Nutzung der Corona-Warn-App in/von der Stadt Weinheim

Anfrage an: Stadt Weinheim

- Informationen darüber, ob die Corona-Warn-App mit Ihrer Event-Check-In-Funktion seitens der Stadt Weinheim in städtischen Einrichtungen oder bei städtischen Veranstaltungen genutzt wird. Falls ja, wo? Falls nein, warum nicht?
- Laut der Auskunft der Stadt Weinheim in einer Anfrage zur Luca-App (vgl. https://fragdenstaat.de/a/233117) warb die Stadt Weinheim bzw. Herr Oberbürgermeister Just für die Luca-App. Wurde seitens der Stadt die Corona-Warn-App ebenso stark thematisiert und beworben? Wenn ja, in welcher Form und bei welchem Publikum? Falls nein, warum nicht?
- Wurde beim Bewerben der Luca-App auf die Alternative der Corona-Warn-App und insbesondere auf die nicht abreißende Kritik an der Luca-App hingewiesen?
- Warum wird die Corona-Warn-App auf der Webseite der Stadt Weinheim (vgl. https://www.weinheim.de/startseite/stadtthemen/corona.html) nicht ebenso vorgestellt, obwohl sie ebenfalls zur Corona-Eindämmung beitragen könnte?
- Sofern die Luca-App seitens der Stadt Weinheim weiterhin eingesetzt wird: Da die Corona-Warn-App laut der CoronaVO in Baden-Württemberg ebenfalls eingesetzt werden kann (vgl. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/ein-weiterer-schritt-zurueck-zur-normalitaet/, "Die Datenverarbeitung gemäß § 8 der Corona-Verordnung ist künftig auch durch Verwendung der Corona-Warn-App oder vergleichbarer Apps möglich.") und hier weniger Daten erfasst werden würden, da die Kontaktnachverfolgung hier anonym erfolgt, - was ist die Rechtsgrundlage, trotzdem mehr Daten via Luca zu erfassen?
- Alle Dokumente der Stadt Weinheim, die sich mit der Corona-Warn-App beschäftigen, einschließlich Protokolle von Gremien oder Besprechungen, Schriftverkehr, Weisungen, Werbematerialien, die von der Stadt erstellt oder benutzt wurden, Medienpläne für Social Media Posts und Sonstiges. Persönliche Daten können geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Fuhrmann
Sebastian Fuhrmann
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informatione…
An Stadt Weinheim Details
Von
Sebastian Fuhrmann
Betreff
Nutzung der Corona-Warn-App in/von der Stadt Weinheim [#236878]
Datum
5. Januar 2022 22:10
An
Stadt Weinheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen darüber, ob die Corona-Warn-App mit Ihrer Event-Check-In-Funktion seitens der Stadt Weinheim in städtischen Einrichtungen oder bei städtischen Veranstaltungen genutzt wird. Falls ja, wo? Falls nein, warum nicht? - Laut der Auskunft der Stadt Weinheim in einer Anfrage zur Luca-App (vgl. https://fragdenstaat.de/a/233117) warb die Stadt Weinheim bzw. Herr Oberbürgermeister Just für die Luca-App. Wurde seitens der Stadt die Corona-Warn-App ebenso stark thematisiert und beworben? Wenn ja, in welcher Form und bei welchem Publikum? Falls nein, warum nicht? - Wurde beim Bewerben der Luca-App auf die Alternative der Corona-Warn-App und insbesondere auf die nicht abreißende Kritik an der Luca-App hingewiesen? - Warum wird die Corona-Warn-App auf der Webseite der Stadt Weinheim (vgl. https://www.weinheim.de/startseite/stadtthemen/corona.html) nicht ebenso vorgestellt, obwohl sie ebenfalls zur Corona-Eindämmung beitragen könnte? - Sofern die Luca-App seitens der Stadt Weinheim weiterhin eingesetzt wird: Da die Corona-Warn-App laut der CoronaVO in Baden-Württemberg ebenfalls eingesetzt werden kann (vgl. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/ein-weiterer-schritt-zurueck-zur-normalitaet/, "Die Datenverarbeitung gemäß § 8 der Corona-Verordnung ist künftig auch durch Verwendung der Corona-Warn-App oder vergleichbarer Apps möglich.") und hier weniger Daten erfasst werden würden, da die Kontaktnachverfolgung hier anonym erfolgt, - was ist die Rechtsgrundlage, trotzdem mehr Daten via Luca zu erfassen? - Alle Dokumente der Stadt Weinheim, die sich mit der Corona-Warn-App beschäftigen, einschließlich Protokolle von Gremien oder Besprechungen, Schriftverkehr, Weisungen, Werbematerialien, die von der Stadt erstellt oder benutzt wurden, Medienpläne für Social Media Posts und Sonstiges. Persönliche Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann Anfragenr: 236878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236878/ Postanschrift Sebastian Fuhrmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann

