochen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Gibt es aktuel…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nützlingsverordnung - Genehmigung zur Ausbringung einer gebiets fremden Art [#236839]
Datum
5. Januar 2022 15:21
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Gibt es aktuelle Pläne eine Nützlingsverordnung zu erstellen? Wenn Nein warum? 2) Wieso entscheidet der Naturschutz über den Einsatz einer aktuell als nicht etablierte Art geltendes Insekt (Samurai Wespe - Trissolcus japonicus) als Nützling? 3) Gab es seit dem 1.01.2020 Gespräche/Austausch mit dem BfN bzw. BMUV für die Genehmigung der Samurai Wespe als Nützling? Wenn ja hätte ich gerne den dazu betreffenden Schriftverkehrt und alles betreffenden Dokumente.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236839/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Sta…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Nützlingsverordnung - Genehmigung zur Ausbringung einer gebiets fremden Art [#236839]
Datum
7. Januar 2022 07:52
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
263,3 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 05.01.2022 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ihre Anfrage an FragdenStaat Sehr Antragsteller/in beigefügt übersende ich Ihnen die Antwort zu Ihrer Anfrage bezü…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihre Anfrage an FragdenStaat
Datum
26. Januar 2022 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in beigefügt übersende ich Ihnen die Antwort zu Ihrer Anfrage bezüglich des Einsatzes der Samurai-Wespe Mit freundlichen Grüßen