Nutzung der Kröpelinerstr.

Karten über die Nutzung der Gebäude Kröpelinerstr. 61 - 64 und Universitätsplatz 7 - 10. Wenn vorhanden auch über die Vornutzung der Immobilien in den letzten Jahren. Bitte leiten sie mich an entsprechende Institutionen weiter, falls sie diese Information nicht haben.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2016
  • Frist
    19. Juli 2016
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Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Karten üb…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Nutzung der Kröpelinerstr. [#17121]
Datum
17. Juni 2016 08:58
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Karten über die Nutzung der Gebäude Kröpelinerstr. 61 - 64 und Universitätsplatz 7 - 10. Wenn vorhanden auch über die Vornutzung der Immobilien in den letzten Jahren. Bitte leiten sie mich an entsprechende Institutionen weiter, falls sie diese Information nicht haben.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder

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Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Nutzung der Kröpeliner Straße, Universitätsplatz Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde mir zur Beantwortu…
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Nutzung der Kröpeliner Straße, Universitätsplatz
Datum
21. Juni 2016 17:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde mir zur Beantwortung weitergeleitet. Zur Nutzung der von Ihnen genannten Adressen Kröpeliner Str. 61 bis 64 und Universitätsplatz 7 bis 10 kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Kröpeliner Straße 61 bis 63: Wirtschaftsart Gebäude- und Freifläche, Tatsächliche Nutzung Wohnen mit Handel und Dienstleistung Kröpeliner Straße 64: Wirtschaftsart Gebäude- und Freifläche, Tatsächliche Nutzung Handel Universitätsplatz 7 bis 10: Wirtschaftsart Gebäude- und Freifläche, Tatsächliche Nutzung Wohnen mit Handel und Dienstleistung Zur Vornutzung (welcher Zeitraum auch immer gemeint ist) geben die Daten des Liegenschaftskatasters keine Auskunft. Uns ist nicht bekannt, ob es solche Informationen gibt und, wenn ja, wer solche Informationen registriert. Karten aus dem Liegenschaftskatster können wir auf Grundlage des IFG-MV nicht kostenfrei abgeben, da das Liegenschaftskataster durch eine besondere Rechtsvorschrift (§1 (3) IFG-MV) geregelt ist (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M- ( http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?nid=0&showdoccase=1&doc.id=jlr-GeoInfVermGMVrahmen&st=lr )V). Für die Erteilung von Auskünften gilt die Vermessungskostenverordnung - (VermKostVO-MV) ( http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=jlr-VermKostVMV2014rahmen&st=lr&doctyp=BSBayern&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint ) . Wir erteilen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster aufgrund eines schriftlichen Antrags. Bitte beachten Sie, dass eine wirksame Antragserteilung eine Personalisierung erfordert und deshalb mit der Angabe der Wohnanschrift des Antragstellers erfolgen muss. Ihren Antrag können Sie an folgende Adresse richten: Hansestadt Rostock Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt Holbeinplatz 14 18069 Rostock Fax: 0381-381 6902 Email: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen