Nutzung der Bundesagentur für Arbeit zu Wahlkampfzwecken.

Der SPD-Kanzlerkandidat berichtet unter anderem über seinen Twitter Kanal https://twitter.com/MartinSchulz/status/838372962294251521 über einen Besuch in der Arbeitsagentur Aachen. Dabei darf ich auch auf die einschlägigen Presseberichte verweisen.

Generell ist die staatliche Verwaltung, in die zumindest im erweiterten Sinne auch die Bundesagentur für Arbeit und ihre Substruktur zählt, verpflichtet sich politisch neutral zu verhalten. Insbesondere Wahlkampfauftritte dürften daher generell untersagt sein. Martin Schulz ist weder Abgeordneter noch besitzt er derzeit ein sonstiges staatliches Amt.

Ich bitte daher um Zusendung der Genehmigung dieses Besuches sowie des diesbezüglichen Schriftverkehr. Zusätzlich bitte ich um Zusendung der generellen Regelungslage innerhalb Ihres Einflussbereiches, was die Besuche von Politikern und die Nutzung von Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit für Wahlkampfauftritte anbelangt.

Bitte richten Sie Ihre Antwort an meine Anschrift <<E-Mail-Adresse>>

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. März 2017
  • Frist
    7. April 2017
  • Ein:e Follower:in
Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der SPD-Kanzlerk…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Nutzung der Bundesagentur für Arbeit zu Wahlkampfzwecken. [#20603]
Datum
6. März 2017 20:01
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der SPD-Kanzlerkandidat berichtet unter anderem über seinen Twitter Kanal https://twitter.com/MartinSchulz/status/838372962294251521 über einen Besuch in der Arbeitsagentur Aachen. Dabei darf ich auch auf die einschlägigen Presseberichte verweisen. Generell ist die staatliche Verwaltung, in die zumindest im erweiterten Sinne auch die Bundesagentur für Arbeit und ihre Substruktur zählt, verpflichtet sich politisch neutral zu verhalten. Insbesondere Wahlkampfauftritte dürften daher generell untersagt sein. Martin Schulz ist weder Abgeordneter noch besitzt er derzeit ein sonstiges staatliches Amt. Ich bitte daher um Zusendung der Genehmigung dieses Besuches sowie des diesbezüglichen Schriftverkehr. Zusätzlich bitte ich um Zusendung der generellen Regelungslage innerhalb Ihres Einflussbereiches, was die Besuche von Politikern und die Nutzung von Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit für Wahlkampfauftritte anbelangt. Bitte richten Sie Ihre Antwort an meine Anschrift <<E-Mail-Adresse>>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mohammed Al Sharkey <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vom 0…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Nutzung der Bundesagentur für Arbeit zu Wahlkampfzwecken. [#20603]
Datum
20. März 2017 13:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vom 06.03.2017. Sie bitten darin (1) um Zusendung der Genehmigung des Besuchs von Martin Schulz in der Agentur für Arbeit Aachen sowie des diesbezüglichen Schriftverkehrs; (2) um Zusendung der generellen Regelungslage die Besuche von Politikern und die Nutzung von Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit für Wahlkampfauftritte betreffend. Zu (1): Besuche von Abgeordneten aller Parteien in den Behörden ihres jeweiligen Wahlbezirks sind in allen Ressortbereichen grundsätzlich üblich und bedürfen nach der geltenden Gesetzeslage keiner formellen Genehmigung. Selbstverständlich wurde der Termin zwischen dem Büro von Herrn Schulz und der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Aachen im Vorfeld telefonisch abgestimmt und dabei die Einzelheiten des Ablaufs besprochen. Zu (2): Als gesetzlicher Maßstab sind bei Besuchen die gesetzlichen Regelungen des § 13 SGB I (Verpflichtung der BA zur umfassenden Öffentlichkeitsarbeit) und des § 60 Bundesbeamtengesetz (Verpflichtung der Beschäftigten, bei eigener politischer Betätigung Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren) heranzuziehen und im Zusammenspiel zu berücksichtigen. Eine generelle Regelung zum Ablauf von Besuchen von Politikerinnen und Politikern in den Dienststellen der BA ist jedoch nicht schriftlich niedergelegt und kann Ihnen daher nicht als Unterlage zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Email. Herr Schulz war zu diesem Zeitpunkt bereits kein Abge…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: AW: Nutzung der Bundesagentur für Arbeit zu Wahlkampfzwecken. [#20603]
Datum
20. März 2017 16:56
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Email. Herr Schulz war zu diesem Zeitpunkt bereits kein Abgeordneter mehr bzw. hatte seinen Mandatsverzicht bereits geäussert. Insbesondere war er auch kein Abgeordneter in Deutschland, sondern dem Europäischen Parlament, die keinerlei Zuständigkeit für die Bundesagentur für Arbeit besitzt. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 20603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, vielen Dank für Ihren ergänzenden Hinweis zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfr…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: AW: Nutzung der Bundesagentur für Arbeit zu Wahlkampfzwecken. [#20603]
Datum
28. März 2017 11:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, vielen Dank für Ihren ergänzenden Hinweis zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vom 06.03.2017. Auch unter Berücksichtigung der Mandatsniederlegung stellt sich die Ihnen am 20.03.2017 bereits mitgeteilte Sach- und Rechtslage unverändert dar. Mit freundlichen Grüßen

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Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort vom 28.03.2017 ist nicht nachvollziehbar. Sie haben am 20.03.2017 aus…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Nutzung der Bundesagentur für Arbeit zu Wahlkampfzwecken. [#20603]
Datum
28. März 2017 12:18
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort vom 28.03.2017 ist nicht nachvollziehbar. Sie haben am 20.03.2017 ausdruecklich darauf verwiesen, dass Besuche von Abgeordneten in ihren Wahlkreisen durchaus ueblich waren. Zum Zeitpunkt des Besuches und der Nutzung der Arbeitsagentur als Plattform fuer seinen Wahlkampf war Herr Schulz jedoch bereits nicht mehr Abgeordneter, sondern lediglich designierter Parteivorsitzender der SPD und designierter Spitzenkandidat der SPD. Er war zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht als SPD-Kandidat formell aufgestellt; dies ist erst am 26.03.2017 erfolgt. Deshalb kann nicht nachvollzogen werden, wie sich die Sachlage dadurch nicht anders darstellt. Herr Schulz hat als Privatperson die Einrichtungen der Arbeitsagentur fuer Privatzwecke genutzt. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 20603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey