Nutzung der Luca-App

Anfrage an: Stadt Weinheim

Bitte senden Sie mir alle internen Unterlagen (z. B. Weisungen, Verträge, Nutzungshinweise, Datenschutzgutachten, Abwägung von Alternativen, Sonstiges) zur Nutzung der Luca-App sowie eine Aufstellung aller Einsatzbereiche der Luca-App zu.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. November 2021
  • Frist
    18. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden S…
An Stadt Weinheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung der Luca-App [#233117]
Datum
16. November 2021 21:05
An
Stadt Weinheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir alle internen Unterlagen (z. B. Weisungen, Verträge, Nutzungshinweise, Datenschutzgutachten, Abwägung von Alternativen, Sonstiges) zur Nutzung der Luca-App sowie eine Aufstellung aller Einsatzbereiche der Luca-App zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233117/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Weinheim
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadt Weinheim
Betreff
Wtrlt: Nutzung der Luca-App [#233117]
Datum
23. November 2021 15:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Weinheim
Sehr Antragsteller/in die Stadt Weinheim nutzt die Luca-App ausschließlich in der Stadtbibliothek sowie für städt…
Von
Stadt Weinheim
Betreff
Antw: Wtrlt: Nutzung der Luca-App [#233117]
Datum
16. Dezember 2021 17:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Stadt Weinheim nutzt die Luca-App ausschließlich in der Stadtbibliothek sowie für städtische Veranstaltungen im Kulturbereich. Außerdem wurde die App im Sepp-Herberger-Stadion zum Selbst-Check-In genutzt und ebenso bei Öffentlichkeitsveranstaltungen in der Stadthalle, bei städtischen Empfängen des Oberbürgermeisters sowie zeitweise bei gemeinderätlichen Gremien. Als interne Dokumente existieren zum einen der Auftragsverarbeitungsvertrag, sowie die Datenschutzinformationen. Es existiert weiter eine Presseinformation des Rhein-Neckar-Kreises, wonach die Kommunen zu einer Infoveranstaltung hinsichtlich der App-Nutzung eingeladen wurden und die Nutzung empfohlen wurde, sowie eine interne Pressemitteilung, nach der Herr Oberbürgermeister Just sodann ebenfalls für den Einsatz der App warb und die App dann in den jeweiligen Bereichen gebucht wurde. Weitere Unterlagen existieren demnach nicht. Denn der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg hatte zu der Thematik nach umfangreichen Untersuchungen bereits Stellung genommen und die Nutzung der Luca-App als datenschutzkonform angesehen und sogar im Bereich von Veranstaltungen empfohlen. Diese habe ich Ihnen ebenfalls angehängt. Auch abrufbar: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/stellungnahme-des-landesbeauftragten-zur-luca-app-online/ Bei der Luca-App handelt es sich zudem um eine private App einer Gesellschaft, bei der Nutzungsverträge abgeschlossen werden, wenn die App von einem Veranstalter, Gastronom usw. zum "Einchecken" genutzt wird. Weiterhin besteht dann jeweils ein Vertragsverhältnis zwischen App-Nutzer und App-Betreiber. Hier auch die Datenschutzerklärung der App: https://www.luca-app.de/app-privacy-policy/ Die oben genannten Unterlagen habe ich Ihnen anbei angehängt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Übersendung. Gibt es zu den von Ihnen beschriebenen Einsätzen…
An Stadt Weinheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Nutzung der Luca-App [#233117]
Datum
17. Dezember 2021 10:55
An
Stadt Weinheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Übersendung. Gibt es zu den von Ihnen beschriebenen Einsätzen keine internen Dokumente? Beispielsweise müssen die Stadtbücherei oder die städtischen Veranstaltungen im Kulturbereich ja irgendwie davon erfahren haben, dass und wie sie die App einsetzen sollen, ebenso wird der Einsatz bei den gemeinderätlichen Gremien wahrscheinlich ebenfalls nicht mündlich übermittelt worden sein. Zur Klarstellung: Dies ist keine Folgefragestellung, ich hatte alle internen Dokumente angefordert und bin nun etwas erstaunt, dass keinerlei Dokumente vorliegen sollen, die sich auf die interne Kommunikation zur Nutzung beziehen. Vielleicht können Sie dies nochmals prüfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233117/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung der Luca-App“ vom 16.11.2021 (#233117)…
An Stadt Weinheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Nutzung der Luca-App [#233117]
Datum
6. Januar 2022 18:50
An
Stadt Weinheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung der Luca-App“ vom 16.11.2021 (#233117) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Ich hatte Ihnen mitgeteilt, dass Sie anscheinend nicht alle vorliegenden internen Dokumente übersandt haben. Ich habe von Ihnen die fehlenden Dokumente trotz dieser Mitteilung bisher nicht erhalten. Bitte senden Sie mir die Unterlagen aus meiner Anfrage vom 16. November 2021 unverzüglich zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233117/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Weinheim
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage hatten wir rechtzeitig und fristgemäß bereits am 16.12.2021 vollständig beantw…
Von
Stadt Weinheim
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Nutzung der Luca-App [#233117]
Datum
10. Januar 2022 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage hatten wir rechtzeitig und fristgemäß bereits am 16.12.2021 vollständig beantwortet. Weitere Unterlagen sind nicht vorhanden. Dass Sie der Auffassung waren, wir hätten Ihnen noch Unterlagen vorenthalten, lässt unsere vollständige Antwort nicht als verfristet erscheinen. Deshalb hatte ich Ihnen auch die Presseinformationen zur Verfügung gestellt, woraus sich ergibt, wie man intern von der Nutzung sowie der Funktionsweise erfahren hat. Zum einen existiert die Presseinformation des Rhein-Neckar-Kreises, nach der die Gemeinden an einer Infoveranstaltung teilnehmen konnten. Dort konnte man dann davon Kenntnis erlangen, wie man die App nutzen kann. Man hat dann z.B. vom Kulturbüro bei Interesse wegen der Pressemitteilung des Rhein-Neckar-Kreises an der Infoveranstaltung teilgenommen. Die entsprechenden Stellen haben dann auch nochmal durch die Ihnen ebenfalls zur Verfügung gestellte Presseinformation der Stadt Weinheim intern davon erfahren, dass sie die App nutzen sollen. Dann ist es so, dass der jeweils Verantwortliche sich sozusagen online bei der Luca-App anmeldet und diese "bucht". Dort ist dann der Ihnen bereits versendete Auftragsverarbeitungsvertrag abrufbar, den man unterzeichnet und die Datenschutzerklärung, die man ausfüllt. Auch diese hatte ich angefordert und Ihnen bereits zur Verfügung gestellt. Ich hoffe, dass wir Ihnen Ihre Fragen beantworten konnten. Mit freundlichen Grüßen