Nutzung der Gelder durch Bikesharing-"Steuer"
Die Publikation "buten un binnen" berichtet, dass sich Bikesharing-Anbieter die in Bremen vor kurzem angefangen haben wieder zurückziehen, da eine "Steuer" von 1€ pro Fahrrad und Monat erhoben würde.
(Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/fahrraeder-leihen-und-leasen100.html)
Wofür soll das Geld welches durch diese "Steuer" eingenommen wird verwendet werden?
Was sprach gegen eine Kreuzfinanzierung aus Überschüssen anderer Steuergelder?
Warum muss ein lokaler Ansprechpartner vorhanden sein? Ist es nicht auch möglich dass z.B. ein chinesisches Unternehmen verschiedene deutsche Fahrradhändler mit der Instandhaltung von Bikesharing-Rädern beauftragt?
So wie es aussieht wird sich mit den Vorgaben die gesetzt wurden auch bis auf weiteres meiner Vermutung nach kein Bikesharing-Anbieter in Bremen niederlassen, was wiederum dem Fortschritt und damit dem Ansehen von Bremen als Bundesland schadet.
Die Vorgaben für Bikesharing verhindern meines Erachtens vollständig die unübersehbare Globalisierung ohne die auch in Zukunft viele solcher Projekte nicht möglich sind.
Ich möchte Sie hiermit informieren dass diese Frage und Ihre Antwort direkt auf fragdenstaat.de veröffentlicht wird. Ist eine öffentliche Antwort nicht möglich bitte ich um Nennung eines plausiblen Grunds.
Ergebnis der Anfrage
- Steuern sind nicht zweckgebunden.
- Im Artikel von "buten un binnen" handelt es sich um ein "sprachliches Missverständnis".
- Für Erträge in Deutschland wird auch für ausländische Unternehmen Umsatzsteuer fällig, die bezahlt werden muss um weiterhin Dienstleistung anbieten zu dürfen.
- (dies geht nicht aus der Antwort hervor, sondern wird nur auf der Bildebene übermittelt): bisherige Bikesharing-Anbieter in Bremen entrichteten diese Steuer VERMUTLICH nicht, weshalb sie ihre Dienstleistung einstellen mussten.
Anfrage erfolgreich
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Datum11. Juni 2018
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13. Juli 2018
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