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Stadt Weinheim
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, die jeweiligen Stellen, die die Datenverarbeitung nach der Corona Verordnung als Ver…
Von
Stadt Weinheim
Betreff
Antw: Nutzung der Corona-Warn-App in/von der Stadt Weinheim [#236878]
Datum
2. Februar 2022 17:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, die jeweiligen Stellen, die die Datenverarbeitung nach der Corona Verordnung als Veranstalter vornehmen müssen, entscheiden sich eigenverantwortlich dafür, in welcher Form sie das tun. Sie sind hierzu zwar gesetzlich verpflichtet. Das "Wie", also mittels welcher App beispielsweise, ist jedoch den jeweiligen Stellen überlassen. Beispielsweise nutzt und bewirbt die Stadtbibliothek sowohl die Luca-App, als auch die Corona-Warn-App. Auf beide Möglichkeiten wird im Eingangsbereich (s. anhängendes Foto), sowie auf deren Homepage https://www.weinheim.de/startseite/st...) und auch im Online-Katalog (https://bibliotheken.komm.one/weinheim/) hingewiesen und beide Apps nutzen den gleichen ausgehängten QR-Code. Das Kulturbüro, das für sämtliche städtische Veranstaltungen verantwortlich ist, nutzt hingegen ausschließlich die Luca-App. Denn die Corona-Warn-App arbeitet nach ihrer Installation mit eingeschaltetem Bluetooth selbstständig im Hintergrund. Anwender bleiben dabei anonym, kein Gesundheitsamt kann über die Corona-Warn-App mit ihnen Kontakt aufnehmen. Luca bietet neben einer Kontaktnachverfolgung auch eine Art Kontaktdatenverwaltung. Hier werden neben persönlichen Daten auch Aufenthaltsorte gesammelt. Darüber hinaus können so in einem Infektionsfall auch die Gesundheitsämter, die Luca an ihr System angebunden haben, die Kontaktpersonen aktiv informieren. Die Corona-Warn-App kann über ein Infektionsrisiko informieren, falls infizierte Personen die App ebenfalls verwenden, stets ihr Bluetooth eingeschaltet hatten und ihr positives Testergebnis in der App eingetragen haben. Es gibt bestenfalls eine Information über ein Infektionsrisiko - damit müssen Anwender selbst aktiv werden und sich mit ihren Hausärzten oder Gesundheitsämtern in Verbindung setzen. Bei der Luca-App können Gesundheitsämter auf Kontaktdaten zugreifen und Anwender informieren. Die Effizienz der Kontaktverfolgung ist bei der Warn-App daher ausschließlich von der eigenverantwortlichen Meldung der Anwender abhängig. Als Veranstalter ist das Kulturbüro für die Kontaktdatenerfassung verpflichtet und kann aufgrund des Umfangs von Veranstaltungen dieser Pflicht über die Corona-Warn-App nicht ebenso effizient nachkommen, da die Corona-Warn-App keine Daten ans Gesundheitsamt übermitteln kann. Meiner Information nach wurde die Corona-Warn-App mit ihrer Check-In Funktion daher auch nicht derart thematisiert, da sie wiederum auch nicht vom Rhein-Neckar-Kreis, dem die Stadt Weinheim angehört, derart für das Check-In thematisiert und empfohlen wurde. Die Stadt Weinheim hat sich dabei an die Empfehlungen übergeordneter Stellen gehalten. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg hatte dementsprechend die Nutzung der Luca-App in seiner Stellungnahme empfohlen. https://www.baden-wuerttemberg.datens... Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 8 IV der Corona VO. Danach kann die Erhebung und Speicherung auch in einer für den zur Datenverarbeitung Verpflichteten nicht lesbaren Ende-zu-Ende-verschlüsselten Form nach dem Stand der Technik erfolgen. Das ist bei der Luca-App der Fall. Die Daten der Anwesenheit werden nur verschlüsselt über den QR-Code erhoben und im Falle einer Infektion bittet das Gesundheitsamt den Veranstalter um Freigabe der verschlüsselten Daten. Nur das Gesundheitsamt kann diese dann über einen digitalen Schlüssel entschlüsseln. Soweit Sie von der Landesseite Baden-Württemberg zitierten: "Die Datenverarbeitung gemäß § 8 der Corona-Verordnung ist künftig auch durch Verwendung der Corona-Warn-App oder vergleichbarer Apps möglich", so ist die Warn-App dort lediglich beispielhaft genannt und die Datenverarbeitung ist ausdrücklich auch mittels vergleichbaren Apps möglich. Außerdem bietet alternativ sowohl die Stadtbibliothek, als auch das Kulturbüro bei seinen Veranstaltungen die analoge Datenerfassung mittels Papierformular an. Mit freundlichen Grüßen Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Weinheim Stadt Weinheim [geschwärzt] 69469 ( [geschwärzt]) Weinheim Email: [geschwärzt] World-Wide-Web-Homepage http://www.weinheim.de >>> "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] >>> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? 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