Nutzung der Segways im Namen des Polizeipräsidium Freiburg

- eine Liste, wie viele Segways im Namen des Polizeipräsidium Freiburg in Benutzung sind,
- alle Dokumente (wahlweise zu Teilen geschwärzt) darüber, wie die Nutzung der Segways im Namen des Polizeipräsidium Freiburg in der Zukunft geplant ist,
- die Kosten, die durch die Nutzung der Segways im Namen des Polizeipräsidium Freiburg bisher entstanden sind

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. November 2017
  • Frist
    29. Dezember 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Liste, …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung der Segways im Namen des Polizeipräsidium Freiburg [#25500]
Datum
29. November 2017 21:10
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Liste, wie viele Segways im Namen des Polizeipräsidium Freiburg in Benutzung sind, - alle Dokumente (wahlweise zu Teilen geschwärzt) darüber, wie die Nutzung der Segways im Namen des Polizeipräsidium Freiburg in der Zukunft geplant ist, - die Kosten, die durch die Nutzung der Segways im Namen des Polizeipräsidium Freiburg bisher entstanden sind
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag haben wir erhalten und leiten ihn an die zuständige Stelle in unserem Ha…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Nutzung der Segways im Namen des Polizeipräsidium Freiburg [#25500]
Datum
30. November 2017 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag haben wir erhalten und leiten ihn an die zuständige Stelle in unserem Haus zur Bearbeitung weiter. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr LIFG-Antrag vom 29.11.2017 wurde heute zuständigkeitshalber an das Polizeipräsidi…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: Nutzung der Segways im Namen des Polizeipräsidium Freiburg [#25500]
Datum
11. Dezember 2017 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr LIFG-Antrag vom 29.11.2017 wurde heute zuständigkeitshalber an das Polizeipräsidium Freiburg weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Guten Tag Herr Antragsteller/in Antragsteller/in, im Folgenden ist die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 29.11.2017 …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: IM-BW - TERMINSACHE - Antrag LIFG_Nutzung der Segways im Namen des Polizeipräsidium Freiburg
Datum
18. Dezember 2017 16:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in Antragsteller/in, im Folgenden ist die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 29.11.2017 zum polizeilichen Einsatz des Segway in Freiburg zu entnehmen. · Zu Frage 1: Zwischen August bis Oktober waren zwei Segways in Freiburg im Einsatz. · Zu Frage 2: Diese Frage können wir Ihnen aus einsatztaktischen Erwägungen gem. § 4 (1) Nr. 2 LIFG nicht beantworten. · Zu Frage 3: Für den Segway-Einsatz wurden circa 3000 Euro investiert. Mit freundlichen Grüßen