Nutzung des deutschen Luftraumes durch durch US-Flugdrohne Global Hawk

- Anzahl der Ueberfluege des Global Hawk ueber Deutschland seit Beginn der Ueberfluege (nach meinem Kenntnisstand seit Oktober 2015)
- Begruendung der jeweiligen Einzelfallentscheidung (d. h. fuer jeden bisherigen Flug ein entsprechendes Dokument)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Dezember 2015
  • Frist
    22. Januar 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anzahl der Ueberf…
An Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Details
Von
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Betreff
Nutzung des deutschen Luftraumes durch durch US-Flugdrohne Global Hawk [#12245]
Datum
21. Dezember 2015 16:52
An
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der Ueberfluege des Global Hawk ueber Deutschland seit Beginn der Ueberfluege (nach meinem Kenntnisstand seit Oktober 2015) - Begruendung der jeweiligen Einzelfallentscheidung (d. h. fuer jeden bisherigen Flug ein entsprechendes Dokument)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
AZ SOP/00.05.02/0001-023/16 Werter Herr Antragsteller/in, Sie haben das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung…
Von
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Betreff
AW: Nutzung des deutschen Luftraumes durch durch US-Flugdrohne Global Hawk [#12245]
Datum
5. Januar 2016 08:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.emz
134,0 KB
2,5 KB


AZ SOP/00.05.02/0001-023/16 Werter Herr Antragsteller/in, Sie haben das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, BAF, im Rahmen einer IFG/UIG Anfrage angeschrieben. Ich bestätige Ihnen hiermit deren Eingang und die Weiterleitung an mein Referat SOP, Sicherheitsaufsicht über Flugsicherungsorganisationen und Personal. http://www.baf.bund.de/DE/BAF/Organisation/Referat_SOP/referatsop_node.html Zu den Aufgaben des Referats gehören auch so genannte Sicherheitsbewertungen. Mit diesem Bezug wurden in der Tat für den Fall, dass es zu den von Ihnen genannten Überflügen des "Global Hawk" käme, Sicherheitsanforderungen erstellt, die es uns erlaubten, etwaige Überflüge und deren Bedingungen prüfen und genehmigen zu können. Ich kann Ihnen aber versichern, dass bis zum heutigen Tag keine diesbezüglichen konkreten Anträge auf Überflüge eingegangen sind. Somit kann davon ausgegangen werden, dass die geplanten bzw. avisierten Global Hawk Überflüge über deutsches Hoheitsgebiet nicht stattfanden. Sollten Sie in Zukunft ähnliche Anfragen haben, so können Sie sich jederzeit gern über die Email-Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> an mich wenden. Mit besten Grüßen