Nutzung der Frequenz 448,475 MHz

Anfrage an: Bundesnetzagentur

An wen ist die Frequenz 448,475 MHz vergeben? Nach öffentlichen Informationen wurde diese in den 1990ern der Miniruf GmbH erteilt, diese existiert in dieser Form jedoch nicht mehr. Bedeutet dies, dass dadurch dieses Frequenzband von niemandem genutzt wird?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2018
  • Frist
    23. November 2018
  • Ein:e Follower:in
Thomas Skowron
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An wen ist die F…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Thomas Skowron
Betreff
Nutzung der Frequenz 448,475 MHz [#34146]
Datum
21. Oktober 2018 20:48
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An wen ist die Frequenz 448,475 MHz vergeben? Nach öffentlichen Informationen wurde diese in den 1990ern der Miniruf GmbH erteilt, diese existiert in dieser Form jedoch nicht mehr. Bedeutet dies, dass dadurch dieses Frequenzband von niemandem genutzt wird?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Skowron <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Skowron

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Skowron, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Frequenz 448,475 MHz ist im Frequenzplan der Bunde…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Antwort 224 zu: Nutzung der Frequenz 448,475 MHz [#34146]
Datum
23. Oktober 2018 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Skowron, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Frequenz 448,475 MHz ist im Frequenzplan der Bundesrepublik Deutschland der Frequenznutzung "Funkruf" zur Übertragung von digitalen Signalen zur einseitigen Nachrichtenübermittlung gewidmet. Die Frequenz ist bundesweit der Zuteilungsinhaberin E*Message in Berlin zugeteilt. Mit freundlichen Grüßen