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Nutzung der Haushaltsmittel zur Digitalisierung

Laut Haushaltsplan (Einzelplan 16 Seite 68) für das Haushaltsjahr 2021 sollten im letzten Jahr 2,1 Millionen Euro für verschiedene Maßnahmen im Bereich Digitalisierung zur Verfügung gestanden haben. Ich würde gerne wissen, was konkret damit gemacht wurde.

Welche Maßnahmen und Projekte wurden umgesetzt, welche Technologien eingeführt oder ausgebaut, welche Konzepte von diesem Budget erarbeitet? Welche Studien erstellt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
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Lukas Ruge
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Haushaltspla…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Nutzung der Haushaltsmittel zur Digitalisierung [#238718]
Datum
24. Januar 2022 19:36
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Haushaltsplan (Einzelplan 16 Seite 68) für das Haushaltsjahr 2021 sollten im letzten Jahr 2,1 Millionen Euro für verschiedene Maßnahmen im Bereich Digitalisierung zur Verfügung gestanden haben. Ich würde gerne wissen, was konkret damit gemacht wurde. Welche Maßnahmen und Projekte wurden umgesetzt, welche Technologien eingeführt oder ausgebaut, welche Konzepte von diesem Budget erarbeitet? Welche Studien erstellt?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 238718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238718/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge

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Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrter Herr Ruge, vielen Dank für Ihre Anfrage. Anbei übersende ich Ihnen einen Auszug aus dem Maßnahmenpla…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
AW: [EXTERN] Nutzung der Haushaltsmittel zur Digitalisierung [#238718]
Datum
28. Januar 2022 17:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ruge, vielen Dank für Ihre Anfrage. Anbei übersende ich Ihnen einen Auszug aus dem Maßnahmenplanungssystem, aus dem Sie die Verwendung der entsprechenden Mittel entnehmen können. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 IZG SH ergeht diese Auskunft kostenfrei. Gegen die Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, - Referat V 30 Grundsatzangelegenheiten Digitalisierung und E-Government - Postfach 7151, 24171 Kiel, <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Widerspruch einlegen. Mit freundlichen Grüßen